Wer zahlt einen abgebrochenen Zahn bei einem Unfall?

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Das bezahlt erst mal die gesetzliche Krankenkasse, aber natürlich im Rahme der Regelversorgung. Wer höherwertige Versorgung will, muss dann dazuzahlen, wie das bei den Zähnen halt so ist. Wenn Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung zustehen, dann zahlt das ggf. diese; wenn Leistungen aus einer gesetzlichen Unfallversicherung zustehen, dann denk ich nicht, dass diese für Mehrkosten beim Zahnarzt aufkommen wird. Wenn Schmerzensgeldansprüche geltend gemachte werden können, müssen hier auch die zustätzlichen Zahnarztkosten aufgeführt werden. Das könnte sich auf die Höhe des Schmerzensgeldes auswirken. Wenn Du eine private Zahnzusatzversicherung hast, dann leiset die i.d.R. bei unfallbedingten Zahnersatz voll, auch wenn noch Wartezeit oder Begrenzungen gelten.

Das kommt darauf an, wo, wann und in welchem Zusammenhang dieser Unfall passiert ist.

  1. Z. B. in der Schule, dann bezahlt der Gemeinde-Unfall-Versicherungsverband.

  2. Beim Sport, die Unfallversicherung des Sportvereins.

  3. Bei der Arbeit oder auf dem Weg dahin, die Berufsgenossenschaft.

  4. Wenn Du z. B. auf einem nicht geräumten Fußweg ausgerutscht bist, die Haftpflichtversicherung desjenigen, der hätte räumen müssen.

  5. Bei einer Schlägerei muss zuerst die Schuldfrage geklärt werden. Kommt dabei nichts raus, siehe 6. od. 8.

  6. Wenn niemand anderes Schuld ist, Deine Unfallversicherung, so Du eine hast.

  7. Bei einem Getränkeunfall evtl. Deine Unfallversicherung, sonst 8.

  8. Trifft das alles nicht zu, zahlt Deine KK ihren Anteil, den Rest musst Du selbst tragen. Dass es sich um einen Unfall handelte, spielt bei der Höhe der Kostenübernahme keine Rolle.

Abschließend noch eins: Die Leistungen der verschiedenen Unfall-Versicherungsträger sind nicht gleich.

Also die Krankenkasse zahlt soweit ich weiß kaum etwas. Kommt natürlich drauf an inwiefern dein Zahn wiederhergestellt werden muss, einfach nur Krone oder Stiftzahn etc. Also ein Bekannter ist letztes bei einem Unfall, ein Zahn komplett heraus gebrochen und einer abgebrochen und da bezahlt die KK sogut wie nix. Die lassen das aber wohl über die Unfallversicherung laufen, ich denke sonst ist Selbstbeteiligung fällig.

50-60 % der Regelleistung zahlt deine Krankenkasse, egal ob Unfall oder anderer Grund, Rest du selbst oder eine Zahnzusatzversicherung. Außer jemand anderes ist schuld, dann dessen Haftpflichversicherung, oder du hast eine Unfallversicherung, bei der Zahn mit dabei ist

Unfall bedingte Kosten werden vollumfänglich durch die KV bezahlt. Möglicher Weise auf Regressbasis beim Unfallgegner.