Minijob - SV Arbeitgeberanteil an Arbeitnehmer weiterleiten?

5 Antworten

Der Arbeitgeber darf die Pauschalbeiträge zur KV und RV nicht auf dich abwälzen, das stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 111 Abs. 2 SGB IV dar. http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/geringfuegige-beschaeftigung-pauschalbeitraege-sozialversicherung_idesk_PI10413_HI2264000.html

"Die Abwälzung der vom Arbeitgeber zu zahlenden Pauschalbeiträge auf den Arbeitnehmer stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden."

Wichtig: Sollte die Abwälzung der Pauschalbeiträge vertraglich vereinbart worden sein, so ist diese Vereinbarung nach § 32 SGB I nichtig. Dies im Unterschied zur Pauschalsteuer, wo die Abwälzung arbeitsvertraglich vereinbart werden kann. Aber auch nur dann, nicht "einfach so".

An deiner Stelle würde ich mal im Personalbüro vorstellig werden ;)

Vor allem kann der Arbeitgeber die Abgaben doch bei der Steuer geltend machen, oder bin ich da falsch informiert?

Also diesen kleinen 'kleckerbetrag' wegen Pauschalsteuer sind ja ok zu tragen, waren bei mir 6 Euro. Nur der GFB-AG-Anteil war in etwa dann mal 1 Woche, die ich quasi umsonst gearbeitet habe.

Sieht das ganze denn auch so aus, wenn der AG mir den Rest als ÜL auszahlt? ÜL ist meines Wissens immer 1 zu 1, solange man nicht über die 2.400Euro im Jahr kommt, also solange ist das steuerfrei. Also bei mir wurden die AG-Anteile des Minijobs anschließend bei meiner ÜL-Pauschale abgezogen, weil der AG dann einfach von den eigentlichen Kosten für sich, also meine 300 Euro plus die Abgaben , dann nur noch die Differenz zahlt und so halt die Abgaben bei mir wieder holt.

Wenn du mit deinem Minijob nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienst, kann der Arbeitgeber dir lediglich die pauschale Steuer in Höhe von 2 % abziehen, wenn das vorher im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Du hast also keinerlei Versicherungen. Auch für die Krankenversicherung musst du selbst aufkommen.

Da du dich offensichtlich von deiner Beitragszahlung zur Rentenversicherung hast befreien lassen, kann der Arbeitgeber dir keine weiteren Beiträge in Abzug bringen, vor allem nicht die pauschalen Sozialversicherungsbeiträge, die bei einem Minijob grundsätzlich der Arbeitgeber zu tragen hat.

Wenn du jedoch mehr als 450 € im Monat verdienst, dann handelt es sich nicht um einen Minijob, sondern um einen Midijob bzw. du befindest dich in der sogenannten Gleitzone. Dann fallen auch für dich Beiträge zur Sozialversicherung an.

Der Arbeitgeberanteil darf dem Arbeitnehmer doch nicht abgezogen werden. http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/20_arbeitsrecht/node.html

Der Link war hilfreich, denn folgendes hab ich beim überschauen der Seite gefunden:

Im Falle der pauschalen Besteuerung ist der Arbeitgeber Steuerschuldner. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Steuer auf den Arbeitnehmer abzuwälzen. Der pauschal versteuerte Lohn bleibt in jedem Fall bei der persönlichen Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers unberücksichtigt. http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/18_steuerrecht/node.html;jsessionid=5AB57EEC56A352AB8697F3997F97154F

Zwar zu meinem ärgernis, aber der AG hat anscheindend wohl das Recht dazu.

@Katariina

Dass betrifft aber nur die pauschale Steuer in Höhe von 2 %, außerdem muss dann der Abzug der Pauschsteuer im Arbeitsvertrag vereinbart sein.