Wer zahlt meine Krankenhauskosten?
Wenn ich jemanden schlage und mir dabei den Mittelhandknochen breche. Operation notwendig ist. Nach Provokation von ihm.
16 Antworten
Deine Krankenkasse wird zwar die Behandlungskosten bezahlen, könnte dich aber durchaus anschließend in Regress nehmen.
Auch wenn jetzt "bei dir nichts zu holen" ist, kann sich das ja auch mal ändern.
Deine Behandlungskosten zahlt deine Krankenkasse. Für die Tage der stationären Aufnahme fällt eine Gebühr von 10,- € pro Tag an (maximal für 28 Tage).
Seine Behandlungskosten zahlt seine Krankenkasse. Für die Tage der stationären Aufnahme fällt eine Gebühr von 10,- € pro Tag an (maximal für 28 Tage).
Wenn du durch dein Verhalten schuldhaft die Behandlung verursacht hast, wird sich seine Kasse an dich wenden zwecks Regress und er wird auch die Eigenbeteiligung von dir einfordern (§ 823 BGB). Das wird dann ggf. sehr teuer für dich.
Er war noch nicht beim Arzt.
Mit dauerhaften Schmerzen sollte er aber dringend zum Arzt. Das kann auch mal böse enden.
Dann muss er sagen er ist gestürzt. Vom Fahrrad oder so.
Warum sollte er für dich lügen?
Damit ich nicht zahlen muss ? Nicht jeder ist so schadensfroh. Zum Glück.
Ach das darf dann die Versichertengemeinschaft zahlen, das ist dann in Ordnung oder wie?
Ekelhaft.
Einfach nicht machen!!!
Falls schon geschehen:
Krankenkasse + Anzeige + Schmerzensgeld + Anfallende Kosten... (ob die Krankenkasse das Geld von dir wieder einfordert kann ich nicht sagen)
Ich habe gesagt es war ein Sportunfall aus Angst
Schön, auch die Kasse will ja mal herzlich lachen.
Und du willst Physiotherapeut werden? Sorry, aber hier mangelt es bereits an den Mindestanforderungen.
Er war nicht beim Arzt und auch nicht Polizei zum Glück
Lasse den Traum, du wirst bereits an der Aufnahmeprüfung scheitern.
Er ist nicht zum Arzt
ÄH? Ich schlage und werde dabei aus eigener Dummheit verletzt, wieso Schmerzensgeld?
Dann streckt die Krankenversicherung des Geschlagenen die Kosten vor, und nimmt dich in Regress.
Bedeutet, dass du für die Kosten der Ärzte, Krankenhaus, Sani usw. die Kosten aufbringen musst. Deine Haftpflicht leistet bei Vorsatz nicht!
Für deine eigenen Kosten bist du auch zuständig.
Hi,
alle medizinischen Behandlungen zahlt grundsätzlich die Krankenversicherung - ob diese den Verursacher in Regress nimmt, ist fraglich.
Eine Zuzahlung deinerseits ist jedenfalls fällig.
LG
Er hat ne Schwellung am Kopf und Kopfschmerzen. Ich wurde und werde weiterhin ambulant behandelt.