Luftrettung durch Hubschrauber nach Bergunfall: Wer zahlt?

14 Antworten

Um alle Zweifel aus dem Weg zu räumen. Es ist eine Leistung, die sich die Krankenkassen und der Bund / ggf das Land teilen. Später zeigt sich, je nach Ursache, ob sich dann andere Träger die Kosten, evtl wegen Leichtsinn / Fahrlässigkeit wieder holen. Das ist dann aber wiederrum ein Rechtsproblem. Zunächst treten die Krankenkassen ein. Auch gilt diese Regelung für Privatpatienten, die ja ohnehin zunächst die Kosten auslegen müssen, sich sie jedoch später von der Kasse wieder holen.

FALSCH:

Die GKV übernimt nur die medizinisch notwendigen Kosten für die Behandlung und evtl. (im Inland) Kosten und evtl. zum Transport ins Krankenhaus. Nicht aber die Kosten für die Bergrettung selbst !!!

Ein Einsatz des Rettungshubschraubers und nicht notwendiger medizinischer Transport per Hubschraubers muss also bezahlt werden.

So hier ganz korrekt so wie die bayerische Bergwacht es gelöst hat. Ist anscheinend unterschiedlich. Im Ausland hat man jedenfalls keinen Schutz Folgende Kostenpauschalen werden erhoben:

Notfalleinsatz Berg 1 740,-€ Hubschrauber, Notarzteinsatz, erhöhter Zeit- und Materialaufwand bei der Bergrettung
Notfalleinsatz Berg 2 370,-€ Hubschrauber, Bergrettung
Notfalleinsatz Berg 3 185,-€ Bergrettung mit geringem Aufwand
Krankentransport 185,-€
Sondereinsatz Berg 1 740,-€ Lawineneinsatz, Vermisstensuche mit erhöhtem Aufwand...
Sondereinsatz Berg 2 370,-€ Sachbergung, Tierbergung, Pilotenbergung unverletzt, Vermisstensuche geringer Aufwand
Sondereinsatz Berg 3 185,-€

Der tatsächliche Aufwand kann nur bedingt erfasst und nachgewiesen werden. Die Pauschalen liegen in einem Großteil der Fälle deutlich unter dem tatsächlichen Aufwand.

dazu ein interessanter Artikel http://bergrettung-aut.connetation.at/uploads/media/RettungkostenSTANDARD_Feb_08.pdf

@Frank5000

Deine Variante scheint für Bayern und evtl. auch andere Länder / Bundesländer zu gelten. Projeziere ich es auf den RTH, den ich kenne, so werden ( ähnliche Rettungskosten ) Seenotfälle zunächst von den Kasse übernommen... Es scheint dort tatsächlich Unterschiede zu geben, DAS hätte ich nicht gedacht. Eine Cousine meiner Frau ist seinerzeit ( etwa <> 10 J. ) in Österreich von der Bergrett. gerettet worden. Die Kosten wurden initial übernommen - später jedoch kam das dickes Ende... Eine Rechnung. Nun... ich mache mich FÜR MICH mal wieder schlau, wie der neueste Stand der Dinge ist... Danke für die Korrektur ! Ich nehme sie gerne mit. LG

Und: > Bergrettung ist kein Krankentransport und somit keine Kassenleistung !!!

Entweder über Alpenverein z.B. oder schauen ob es über eine private Unfallversicherung versichert ist.

... ist man dort oben verletzt, so sehe ICH es als Rettungseinsatz ( Etwa vergleichbar mit Krankentransport ) Dann müssten die Kosten doch übernommen werden - oder ? Hmm...

@Pestopappa

hab mal angegragt. siehe weiter unten :-)

So hier ganz korrekt so wie die bayerische Bergwacht es gelöst hat. Ist anscheinend unterschiedlich. Im Ausland hat man jedenfalls keinen Schutz Folgende Kostenpauschalen werden erhoben:

Notfalleinsatz Berg 1 740,-€ Hubschrauber, Notarzteinsatz, erhöhter Zeit- und Materialaufwand bei der Bergrettung
Notfalleinsatz Berg 2 370,-€ Hubschrauber, Bergrettung
Notfalleinsatz Berg 3 185,-€ Bergrettung mit geringem Aufwand
Krankentransport 185,-€
Sondereinsatz Berg 1 740,-€ Lawineneinsatz, Vermisstensuche mit erhöhtem Aufwand...
Sondereinsatz Berg 2 370,-€ Sachbergung, Tierbergung, Pilotenbergung unverletzt, Vermisstensuche geringer Aufwand
Sondereinsatz Berg 3 185,-€

Der tatsächliche Aufwand kann nur bedingt erfasst und nachgewiesen werden. Die Pauschalen liegen in einem Großteil der Fälle deutlich unter dem tatsächlichen Aufwand.

dazu ein interessanter Artikel http://bergrettung-aut.connetation.at/uploads/media/RettungkostenSTANDARD_Feb_08.pdf

Die Bergrettung selbst ist übrigens nicht versichert ! Nur die medizinische Versorgung und der medizinisch notwendige Transport

@Frank5000

GENAU... der letzte Satz... SO meinte ich das... Das der krckselnde Bergsteiger, der nicht mehr kann, zahlt ist klar...

Hallo cyprien,

das ist ein sehr wichtiges Thema.

Wie hier schon gesagt wurde, unterscheidet die Gesetzliche Krankenkasse zwischen einer "Rettung" und einer "Bergung".

Rettungskosten übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse.

Bei den Kosten für eine Bergung sieht das schon anders aus. Hier muss man oft mit hohen Eigenanteilen rechnen oder man bleibt komplett auf den Kosten sitzen.

Daher empfiehlt es sich immer, für einen solchen Fall vorzusorgen!

Wenn es sich dabei um Aktivitäten im Ausland handelt kannst du z.B. durch eine Auslandsreisekrankenversicherung vorsorgen.

Mit Zuzahlungen und einem Eigenanteil ist im Krankheitsfall in jedem Fall zu rechnen. Daher solltest du über diese wirklich sinnvolle Absicherung nachdenken. Eine Auslandsreisekrankenversicherung bekommst du bereits für kleines Geld.

Auch Kosten für einen eventuell notwendigen Rücktransport nach Deutschland werden von der Gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.

Gerne kannst du dich hierüber auch auf unserer Homepage informieren:

http://www.barmenia.de/de/produkte/krankenversicherung/reiseversicherung-1/uebersicht.xhtml

Wenn es um Reisen innerhalb Deutschlands geht, können Bergungskosten über eine private Unfallversicherung abgedeckt werden.

Ich hoffe, dass ich dir weiter helfen konnte :-).

Liebe Grüße

Katharina vom Barmenia-Team

ich bin auch der MEinung das dieses eine Kassenleistung ist (Krankentransport etc.) allerdings geht dieses nur bis zum nächsten Krankenhaus. Alles weitere solltest du zusätzlich Versichern, sprich zu Verunglückst im Ausland so kann man dich bei einer Zusatzversicherung bis nach Deutschland und teil auch in dein Heimatort fliegen. Dazu würde ich aber einfach mal bei einer KK nachfragen

Bei nachgewiesenem groben Leichtsinn wird man sicherlich auch Dich (oder schlimmstenfalls Deine Erben) zur Kasse bitten.

Nürnberger Versicherung hat pauschal 55 000 € Rettungs und Bergungskosten in der Unfallversicherung ;)