Wer zahlt defekte Autoscheibe durch Polizei nach Tierrettung wenn im Anschluß festgestellt wurde Fehlalarm weil Standklima eingeschalten Innenraum 18°C?

9 Antworten

Netter Fall von Anscheinsgefahr:

"Als Anscheinsgefahr wird eine Sachlage bezeichnet, die eine Behörde als gefährlich angesehen hat und unter den gegebenen Umständen bei Anlegung eines Maßstabes verständiger Würdigung und hinreichender Sachverhalts-aufklärung als gefährlich ansehen durfte, während im nachhinein die Gefährlichkeit widerlegt ist."

(Quelle: http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/a/anscheinsgefahr/)

Die wenigsten Kfz sind mit einer Standklimaanlage versehen, so dass man mit Fug und Recht in dem geschilderten Fall davon ausgehen musste, dass sich ein Hund in Lebensgefahr befand. Somit sind die gefahrenabwehrend tätigen Behörden verpflichtet, tätig zu werden.

Jeder Halter eines Kfz sollte sich darüber bewusst sein, dass sich des Sommertags ein Tier oder auch Kleinkind in einem verschlossenen Kfz in Lebensgefahr befindet - oder zumindest der Eindruck der Lebensgefahr erweckt wird. Wenn er diese Situation herbeiführt, muss er mit entsprechenden Reaktionen seiner Mitbürger und der Behörden rechnen. Macht er es dennoch, so handelt er grob fahrlässig.

Die bisherige Rechtsprechung hat in vergleichbaren Fällen immer den Anscheinsgefahrenverursacher zur Kasse gebeten und würde es m.E. auch in dem geschilderten Fall machen.

Daher die Antwort auf die o.a. Frage:

Der Anscheinsgefahrenverursacher (der Autofahrer oder Halter) zahlt die Scheibe und den zum Einschlagen derselben erforderlichen Polizeieinsatz.

Der Geschädigte könnte sicher eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen. M.E. aber sinnlos.

Interesierter  17.08.2015, 12:25

Jetzt hast du so schön zitiert und doch die falschen Schlüsse gezogen. Entscheidend ist folgender Punkt:

und unter den gegebenen Umständen bei Anlegung eines Maßstabes verständiger Würdigung und hinreichender Sachverhalts-aufklärung als gefährlich ansehen durfte

Eine hinreichende Sachverhalts-Aufklärung seitens des Polizisten fand nicht statt. Die rauschenden Lüfter der Standklimaanlage zeigten eindeutig, dass sie vorhanden und in Betrieb war. Ein Griff an die Scheibe hätte Aufschluss über die Innentemperatur gegeben. Und ein Blick auf den Hund hätte wohl sehr schnell ergeben, dass dieser nicht unter der Hitze im Innenraum leidet.

Die nicht durchgeführte Sachverhalts-Aufklärung war schliesslich ursächlich für den Irrtum des Polizisten.

furbo  17.08.2015, 12:29
@Interesierter

Eine hinreichende Sachverhalts-Aufklärung seitens des Polizisten fand nicht statt. Die rauschenden Lüfter der Standklimaanlage zeigten eindeutig, dass sie vorhanden und in Betrieb war. Ein Griff an die Scheibe hätte Aufschluss über die Innentemperatur gegeben. Und ein Blick auf den Hund hätte wohl sehr schnell ergeben, dass dieser nicht unter der Hitze im Innenraum leidet.

Und das ist das Problem. Woher weisst du, dass das nicht stattgefunden hat? Aus der Fragestellung geht doch eindeutig hervor, dass die Standklimaanlage erst nachher festgestellt wurde.


Interesierter  17.08.2015, 12:48
@furbo

Eine hinreichende Sachverhalts Aufklärung fand definitiv nicht statt. Das ergibt sich alleine schon aus der Fragestellung. Hätte sie stattgefunden, hätte der Polizist die Klimatisierung des Innenraumes festgestellt.

Das Rauschen der Lüfter einer Standklimaanlage ist deutlich hörbar. Der Polizist hat darauf nicht geachtet, ansonsten wäre ihm ja aufgefallen, dass hier eine Standklimaanlage arbeitet.

Bei klimatisiertem Innenraum sind die Scheiben relativ kühl, während sie bei einem nicht klimatisierten Auto heiss werden. Hat der Polizist erfühlt, ob die Scheibe heiss oder kühl ist? Hätte er es getan, wäre ihm aufgefallen, dass der Innenraum bei kühler Scheibe nicht heiss sein kann.

Hat er sich den Hund angeschaut, bevor er die Scheibe einschlug? Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass der Hund bei 18°C stark gehechelt oder sich sonst irgendwie auffällig verhalten hätte. 

Drei ganz einfache Maßnahmen, die eigentlich jeder Mensch beherrschen sollte, (horchen, fühlen, sehen) hätten dem Polizisten Klarheit über seinen Irrtum verschafft. Auch nur einer der Punkte hätte ihn zumindest stutzig machen müssen.

Machen wir uns nichts vor. Der Polizist hat den Hund im Auto gesehen und ohne nachzudenken, die Scheibe eingehauen. Das war menschlich verständlich, aber im hier vorliegenden Fall eben falsch.

furbo  17.08.2015, 13:32
@Interesierter

Man sollte sich bei der Beurteilung von Rechtsfällen an die gegebenen Fakten halten und keine hinzudichten bzw. Fakten mitbeurteilen, von denen man meint, dass sie vorliegen oder vorliegen könnten.

Da du dich aber an die Terminologie klammerst: In der Fragestellung wird von Tierrettung geschrieben. Rettung bedeutet nach meiner Kenntnis, jemanden oder etwas aus einer Notlage zu befreien. Lag nun eine Rettung vor oder nicht. Hätte der Verfasser Tierrettung geschrieben wenn sie es nicht gegeben hätte?

Der Fragesteller sollte sich über das Verwaltungsstreitverfahren gegen die Maßnahme wehren und Widerspruch einlegen. Strafantrag wegen Sachbeschädigung hat er offensichtlich schon gestellt.

Beides dürfte m.E. für ihn fruchtlos zu Ende gehen.

Apolon  17.08.2015, 13:58
@Interesierter

Die rauschenden Lüfter der Standklimaanlage zeigten eindeutig, dass sie vorhanden und in Betrieb war.

Es ist schon sehr eigenartig, dass in den Kommentaren Texte erscheinen, die in von dem Threadersteller gar nicht angegeben wurden.

Eine Standklimaanlage muss man von außen nicht wahrnehmen, ist auch meistens fast völlig geräuschlos.

Interesierter  17.08.2015, 19:40
@furbo

Wenn du dich schon so sehr an Fakten klammerst, solltest du einen Punkt, der unstrittig ist, besonders beachten: Es lag kein Notfall vor, der das Einschlagen der Scheibe gerechtfertigt hätte.

furbo  17.08.2015, 19:49
@Interesierter

Interssanter und einleuchtender Einwand. Er fuehrt mir vor Augen, dass du keinerlei Ahnung davon hast, wie unser Recht funktioniert.

Interesierter  17.08.2015, 20:20
@Apolon

Eine Standklimaanlage muss man von außen nicht wahrnehmen, ist auch meistens fast völlig geräuschlos.

Nun, eine Prise gesunder Menschenverstand tut manchmal schon gut. Bei meinem Arbeitgeber sind alle LKW mit Standklimaanlagen von Eberspächer ausgestattet. Also beileibe keine Billigware. Diese erzeugen je nach Gebläsestufe aussen zwischen 49 und 58 Dezibel. Das ist in jedem Fall deutlich hörbar. Je nach Kabinengröße kommen Kälteleistungen von 1000 bzw. 1400 Watt zum Einsatz. Diese setzen zwischen 400 und 1200 m³ Luft pro Stunde um. Das sind mindestens 100 Liter Luft pro Sekunde. Es ist physikalisch unmöglich, 100 Liter Luft pro Minute oder mehr durch den Lüfter geräuschlos umzusetzen.

Interesierter  17.08.2015, 21:59
@furbo

Unser Rechssystem ist hier sehr einfach gestrickt. Der Polizist wäre nur dann zum Einschlagen der Scheibe berechtigt gewesen, wenn unter Abwägung der objektiv erkennbaren Umstände eine Gefährdung des Hundes anzunehmen gewesen wäre.

Der springende Punkt an der Sache ist die Frage, ob für den Polizisten erkennbar war, dass der Innenraum klimatisiert ist oder nicht. Ich denke mal, bis hierher sind wir weitestgehend einer Meinung.

Und hier muss man ganz klar feststellen, dass es für den Polizisten sehr wohl erkennbar war. Es gab viele Anhaltspunkte, anhand derer der Polizist mit einfachsten Mitteln hätte erkennen können, dass sich der Hund in keiner Notsituation befindet. Dieser Irrtum ist nur dadurch zu erklären, dass der Polizist keine hinreichende Sachverhaltsaufklärung betrieb. Aber genau diese wäre für die von dir zitierte Anscheinsgefahr notwendig gewesen.

Folglich handelte der Polizist widerrechtlich. Daraus begründet sich die Schadensersatzpflicht.

j3n5j3n53n 
Fragesteller
 23.08.2015, 20:52
@Interesierter

So mal kurz ein Update geben. Der Polizist und dessen Kollege wurden ohne Bezüge vom Dienst suspendiert. Der Staatsanwalt und mein Anwalt haben nun in Absprache einen Vergleich ausgehandelt. Die Polizisten übernehmen die Kosten inkl. Fahrzeugausfallkosten alles in allem ca 1800€ also 750€ für jeden und die Sache ist von Tisch. Zudem bekommen die Beamten eine Schulung die sie dann für diese Fälle weiterbildet.   PS: Was sagt uns das.. Polizisten immer gleich beim Staatsanwalt anscheissen :D 

Eigenes Verschulden entweder man nimmt das Tier mit oder  wen das nicht geht lässt man es zu Hause aber nie im Fahrzeug das lässt auf  Uneinsichtigkeit schließen es gibt doch schon genug Berichte wo unter solchen Umständen Kinder und viele Tiere verendet sind . 

 Dir sollte darauf auch eine Anzeige verpasst werden  damit Du auch was davon lernst und alles selber zahlen musst von der Tierrettung , Scheibe bis zur Polizei die haben richtig gehandelt man lässt nie ein Tier allein im Fahrzeug  . 

So was sollte mit 500 Euro Bussgeld bestraft werden und das sofort egal wie warm oder kalt es im  Fahrzeug war  . 

Interesierter  16.08.2015, 23:39

es gibt doch schon genug Berichte wo unter solchen Umständen Kinder und viele Tiere verendet sind

Sie lassen dabei den entscheidenden Umstand ausser Acht, dass der Innenraum klimatisiert war und dies problemlos von aussen erkennbar war. Auch dem Hund selbst war sicherlich anzusehen, dass ihm nicht zu heiss war.

furbo  17.08.2015, 09:17
@Interesierter

Na ja, als jahrelanger Polizist sind mir bisher kaum oder keine Fahrzeuge untergekommen, bei denen die Standklimaanlage mein polizeilichen Handeln beeinflussen konnte.

Von daher hätte ich es noch nicht einmal gewusst, wie ich eine Standklimaanlage hätte feststellen können. Und um langwierige Untersuchungen des Fahrzeugs durchzuführen, fehlt die Zeit.

Wäre ein Kleinkind in dem Auto, sehe ich schon die Schlagzeile in der Zeitung:

"Polizist sucht Klimaanlage während das Kind im Auto an Überhitzung stirbt"

Interesierter  17.08.2015, 12:38
@furbo

Wie lange brauchen Sie, um zu horchen, ob der Lüfter einer Standklimaanlage rauscht? Zwei Sekunden? Wie lange brauchen Sie, um zu fühlen, wie heiss die Scheibe ist? Zwei Sekunden? Wie lange brauchen Sie, um einen Blick in das Auto zu werfen, ob sich dort ein Kind oder ein Hund befindet, das/der unter der Hitze leidet? Sechs Sekunden?

Alles in Allem hätte es wohl nicht länger als 10 Sekunden gedauert, sich mit einfachsten Maßnahmen ein umfassendes Bild von der Situation zu machen. Das hat der Polizist unterlassen. 

Und Sie wollen mir doch nicht erzählen wollen, Sie wüssten nicht, wie man eine laufende Standklimaanlage erkennt, wie man die ungefähre Innentemperatur eines Autos von aussen "erfühlt", oder wie der Unterschied eines Hundes bei einer Innenraumtemperatur von 70°C oder mehr zu den hier vorhandenen 18°C aussieht? Dazu reicht doch eine Prise gesunder Menschenverstand aus.

Apolon  17.08.2015, 14:02
@Interesierter

Wie lange brauchen Sie, um zu horchen, ob der Lüfter einer Standklimaanlage rauscht?

Eine Klimaanlage besagt doch schon, dass der Lüfter (wenn er überhaupt gehört werden kann) nicht ständig läuft.

Also ist der Hinweis mit den 2 Sekunden - Unsinn.

Interesierter  17.08.2015, 20:32
@Apolon

Wenn das Auto, in der prallen Sonne stand und als Innenraumtemperatur 18°C vorgewählt waren, können Sie davon ausgehen, dass die Anlage dauerhaft lief. Anders wäre die Kühlung gar nicht möglich.

Stand das Auto nicht in der prallen Sonne, hätte auch ohne Klimaanlage für den Hund keine Gefahr bestanden.

Auf die kühle Scheibe oder den Vorschlag, einfach mal einen Blick auf den Hund zu werfen, um zu sehen, ob dieser leidet oder nicht, gehen Sie schon gar nicht mehr ein.

Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen. Der Polizist sah einen Hund im Auto und schlug die Scheibe ein, ohne weiter nachzudenken. Hätte er nachgedacht und einfachste Maßnahmen zur Klärung ergriffen, hätte er seinen Irrtum bemerkt. Daher ist er bzw. sein Dienstherr hier zum Schadensersatz verpflichtet.

Aus strafrechtlicher Sicht glaube ich nicht, dass der Polizist etwas zu befürchten hat. Er hat nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und dabei eben einen Fehler gemacht. Das ist bedauerlich, aber nach meinem Dafürhalten nicht strafbar.

j3n5j3n53n 
Fragesteller
 23.08.2015, 21:12
@furbo

Deshalb fahren ihre Kollegen jetzt auch zur Schulung ;) Unwissenheit schützt vor Strafe nicht auch einen Polizisten nicht. 

Standklimas sind genug verbreitet. Guten morgen auch. Vor 20 Jahren hätte ich diese Aussage vielleicht verstanden aber heutzutage NO GO. 

Deine Kasko! Denn niemand ahnt, dass du eine Klimaanlage hast. Die Polizei handelte richtig, auch wenn ein Hinweis auf die Klimaanlage da gewesen wäre (wer garantiert denn, dass sie nicht mit einem defekt ausfällt??). Also - entweder Tiere zu Hause lassen, wenn man parken muss, oder jemanden mit der Aufsicht beauftragen, dann klappt das auch ohne kaputte Seitenscheibe. :-) M

Mir wäre es lieber, die Polizeibeamten würden (vorsorglich) immer so einschreiten, auch auf die Gefahr hin, daß mal ein Fehler auftritt (wer macht keine Fehler). Das gesunde Leben meiner Tiere wäre mir das wert. Ich würde auch die Kosten für eine Scheibe in Kauf nehmen trotz Standklimaanlage. Denn wenn die mal ausfällt, weil die Batterie durch selbige leergeorgelt ist, ist der Einsatz ja wieder gerechtfertigt.

Solange Standklimaanlagen nicht in der Mehrzahl der Fahrzeuge eingebaut sind, würde ich das nächste Mal einen Zettel hinter die Scheibe legen... Ansonsten muß niemand damit rechnen, daß Du so eine Anlage hast und von einer Gefahr für Leib und/oder Leben des Tieres im Fahrzeug ausgehen..

Wenn du bei der Hitze einen Hund allein im Auto lässt, ist das deine eigene Schuld. Wenn du Glück hast, übernimmt die Teilkasko den Glasschaden. da wird normalerweise gar nicht gefragt, warum die Scheibe zu Bruch gegangen ist.

Interesierter  16.08.2015, 23:25

Lieber Hans,

was du hier schreibst, ist eben nicht wahr. Ein etwaiger Verweis der Polizei auf § 228 BGB (Notstand) geht in Ermangelung eines tatsächlich vorliegenden oder zumindest anzunehmenden Notstandes fehl. Damit wird der Polizist mit § 823 Abs. 1 konfrontiert.

Auch auf einen "augenscheinlichen" Notstand kann sich der Polizist nicht berufen, da er gar keine Maßnahmen ergriff, um die von ihm angenommene Gefahr zu ergründen. Die einfache Annahme, dass es in einem Auto heiss sein müsse, wenn die Sonne darauf scheint, ist hierfür nicht ausreichend, da er weder auf die laufende Standklimaanlage achtete, welche im Stand deutliche und eindeutige Lüftergeräusche von sich gibt, noch auf sonst eine Art und Weise ergründet hätte, ob seine Annahme richtig ist oder nicht.

Autoscheiben sind Einfachverglasungen. Die Scheiben eines in der Sonne stehenden Autos mit dauerhaft laufender Klimaanlage sind maximal 30°C warm. Legst du die Hand darauf, fühlt sich dies eher kühl an. Die Scheiben eines überhitzten Autos werden schnell 50°C heiss, was sich als sehr warm, fast heiss anfühlt.

Seine Annahme war erwiesenermaßen falsch und es wäre für ihn ohne Weiteres in der Situation erkennbar gewesen, dass sie falsch ist. Durch dieses Versäumnis handelte er fahrlässig im Sinne von § 823 Abs 1 BGB.

furbo  17.08.2015, 09:03
@Interesierter

Ein etwaiger Verweis der Polizei auf § 228 BGB (Notstand) geht in Ermangelung eines tatsächlich vorliegenden oder zumindest anzunehmenden Notstandes fehl. Damit wird der Polizist mit § 823 Abs. 1 konfrontiert.

Auf diese Rechtsvorschriften wird sich die Polizei nicht berufen (müssen), denn sie hat mit ihrem SOG die ausreichenden Rechtsgrundlagen in der Hand.

Interesierter  17.08.2015, 12:50
@furbo

Dann wäre ich dir sehr verbunden, wenn du mir diese auch für diesen Punkt passend erläutern könntest. Ich bin lernfähig und lerne jeden Tag gerne etwas Neues dazu.

furbo  17.08.2015, 13:38
@Interesierter

Kommt auf das Bundesland an. Dort stehen in den SOGs die Befugnisse drin, mit denen man solcherart Situationen meistert. Ist recht einfach: Wenn ein Hoheitsträger eine Amtspflicht erfüllt (Gefahrenabwehr gehört dazu), beruft er sich nicht auf das Privatrecht, sondern auf das öffentliche Recht.

Abgesehen von der unterstellten Notstandslage ginge ich als Privatmann in solch einem Fall eher von einer GoA  (677 BGB ff) aus.

Interesierter  17.08.2015, 20:42
@furbo

Wobei wir uns wieder im Kreise drehen. Mangels Gefahr war keine Gefahrenabwehr notwendig. Durch die Unterlassung geeigneter Aufklärungsmaßnahmen hat der Polizist seinen Irrtum nicht erkannt, womit eine Ermächtigung zum Einschlagen der Scheibe nicht vorlag.

Wie du auf das schiefe Brett kommst, in diesem Fall 677 BGB ff anzuführen, erschließt sich mir nicht. Könntest du das näher erläutern?

furbo  17.08.2015, 21:18
@Interesierter

Beenden wir die Diskussion. Sie ist sinnlos.

j3n5j3n53n 
Fragesteller
 26.08.2015, 18:59
@furbo

Naja die Beamten werden ja nun geschult . Das werden sie nicht noch einmal machen ;)

jurafragen  17.08.2015, 01:11

Wenn du Glück hast, übernimmt die Teilkasko den Glasschaden. da wird normalerweise gar nicht gefragt, warum die Scheibe zu Bruch gegangen ist.

Vielleicht sitzen ja beim Versicherer ein paar kluge Menschen, die wissen, wie das mit der Amtshaftung funktioniert.

furbo  17.08.2015, 08:59
@jurafragen

Vielleicht sitzen ja beim Versicherer ein paar kluge Menschen, die wissen, wie das mit der Amtshaftung funktioniert.

Sitzen dort mit Sicherheit.

Ich glaube aber nicht, dass die Amtshaftung greifen muss; die Frage, um die sich alles drehen wird, ist, ob die eingreifenden Beamten erkennen konnten, dass nur eine Anscheinsgefahr vorlag. War es nciht erkennbar, keine Amtshaftung.

Interesierter  17.08.2015, 12:53
@furbo

Rauschende Standklimaanlage, kühle Scheiben und ein entspannter Hund, der nicht hechelt.

Ich würde das mal unter "Problemlos erkennbar" einordnen!