Ist ein Verein vorsteuerabzugsberechtigt?

7 Antworten

Der Verein ist vorsteuerabzusberechtigt, wenn er gewerbliche Einnahmen hat, für die er selbst Mehrwertsteuer abführen muss, sofern er sich nicht davon hat befreien lassen. Nur dann darf er die Mehrwertsteuer seiner Lieferanten als Vorsteuer abziehen und sich bei negativem Ergebnis sogar vom Finanzamt erstatten lassen.

EnnoBecker  24.09.2009, 11:18

...also, Vermietungseinnahmen reichen auch, es müssen keine gewerblichen sein.

ich arbeite in einem gemeinn. Verein, der hat jedoch eine Größe und einen Umsatz, weil er eigene Einkünfte hat, um sich zum Teil zu finanzieren. Die Rechnungen werden mit einheitlicher UST ausgestellt und dem FA abgeführt. (die Ust). Dadurch sind wir aufgrund der Größe VST-abzugsberechtigt. Kleine Vereine jedoch nicht. In Österreich sind die Umsatzgrenzen anders als bei euch, aber ich denke ein Sportverein hat außer Geselligkeiten und Fan-Artikelverkauf keine Einkünfte - somit auch nicht VST abzugsfähig - weil kein wirtschaftlicher Gewerbebetrieb.

Lieber Erzwin,

nur einer schreibt, dass er wenigstens keine Ahnung hat.

Die Antworten sind alle geraten. Und es kann sein, dass Ihr als Verein Unternehmer im Sinne des UStG seit - kann aber auch nicht sein. Wenn Ihr die Unternehmereigenschaft habt, dann könntet Ihr womöglich als Kleinunternehmer die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen.

Also, das deutsche Steuerrecht wäre nicht das komplizierteste der Welt wenn es anders wäre. Ihr habt doch bestimmt jemanden im Verein der einem Steuerberater jedes Jahr gute Gebühren zahlt - Rede mit dem, ob nicht sein Berater mal ne Stunde für Euch Zeit hätte.

Schöne Grüße Dirk

koenigsstern  24.09.2009, 10:01

Endlich eine Antwort, die auf Wissen beruht. Viele geben nur ihren Senf dazu, ohne was zu wissen. Traurig auf dieser Plattform.

Dirk-D. Hansmann  24.09.2009, 22:16
@koenigsstern

Herzlichen Dank! Am schlimmsten find ich ja, dass zu allem Übel auch noch das DH vollkommen falsch angewendet wird. Das sollte man nur klicken dürfen, wenn man sich auskennt... Allerdings - Bei dem Thema kannst Du nur falsch antworten und wer in einem Bereich mit seinem Halbwissen durchkommt hält sich halt leider häufig auch für den Crack. Hab für die Plattform aber auch keine Idee wie man es besser machen könnte.

Maddie12  24.09.2009, 22:57
@Dirk-D. Hansmann

@Gullup: "Am schlimmsten..." Da stimme ich dir voll und ganz zu. Ich finde es erschreckend, wieviel falsche Antworten und trotzdem positive Bewertungen darauf gegeben werden.

...also, wenigstens einer (Gullup) hat hier halbwegs Ahnung davon, dass die andern keine Ahnung haben :-)
 
Aaaaaalso, so ein Verein kann unterschiedliche Tätigkeiten entfalten, beispielsweise:
 
a) er betreut seine Mitglieder im Rahmen der Vereinssatzung
b) er verwaltet das Vereinsvermögen
c) er unternimmt Weihnachtsfeiern mit seine Mitgliedern
d) er vermietet die Sportanlagen an fremde Dritte
 
Aus diesem Gedanken heraus kann sich die steuerliche Beurteilung eines Vereins in vier Teile gliedern:
 
a) ideeller Bereich --> kein Unternehmer, also keine Umsatzsteuer
b) Vermögensverwaltung --> dasselbe
c) Zweckbetrieb --> meistens kein Unternehmer, aber bei Überschreitung von Grenzen ertragsteuerpflichtig
d) wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb --> Unternehmer, also Umsatzsteuer; aber auch Ertragsteuer (nach Freibetrag)
 
Zu jedem der Punkte kann man einen Roman schreiben. Bezogen auf die konkrete Frage kommt es darauf an, ob der Sportverein jetzt Schreibblocks kauft für
 
a) Notizen bei der Vereinssitzung
b) Berechnung der Verzinsung der Mitgliedergelder
c) für Weihnachtsgrüße
d) für Abrechnungen aus der Vermietung der Sporteinrichtungen

Also ich bin keine Profi, aber meines Wissens sind nur Unternehmen, also Gewerbetreibende, vorsteuerabzugsberechtigt. Und dies auch nur wenn Sie einen gewissen Jahresumsatz vorweisen können.

EnnoBecker  24.09.2009, 11:18

...also, da solltest du dein Wissen erweitern. Ich bin Unternehmer, aber kein Gewerbetreibender. Einen Jahresumsatz kann ich nicht vorweisen.
 
Trotzdem ziehe ich massenweise Vorsteuern ab. Was nun?