Rauchwarnmelder Fehlalarm - Wer zahlt?

6 Antworten

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Nach den Feuerwehrgesetzen der meisten Bundesländer sind Brandeinsätze kostenfrei. Die Feuerwehr wird also in aller Regel einen Fehleinsatz verbuchen und gut ist.

Für die Tür ist der Vermieter bzw. dessen Versicherung zuständig.

Strittmatter66 
Fragesteller
 30.07.2014, 11:36

Warum ist denn deiner Meinung nach der Vermieter dafür zuständig? Er hat ja nur die Montage der Melder beauftragt und die Wartung an den Mieter übergeben.

Nomex64  30.07.2014, 11:44
@Strittmatter66

Weil die Tür dem Vermieter gehört, hab schon einige zerstört ;) , hart sich immer der Vermieter drum gekümmert.

Strittmatter66 
Fragesteller
 30.07.2014, 11:48
@Nomex64

Das Däumchen hoch gabs für die Aussage ,,hab schon einige zerstört" :D

Talwinter  31.07.2014, 12:04
@Strittmatter66

Nomex hat Recht. Den Mieter trifft hier keine Schuld und er hat ein Anrecht auf eine fuktionstüchtige Wohnungstür. Somit muss der Vermieter für eine solche Sorgen.

Nomex64  04.08.2014, 23:25
@Strittmatter66

Das ist nicht mal Spass gewesen. Der Halligan http://de.wikipedia.org/wiki/Halligan-Tool ist mein Lieblingswerkzeug. Unsere Wohnungsbaugesellschaften haben meiner Feuerwehr einen Sperrwerkzeugsatz gesponsort, die kommen damit immer noch billiger als laufend neue Türen zu bezahlen. Und da das über eine Spende ging können sie es noch von der Steuer absetzen. Quasi Win - Win.

Das ist genau das Ergebnis der Angstmache der Brandschutzindustrie.

In den Landesbauordnungen steht nichts von Funkübertragung, Wartung durch Fachfirmen, Wartungsintervalle und Meldung an Feuerwehren. Die Rauchwarnmelder sollen nur schlafende Personen aufwecken, damit diese im Brandfall die Wohnungen verlassen können.

Wenn es nun zu Fehlalarmen kommt schickt die Feuerwehr eine nicht zu niedrige Rechnung. Diese und die Folgekosten zahlt keine Versicherung, sondern derjenige, der den Fehlalarm veranlasst / verursacht hat. Das kann zu jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen führen; der Ausgang ist ungewiss. Denn jeder Jurist lernt im ersten Semester den Spruch: "Vor Gericht und auf hoher See liegen wir alle in Gottes Hand".

EinGast99  30.07.2014, 18:30
Wenn es nun zu Fehlalarmen kommt schickt die Feuerwehr eine nicht zu niedrige Rechnung.

Aber nur im Fall von aufgeschalteten Brandmeldeanlagen. Nicht zu erkennende Fehlalarme bei Rauchmeldern die durch eine natürliche Person erfolgen werden in den meisten Fällen nicht in Rechnung gestellt.

Seehausen  07.08.2014, 17:03
@EinGast99

"In den meisten Fällen" ?? Aber immer öfter!!!"

Rückfrage, wer sollte denn da die Feuerwehr rufen?

Strittmatter66 
Fragesteller
 30.07.2014, 11:26

Der Nachbar hat die Feuerwehr gerufen.

YK1972  30.07.2014, 12:03
@Strittmatter66

Wenn ein Rauchmelder los geht, hm. Da haben wir ja echt Glück gehabt, bei uns sind die Dinger schon öfter mal los gegangen (Pfanne zu heiß gehabt, usw.) Ich würde mal sagen, wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch. Er hätte sich ja auch vor seinem Anruf erstmal rückversichern können, ob es wirklich brennt.

EinGast99  30.07.2014, 18:32
@YK1972
wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch

Nicht wirklich deine Meinung - oder? Na dann ruf ich abe rnie mehr die Polizei, Feuerwehr oder den Rettungsdienst .. nicht das ich das mal alles bezahlen muss.

Es wäre interessant, was der Grund für den Fehlalarm war. Ist das Ding einfach nur so los gegangen? Hatte jemand Besuch und wurde übermäßig viel geraucht? Wurde es zB durch zu rauchendes Fett beim Kochen ausgelöst? Wurde der Rauchmelder eventuell in der Wartung vernachlässigt? Der Vermieter und die Gebäudeversicherung sind meines Erachtens nach raus.

Die Ursache ist auch die Lösung. Wenn der Rauchmelder ordnungsgemäß gewartet wurde und die Ursache nicht vom Mieter ausging, würde ich den Schaden an die Betriebshaftpflicht weiter geben lassen, da der Fehler meiner Meinung nach beim Gerät liegt. Wenn es Fehler bei der Wartung gab, wäre es die private Haftpflichtversicherung.

Das wäre mein Gedankengang.

Der Alarm eines Rauchwarnmelders wird, da eine Aufschaltung auf die Feuerwehr nicht erlaubt ist, in der Regel von einer natürlichen Person gemeldet. Daher wird in der Regel ein Fehlalarm eines Rauchwarnmelders nicht mit dem Fehlalarm einer Brandmeldeanlage gleichgesetzt bei der der Verursacher haftet.

Wenn also eine vermeintlicher Brand bei der Feuerwehr gemeldet wird und eben nicht als Fehlalarm erkannt wurde, entstehen in der Regel keine Kosten. Uns ist kein Satzungsrecht einer Kommune oder eines Landkreise bekannt, in dem Kosten erhoben werden.

Quelle: http://www.rauchmelderpflicht.net

Strittmatter66 
Fragesteller
 30.07.2014, 11:28

Danke für diese erklärende Antwort!

Und wie schaut es mit der aufgebrochenen Tür aus?