Wer zahlt einen Hotelaufenthalt, wenn man in einem anderen Bundesland zu Gericht vorgeladen ist?

4 Antworten

Die Übernachtungskosten können gegen die unterlegene Partei im Kostenfestsetzungsverfahren als Parteikosten geltend gemacht werden. Ob diese dann auch erstattungsfähig sind, hängt davon ab, wielange der Anfahrtsweg ist und wann der Termin begann. Bei einer Anfahrtszeit von 5 Stunden und einem Beginn um 10 Uhr könnte man beispielsweise die Erstattungsfähigkeit einer solchen Übernachtung annehmen, da es dem Kläger nicht zuzumuten ist, schon um 5 Uhr loszufahren.

Wenn der Kläger vor einem Bayerischen Gericht aussagen muss

Der Kläger muss nicht aussagen. Parteivernehmung wäre freiwillig.moder geht es hier um Sozial- oder Verwaltungsrecht?

Den Zeitverlust zahlt der Gegner auch, wenn das persönliche Erscheinen des Klägers angeordnet wurde oder das persönliche Erscheinen nicht teurer ist als eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt.

Hotelkosten sind unter diesen Voraussetzungen ggf. erstattungsfähig, wenn ansonsten die Reise mitten in der Nacht begonnen werden müsste.

Ups, ne ich geh via Zivilrecht vor Gericht ...

Die Gerichte legen die Termine i.d.R. so, dass der Anfahrtsweg berücksichtigt wird, d.h. später Vormittag oder früher Nachmittag. Übernachtungen sind meistens unnötig. Evtl. um Terminänderung bitten. Hotelübernachtung wird m.W. üblicherweise nicht bezahlt.

Naja, sowas ist halt anstrengend :x Aber kann man nicht einfach fliegen ?...

Also, wie ich aus vielen Vorladungen weiß, bekommt der Kläger seine Kosten und Lasten nicht erstattet, ein Zeuge die Reise- und Übernachtungskosten, soweit sie notwendig sind, anteilig erstattet unter Beachtung des BRKG, vom Verlierer. Zeitansatz höchstens 10 Stunden/Tag mit 25 EUR für >Selbständige, wenn sie denn einen Vertreter einsetzen mußten. Wenn der mehr kostet, eben Pech gehabt. Das Ganze somit nicht vorhersehbar. Viel Glück.