Torflinse - Zahlt die Elementarversicherung?

4 Antworten

Hallo Tinka1105,

was Du beschreibst ist kein Elementarschaden.  Du beschreibst vielmehr einen klassischen Leitungswasserschaden (Abwasserrohre werden versicherungstechnisch dem Leitungswassersystem gleichgestellt). Die Erdsenkung erfolgte  als Folgeschaden und ist somit von der Wohngebäudeversicherung zu regulieren.

Es kann jedoch sein, dass Du auf einem Teil des Schadens sitzen bleibst. Versicherungen unterscheiden bei Abwasserrohren ob sie innerhalb oder außerhalb des Gebäudes, bzw. des Grundstückes liegen. Oft sind Höchstgrenzen hinterlegt. (Diese betreffen jedoch nicht den Folgeschaden)


Sehr gut! :-)

Hallo Tinka,

bei einer Elementarschadensversicherung (Wohngebäude) sind folgende Gefahren und Schäden versichert:

a) Überschwemmung des Versicherungsgrundstückes,

b) Rückstau,

c) Erdbeben,

d) Erdfall,

e) Erdrutsch,

f) Schneedruck,

g) Lawinen,

h) Vulkanausbruch.

 

Der von dir genannte Schaden ist darunter nicht zu finden, also auch nicht versichert.

Nach deiner Schilderung gehe ich von Baupfusch aus.

Wer hat denn diese defekten Abwasserrohre eingebaut, bzw. abgenommen ?

Man sollte dazu mal den zuständigen Architekten kontaktieren, der mit Sicherheit auch eine Architektenhaftpflicht hat.

Alternativ - haftet natürlich auch ein Bauträger.

Gruß A.

Wie schon mehrfach geschrieben bezahlt die Elementarschaden-Versicherung  hier nicht. Auch zu "Pfusch am Bau" habe ich hier meine Zweifel, weil Ursache des Absenkens nicht der Torf ist, sondern die Unterspülung durch ein defektes Abwasserrohr.

Wenn in der bestehenden Gebäudeversicherung auch Leitungswasser mitversichert ist wäre weiter zu prüfen, ob man damals an die Mitversicherung von aussenliegenden Abwasserrohren gedacht hat. Hier wäre - neben der grundsätzlichen Prüfung des Baupfuschs - ein weiterer Ansatzpunkt. Allerdings könnte der Einschluss von Abwasserrohren - je nach Deckungskonzept  - zwei wesentliche Einschränkungen haben: Erstens sind die Schadenssummen meist gedeckelt, zweitens müsste am Gebäude ein Schaden entstanden sein. Inwieweit das Absenken als ein ersatzpflichtiger Schaden bewertet werden kann sollte man mit Versicherer besprechen. Ich gehe ferner davon aus, dass durch das Absenken Risse im Mauerwerk entstanden sind - diese wären aus meiner Sicht auf jeden Fall ersatzpflichtig.

Die Gebäudeversicherung sollte ohnehin vor einem möglichen Ersatzanspruch gegenüber dem Verursacher in Anspruch genommmen werden, da diese Neuwert ersetzt, währenddessen man gegenüber dem Schadenverursacher auf Basis des Haftpflichtrechtes nur den Zeitwert ersetzt bekommt. Lediglich bei einer Deckelung müsste man dann den fehlenden Betrag direkt beim Verursacher geltend machen.

Sollte Baupfusch vorliegen würde der Gebäudeversicherer sowieso Regreß beim Verursacher nehmen.

Das ist dann eher "Pfusch am Bau" dafür kannst du höchstens den damaligen Architekten haftbar machen. Elementarschäden sind immer spontan auftretende Naturereignisse. 

Hier liegt eine allmähliche Absenkung vor.