Zahlt die Teilkasko?
Hallo ich brauch dringend euren rat!
*Mein Mann hatte gestern einen Autounfall.. Der Unfallverursacher hat Fahrerflucht begangen. Den Autospiegel hat es komplett erwischt:( Nun wissen wir nicht ob die Teilkasko es übernimmt. Sonst sitzen wir auf Kosten von 275€ und wir sind echt am zweifeln:( Wieso müssen wir die Kosten übernehmen obwohl wir keine Schuld haben?
Polizei ist eingeschalten aber geben und keine großen Hoffnung!!!*
5 Antworten
Die Teilkasko wird nur einen evtl. Glasschaden ersetzen. Das Ganze ist zwar ärgerlich aber auch unabänderlich wenn der Schuldige nicht ermittelt werden kann. Wer sollte denn nach eurer Meinung den Schaden bezahlen wenn ihr keine entsprechende Versicherung habt? Ihr müsst die Kosten übernehmen weil ihr euer Auto repariert haben wollt und es außer euch keinen anderen Kostenträger gibt.
Nochmal nachgelesen. Teilkasko umfasst normalerweise keine Schäden bei denen Fahrerflucht begangen wird. Das macht nur die Vollkasko. Sorry
nicht korrekt
Abgsehen von sonstigen hier nicht genannten ebenfalls in der Teikasko versicherten Gefahren wie Wildschäden, Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitz und weiterem.. liegt hier Glasbruch vor. Bei Glas ist es egal ob Fahrerflucht oder nicht, es muss lediglich gebrochen sein (eigener Vorsatz usw ist natürlich immer ausgeschlossen).
Praktisch hilft das hier aber wenig, da die Kosten für das Spiegelglas sehr wahrscheinlich unter den 150SB liegen. Das teure ist aber das Gehäuse mit Lackierung etc. und dies ist üblicherweise nicht bei der Teilkasko-Glas enthalten.
Darum gibt es ja die Vollkasko, die auch dann einspringt wenn jemand abhaut. Wegen Seitenspiegel ist das noch nicht so schlimm, die häufigsten Schäden bei Fahrerflucht sind aber erheblich höher und kann bis zum Totalschaden gehen.
Stimmt, holger! Man möge meinen Beitrag bitte ignorieren.
Das lohnt sich nur, wenn ihr keinen Selbstbehalt habt, was aber bei einer Teilkasko eigentlich üblich ist. Ihr müsst die Kosten übernehmen, weil das ALo sich aus dem Staub gemacht hat. Traurig aber nicht zu ändern.
Ihr sitzt schon auf den Kosten !!!
haha lustig:(
Gar nicht lustig.....die TK bezahlt das nicht.
dann brauch ich nen gewinn:(
Ich drück Dir die Daumen....--))))
In der TK ist glasbruch versichert. Je nachdem ob man das Glas auch einzeln bekommt ( was heute i.d.r. der Fall ist ) wird dieses abzüglich einer evtl. SB bezahlt. Wenn du Glück hast gibt es den spiegel nur als gesamtteil, dann wird er ganz bezahlt, ebenfalls unter Abzug der SB. Lass dir in deiner Werkstatt einen Kostenvoranschlag machen, dabei kannst du klären ob es das Glas einzeln gibt. Dann der Versicherung melden, dein Vermittler hilft dir dabei.
Grundsätzlich würde ein schaden mit Fahrerflucht von einer Vollkasko gedeckt.
Die Teilkasko bezahlt noch nicht einmal Schäden, wenn KEINE Fahrerflucht begangen wurde. Das hat alles mit Teilkasko nichts zu tun. Die Teilkasko zahlt bei Einbruch (Glasbruch) und Diebstahl bzw. Folgen des Diebstahls (z. B. Beschädigung am Türschloss) aber nicht bei Unfällen. Das steht aber auch alles so in den AGB.