Wer zahlt große Rettungseinsätze?

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Zoll- und Polizeieinsätze werden grundsätzlich nicht berechnet. Es gibt keine Sätze, was ein Polizeieinsatz kostet. Je Nach Behörde wird die gesamte Polizeiarbeit entweder vom jeweiligen Bundesland bezahlt, oder bei Bundesbehörden wie Bundespolizei, GSG 9, Bundesgrenzschutz, BAG (das sind alles Polizeibehörden) trägt der Bund die Kosten. Also grundsätzlich aus Steuergeldern.

THW- und Feuerwehreinseätze werden nicht berechnet wenn der Einsatz dem öffentlichen Interesse unterliegt (Haus- u. Wohnungsbrände, Brände auf öffentlichen Plätzen, an oder in Gebäuden, Wald- u. Forstbrände, Brände an oder in gewerblichen Gebäuden, Hilfe bei Verkehrsunfällen, Menschen oder Tierrettung und Bergung von Menschen oder Tieren aus Notlagen... usw... usw... usw, also auch aus Steuergeldern.
lediglich Einsätze die nicht dem öffentlichen Interesse unterliegen werden berechnet, das ist zb ein vollgelaufnener Keller, Baumfällarbeiten sofern diese in privat Besitz sind... usw... usw.... usw.... unterliegen einer Satzung zur Berechnung der Einsätze.

Krankenfahrten, See- und Hubschrauberrettung wird dagegen anteilig von den Hilfsbedürftigen Personen (ganz oder teilweise von deren Kranken- Unfall- Schutzbriefversicherung oder bei Unfällen vom Verursacher) bezahlt.

Nomex64  30.07.2016, 12:59

Nicht ganz richtig.

Zunächst kannst du Feuerwehr und THW nicht in einen Topf werfen.

Die Feuerwehr ist in Trägerschaft der jeweiligen Gemeinde. Gesetzliche Grundlage für die Kosten ist hier das Feuerwehrgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Und da steht in eigentlich jedem Bundesland im Gesetz das Einsätze mit Luft-, Land- oder Wasserfahrzeugen kostenpflichtig sind. Sie werden also entsprechend der Gebührensatzung der Gemeinde dem Verursacher in Rechnung gestellt. Am Ende zahlt das in aller Regel aber die Haftpflichtversicherung.

Das THW ist eine Bundesbehörde, die rechnet jeden Einsatz im Rahmen der THW-AbrV ab. Die Frage ist wem und ob sie die Kosten in Rechnung stellen. Hier ist die Frage ob sie in Amtshilfe oder auf Grund örtlicher Verträge tätig werden. Das ist ein komplexes Thema und würde hier zu weit führen.

In Deutschland werden die Kosten für eine boden- oder luftgestützte Rettung von den Krankenkassen übernommen. Lediglich der gesetzliche Eigenanteil ist vom Betroffenen zu bezahlen, wenn er nicht Verursacher ist kann er sich die Kosten vom Verursacher zurück holen.

Dazu muss man unterscheiden bei wem die Kosten anfallen. Groß kann man es in die Bereichte Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst (incl. Hubschrauber) aufteilen.

Die Polizei in Trägerschaft des Bundeslandes wird auch von diesen getragen. Bei einem VKU kommen hier höchstens Gebühren im Rahmen des Gebührengesetzes auf die Beteiligten zu. Zieht die Polizei noch DERKA oder BAG hinzu so werden die in Amtshilfe tätig und auch die Kosten trägt das Land, respektive am Ende der Steuerzahler.

Die Feuerwehr ist in Trägerschaft der jeweiligen Gemeinde. Diese trägt erstmal die Kosten. Aber, in eigentlich jedem Bundesland steht im Feuerwehrgesetz das Einsätze mit Luft-, Land- und Wasserfahrzeugen für die Beteiligten kostenpflichtig sind. In aller Regel übernehmen aber genau diese Kosten die jeweiligen Haftpflichtversicherungen.

Der bodengebundene Rettungsdienst ist in Trägerschaft der Landkreise. Die Leistungen des RD werden von den Krankenkassen getragen, wie übrigens bei jedem anderen Rettungseinsatz auch, die Betroffenen zahlen hier nur den Eigenanteil. Ebenso rechnen die RTH direkt mit den Krankenkassen ab.

Polizei der Steuerzahler ,
Rettungsdienst und Hubschrauber die Krankenkasse und die Feuerwehr die Kfz Haftpflichtversicherung des Verursachers