Wer weiß wie viel Vermögen ein gemeinnütziger Verein in der Vereinskasse haben darf?

2 Antworten

Eine Obergrenze für angesammeltes Vermögen gibt es nicht. Jedoch verlangt die Selbstlosigkeit, zu der sich ein als gemeinnützig anerkannter Verein in seiner Satzung verpflichtet hat, dass eingenommene Mittel grundsätzlich zeitnah für den satzungsmäßigen Zweck zu verwenden sind. 

Dazu aus der Abgabenordnung:

§ 55 Selbstlosigkeit(1) Eine Förderung oder Unterstützung geschieht selbstlos, wenn dadurch nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke - zum Beispiel gewerbliche Zwecke oder sonstige Erwerbszwecke - verfolgt werden und wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind:  (...)  5. Die Körperschaft muss ihre Mittel vorbehaltlich des § 62 grundsätzlich zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden. Verwendung in diesem Sinne ist auch die Verwendung der Mittel für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, die satzungsmäßigen Zwecken dienen. Eine zeitnahe Mittelverwendung ist gegeben, wenn die Mittel spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Kalender- oder Wirtschaftsjahren für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Es kommt also nicht auf die Höhe des Vermögens sondern auf dessen Verweildauer in der Kasse bzw. auf dem Konto an. Wird das Vermögen nicht zeitnah verwendet, kann tatsächlich die Anerkennung der Gemeinnützigkeit gefährdet sein.

Der Kassenführer weiß das sicherlich , da das in der vom FA genehmigten Satzung steht . Es sollte nicht in der Kasse liegen , sondern auf dem Konto geführt werden .

Auch ein anerkannter Verein muß einDepot haben um größere Dinge zu finanzieren .

Was geht toto89 das überhaupt an , Mißtrauen ?

toto089 
Fragesteller
 16.12.2014, 09:58

Hallo und Danke erst mal für die Antwort. Ich singe in einem Chor, der den gemeinnützigen Status erhalten hat. Es haben sich bereits mehrere tausend € auf dem Konto angesammelt. Der Vorstand rückt nur einmal im Jahr für jede/n Sänger/in nur 10,-€ raus. Die Musiker dagegen bekommen nach jeden Auftritt eine größere Summe. Vereinsfahrten werden auch keine unternommen, so dass das Geld immer mehr auf dem Konto wird. Gibt es eine Obergrenze, was man haben darf, um den gemeinnützigen Status nicht zu verlieren, oder ist das unrellevant?

toto089