Verwaltung bestellt Handwerker und ich soll zahlen?

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Eine Versicherung kannst Du gar nicht abschließen, da dieser Schaden NUR über die Hausverwaltung über die Wohngebäudeversicherung abgeschlossen ist. Du würdest nur unnötig eine Doppelversicherung machen.

Da der Wasserschaden NICHT durch ein regelwidriges Austreten von Wasser aus Rohrleitungen herrührt, ist dieser "Wasserschaden" auch nicht versichert. Wäre das Wasser aus einem undichten Rohr ausgetreten, so würde die Wohngebäudeversicherung der WEG die Kosten für die Leckageortung auch tragen. Die Kosten für die Beseitigung der Ursache trägt immer der Verursacher - in diesem Fall Du.

Die Rosetten bei den Duscharmaturen/Badearmatueren MÜSSEN abgedichtet werden - dies wurde insb. früher oftmals nicht getan. Wie Du bemerkst, läuft das Duschwasser an den Fließen auf die Rosette (und wenn diese nicht abgedichtet ist) ins Mauerwerk und nach unten ... - sollte jeder auch mal gucken, ob dies bei Ihm dicht ist ...

Du wohnst wohl im EG. Ehrlich gesagt, hätte ich dann als EG-Bewohner selber mal geguckt, woher das Wasser kommt. Die lose Rosette hätte wohl auch von Dir ohne Probleme entfernt werden können und Du hättest gesehen oder fühlen können, dass es dahinter ganz schön feucht ist.

Folgende Tipps habe ich aber:

War der Handwerker vom Sanitärhandwerk oder von einer Leckageortungsfirma?

Die Leckageortungsfirmen und Trocknungsfimen stellen leider (fast) immer Rechnungen mit Pauschalen. Die Stundenlöhne sind dann in der Tat dreist.

Wenn der Handwerker vom Sanitärhandwerk war, dann würde ich nur einen ortsüblichen Stundenlohnpreis bezahlen zzgl. der üblichen Zusatzleistungen.

Es stellt sich für Dich nun noch die Frage, ob (von der HV) noch eine Trocknungsfirma beauftragt wurde/wird um das gemeinschaftliche ET im Keller zu trocknen? Da kommen nochmals mehrere hundert EURO zusammen.

Hier würde ich proaktiv auf die HV zugehen und sollten die einn Trocknungsfirma beauftragen wollen, dann würde ich denen mitteilen, diese Rechnung bezahlen die dann selber. Und ich würde mir selber einen solchen Infrarotstrahler (https://de.trotec.com/shop/infrarot-heizplatte-infrarotheizung-tih-500-s.html ) kaufen - und die Wand trocknen.

Nachdem Du die Rechnung jedoch schon erhalten hast, ist dies wohl schon geschehen oder die HV beabsichtigt gar nicht die Kellerwand/-decke trocknen zu lassen. Da dies nicht erfolgt ist, gehe ich davon aus, dass der Handwerker vom Sanitärhandwerk war - da die Leckageortungsfirmen immer auch gleich eine Trocknung empfehlen, die dann auch sofort/zeitnah ausgeführt wird - daher die Rechnung wie oben erwähnt kürzen. Den gekürzten Rechnungsbetrag dann auf das Konto der WEG überweisen - und nicht an die Firma! Was dann die HV macht - ist erstmal deren Sache.

Der Schadensursache liegt offensichtlich in Deinem Sondereigentum - daher wäre nichts zu bezahlen der falsche Ansatz!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke für deine ausführliche Beratung. Es war in der Tat eine Leckortungsfirma. Das mit der Versicherung stimmt natürlich...Das würde für mich keinen Sinn machen noch extra eine abzuschließen.

Was die Trocknung angeht, hat der Handwerker mir nur geraten jetzt Luft an die Mauer zu lassen, da er ja ein paar Fliesen von der Wand abgeschlagen hat wo seine Messgeräte erhöhte Feuchtigkeit angezeigt haben. Von einer richtigen Trocknung mit Geräten hat er mir nichts gesagt. Aber die Hausverwaltung hat mir geschrieben das ich mich um die Trocknung kümmern soll. Ich werde mir aber einen Strahler selber holen und alles selber machen. Danke für den Link ;-)

Die Rechnung werde ich natürlich bezahlen. Hab eine Nacht drüber geschlafen und mir gedacht, das man halt aus solchen Fehlern lernt.

@xxxJoexxx

Das die Fliesen aufgeschlagen wurden - ist vergleichbar wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Ein ausgebildeter oder erfahrener Leckageortungsdienst, sollte wissen, dass die Rosetten ein Problem sein können.

Ich hätte die Rosette erst einmal gelöst - dann kann man ja auch nach hinten sehen. Ist es feucht, dann gehe ich in die Wohnung oberhalb um zu prüfen ob dort die Ursache sein könnte. Wenn es auch dort feucht ist - liegt es nicht im EG ...

Wenn die Armatur an KEINER Außenwand montiert ist, sondern an einer Zwischenmauer in der Wohnung, dann prüft man auch die Wand von der anderen Seite - um keine Fliesen aufschlagen zu müssen. Wenn dann fest zu stellen ist, dass die Wand unterhalb der Armatur feucht ist und oberhalb trocken - dann ist die Ursache ja schon identifiziert. Dann lass ich einen Installateur kommen, die Rosette und die Armatur entfernt um zu prüfen, ob nur die Rosette das Problem ist oder ggf. doch auch das Rohr dahinter.

Wenn Du lustig bist, könntest ggf. wegen der Kosten für die Herstellung der Fliesen dich an die Leckageortungsfirma wenden, dass diese den unnötig verursachten Schaden auf deren Kosten wieder herstellen. Was diese sicherlich nicht machen werden, wenn dann müsstest Du über Anwalt (Fachanwalt für WEG Recht) dies beim Gericht geltend machen. Dies nur zur Info ... - wenn es eine Zwischenwand war (die auch noch ggf. frei zugänglich ist), dann jedoch durchaus überlegenswert ...

Ja, denn die Ursache liegt bei Dir. Und wer den Schaden verursacht, hat für die Kosten aufzukommen. So ist das in einer Eigentümergemeinschaft.

Naja, was meinst du denn wer die Kosten tragen sollte?
Dass du nicht begeistert bist, kann ich schon verstehen. Aber stell es dir doch einfach andersrum vor.

Dein Nachbar bemerkt, dass im Keller das Wasser tropft und spricht mit der Hausverwaltung, die einen Handwerker engagiert, was ja dann wohl auch in deinem Sinne gewesen wäre, um die Substanz des Hauses zu schützen. Jetzt wird festgestellt, dass die Dusche deines Nachbarn undicht ist. Wärst du dann als Nicht-Wohnungsbesitzer der „undichten“ Wohnung bereit gewesen dafür mit gerade zu stehen?

Aber 500 € sind schon knackig. Du solltest die Rechnung einfordern und überprüfen auf die darin aufgeführten Leistungen. Vielleicht hast du auch eine Gebäudeversicherung, die sowas trägt?

T3Fahrer

Eine Gebäudeversicherung habe ich leider noch nicht. Die Rechnung wurde mir von der Verwaltung schon zugeschickt. Die stellt sich wie folgt zusammen: Fahrtkosten und Schadensermittlung 300€, freilegen der Leckstelle 60€, Dichtheitskontrolle der Wasserleitung 35€, Formiergas 20€, Mehraufwand für aufwendige Druckprüfung 35€, und + 19% Mehrwertsteuer.

Ja wenn die Situation andersrum wäre, würde ich natürlich auch nicht für den Nachbarn zahlen wollen.

Nur ich fühle mich etwas überrumpelt... Ein Kostenvoranschlag der Firma wäre wenigstens mal "nett" gewesen. Hätte ich gewusst wie teuer so eine Leckortung ist. Hätte ich mich selbst erstmal auf die Suche nach dem Grund gemacht und nicht direkt am nächsten Morgen einen Handwerker vor der Tür gehabt.

@xxxJoexxx

Ich bin da kein Fachmann, halte allerdings die erstellte Rechnung für wackelig.

Wie kann man denn zum Beispiel Fahrtkosten und Schadensermittlung in einem Posten abrechnen?! Das ist ja was völlig unterschiedliches. Darüber hinaus dürfen Fahrtkosten meistens nur abgerechnet werden, wenn sie vorher – das gilt auch für ein Telefonat – angekündigt wurden. Nun hast du den Handwerkern nicht selbst bestellt, könntest aber mal bei der Verwaltung nachfragen, ob das zu eruieren ist, ob die Fahrtkosten angekündigt wurden… Im Zweifel muss der Handwerker beweisen, dass die Fahrtkosten angekündigt wurden – beim reinen Telefonat dürfte das schwer werden.

Wofür Formiergas verwendet wird, weiß ich nicht. Da könntest du mal Google befragen. Ist es überhaupt zum Einsatz gekommen?

Und du könntest mal fragen, wieso die Druckprüfung so aufwändig gewesen sein soll, dass dafür extra Zuschlag berechnet wird. Wir hatten in den letzten Monaten einen Wasserschaden, da wurde auch eine Druckprüfung gemacht, da erklärte sich mir als Laie nicht wirklich, was diese Untersuchung jetzt aufwändiger oder weniger aufwändig gestalten sollte…

So als Rechengröße kann ich dir sagen, dass unsere Leckortung mit Druckprüfung grob um die 350 € gekostet hat, eventuell 380… Da hatte ich zumindest das Gefühl dass das Unternehmen ganz fair und okay abgerechnet hat. Dann hättest du also gut 100 €-150 € Differenz… Ob du die komplett aus der Rechnung mit Diskussionen und sonst was wieder rausholen kannst und ob dir die im Verhältnis recht geringe Minderung dann den Aufwand wert ist, musst du mal für dich durchdenken.

@T3Fahrer

Ein bisschen spezieller im Thema ist, ob dir die Rechnung übertragen werden kann, weil du den Handwerker ja gar nicht beauftragt hast. Du hast nur die Hausverwaltung beauftragt. Möglicherweise hätte sie dich auf das Kostenrisiko hinweisen müssen, wenn sie nun wiederum einen Handwerker und nicht beispielsweise nur den Hausmeister alarmiert. Gibt es nicht vielleicht eine gemeinsame Gebäudeversicherung, die dieses Kostenrisiko trägt? Dass du eine Reparatur in deiner Wohnung selbst zahlen musst, versteht sich schon von selbst. Aber hier geht es ja nur noch mal um die allgemeine Leckortung im Gebäude…

den Stundenlohn hätte ich auch gerne - 2 Std. 500€

Siliconfugen sind Wartungsfugen - dein Bereich

die Hausverwaltung hat in deinem Auftrag gehandelt und einen Fachmann dafür beauftragt, was du auch hättest machen können.