MMinijob rückwirkend angemeldet. Befteiungsanteag Rentenversicherung?

3 Antworten

Hi,

der Antrag auf Befreiung kann nur für die Zukunft gestellt werden, eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich.

Nachzahlen muss die Beiträge dein Arbeitgeber (auch deinen Anteil von 3,7%), da er einen unterbliebenen Abzug von Beiträgen nur bei den 3 folgenden Abrechnungen nachholen kann. Der Zeitraum ist vorbei.

Gut vielen Dank :)) sehr erleichtert ;)

Dunkel ist der Rede Sinn!

Arbeitgeber haben unverzüglich nach Aufnahme einer Beschäftigung die Anmeldung bei den Sozialversichrungsträgern vorzunehmen.

Rückwirkende Anmeldungen für 2 Jahre sind nicht zulässig.

Will dein Ex-Arbeitgeber deine Schwarzarbeit legalisieren?

Hast Du auch für den kompletten Zeitraum deinen Arbeitslohn bezogen?

Für was willst Du eigentlich einen Befreiungsantrag stellen?

Hallo also die knappschaft und der steuerberster meinte, das ist kein Problem man kann sich nachträglich anmelden. Ich will mich befreien von den Abgaben die ich an die Rentenversicherung zahlen müsste.

Da ich aber erst jetzt rückwirkend angemeldet würde, will ich wissen ob ich die Abgaben jetzt nachzahlen mus,  oder ob der befreiungsantrag den ich jetzt erdt stellen kann,dann gültig ist.

@bunny48

Dein Steuerberater ist eine dumme Nuss!

Es gibt keine rückwirkenden Vereinbarungen!

Außerdem wird es an einer schriftlichen Vereinbarung fehlen.

Das Finanzamt wird wohl den Betriebsausgabenabzug versagt haben, weil keine ordnungsgemäßen Unterlagen vorliegen  und daher muss dein Ex-Arbeitgeber empfindlich nachzahlen.

Die Auskunft von der Knappschaft ist im Übrigen auch falsch, scheinbar kennt man hier die eigenen Statuten nicht.

Offenbar möchte man hier im Nachhinein eine selbstädige Tätigkeit begründen, um drohenden Nachteilen auszuweichen.

So etwas anzuraten ist aktive Hilfe zur Steuerhinterziehung, die ein Steuerberater mit dem Verlust seiner Bestellung bezahlt.

Aber er kann sich ja gerne bei seiner eigenen Berufskammer erkundigen, wenn er in der Luft zerrissen werdsen will!

Viel Spaß!!!

@agentharibo

Oh Mann ok. Danke für die Antwort!! Kann mir jetzt irgendeine Strafe drohen oder Nachzahlungen? 

Oder betrifft das nur meinen Arbeitgeber?

@bunny48

Das betrifft vorerst nur deinen Ex-Arbeitgeber. Ihm wird einfach der Betriebsausgabenabzug verwährt.

Müstest Du das Ganze als Einkünfte aus selbstädiger Tätikeit versteuern, trifft dich in jedem Fall die Steuernachzahlung.

Dazu kommt ein Bußgeld wegen nicht angezeigter Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.

Solltest Du zudem Arbeitslosengeld erhalten haben, kann der den Freibetrag übersteigende Teil mit zusätzlichem Bußgeld in einem OWiG-Verfahren zurückgefordert werden.

Wer ist dann der Dumme, außer Dir?

@bunny48

Der Arbeitgeber hat die Zahlungen nämlich nachgeholt. Nicht dass ich die letzten 2 Jahre  jetzt auch nachzahlen muss. Das kann ich nicht :(.

@bunny48

Teile einfach deinem Ex-Arbeitgeber mit, dass Du in jedem Fall Schadenersatz von ihm verlangen wirst, sofern Dir durch diese Nachmeldung Vermögensschäden entstehen.

Gleichfalls kannst Du dich an  den Steuerberater wenden, der Dir ebenfall den Schaden ersetzen muss, der aus seiner nicht ordnungsgemäßen Geschäftsbesorgung entstanden ist.

Dazu zählt die fehlende Anmeldung bei den Sozialversicherungsträgern, sowie das Aufzwingen einer Scheinselbständigkeit, da es vermutlich an einem Mitspracherecht gefehlt hat.

ENDE!!!

Achso und Arbeitslohn hab ich bekommen. Unregelmäßig und Unterschiedlich von der Höhe. 

@bunny48

Warum sollte das Finanzamt den Betriebskostenabzug verwehren? Das Geld wurde dem Arbeitnehmer doch offensichtlich ausbezahlt, und es handelt sich auch um Lohnkosten, also klassische Betriebskosten. Dass der Minijob verspätet zur Minijob-Zentrale gemeldet wurde, spielt hier m.E. keine Rolle.

Selbstverständlich kann die Beschäftigung auch zwei Jahre rückwirkend angemeldet werden, da liegen sowohl Steuerberater als auch Minijob-Zentrale richtig. Das ist zwar spät, aber besser als gar nicht. Und wenn die Anmeldung aus eigenem Antrieb erfolgt und nicht etwa, weil der Zoll eine Geschäftsunterlagenprüfung durchgeführt hat und es dort aufgefallen ist, droht auch keine Strafe. Minijob-Zentrale und Finanzamt werden allerdings Säumniszuschläge erheben.

Was allerding snicht geht ist, den Befreiungsantrag rückwirkend zu stellen. Der kann immer nur für die Zukunft gestellt werden.

Hi bunny48,

die richtigen Infos hierzu findest du in der minijob-zentrale.de:

Als Arbeitgeber müssen Sie der Minijob-Zentrale die
Befreiung innerhalb von sechs Wochen melden – das entspricht 42
Kalendertagen
. Sie informieren die Minijob-Zentrale über die Meldung zur
Sozialversicherung (SV-Meldung) mit der Beitragsgruppe „5“ in der
Rentenversicherung. Den Befreiungsantrag Ihres Minijobbers behalten Sie bei Ihren Entgeltunterlagen
.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/06_was_gilt_fuer_rvpflicht/01_befreiung_rv_pflicht/node.html

Gruß siola55