Darf ein Baudenkmaleigentümer auch Vorsitzender des Denkmalvereins zu seinem Objekt sein?

5 Antworten

Das ist eine Frage des Vereins- und Steuerrechts. Ob für die Erhaltung eines eigenen Kulturdenkmals ein gemeinnütziger Verein eingerichtet und anerkannt wird ist vom Vereinsregister und dem Finanzamt zu entscheiden. Wahrscheinlich muss das Baudenkmal ins Vermögen des gemeinnützigen Vereins übergehen.

Das Baudenkmal muss nicht in das Vermögen des Vereins übergehen. Der angedachte Verein fördert die Erhaltung des Denkmals. Man denke nur an den Verein zur Erhaltung einer historischen Mühle. Deswegen muss die Mühle noch lange nicht in das Eigentum des Vereins übergehen.

@styxjr

Darum geht es doch gar nicht. Im vorliegenden Fall will doch der Eigentümer einen gemeinnützigen Verein nur zur Erhaltung seines eigenen Denkmals gründen. Das wird vom Finanzamt bestimmt nicht als gemeinnützig anerkannt!

@Seehausen

Nach jetzigen Erfahrungen schon, wenn eindeutig und auch nachvollziehbar der Erhalt des Denkmals ohne Bereicherung aus der Vereinstätigkeit erfüllt wird. Denkmal verpflichtet. Als Denkmaleigentümer würde mein Vater mit Hilfe des Vereins nicht einfach nur "unseren Besitz" aufwerten - und somit wäre es pauschal eine Bereicherung. So ist das nicht in Sachen Denkmalschutz. Denn man kann auch eines Baudenkmals vom Bundesland enteignet werden, wenn es fahrlässig oder mutwillig zerfällt/kaputt gemacht wird und Maßnahmen zum Erhalt ausbleiben - da öffentliches Interesse an Baudenkmalen.

@Vollmilchmieze

So einfach ist das nicht; es gibt dabei viel mehr zu bedenken als hier bei gf dargestellt werden kann.

@Seehausen

Es hat alles geklappt und das Finanzamt ist voll und ganz zu Frieden, Herr Pessimist Seehausen :D

@Vollmilchmieze

Abwarten, wenn die Rechnungen vorgelegt werden!

Da ein Denkmalbeirat sowieso nichts zu sagen hat kann auch keine Interessenkollision entstehen !

Hallo und vielen Dank an alle Antwortenden!

Wir haben uns mit unserer Frage an einen der vielen Denkmalverbände gewendet und haben dort sehr kompetente und vor allem freundliche + äußerst hilfsbereite Menschen angetroffen. Dort konnte man uns unsere Frage SOFORT, einfach und an vielen persönlichen Beispielen beantworten: Ja, es ist möglich - und das ohne besondere Einschränkungen, wenn der Satzungszweck erfüllt wird.

Herzlichst, Kati

Dein Vater kann meiner Meinung nach den Verein leiten! Der Verein würde ja dem Erhalt des Denkmals gelten, das wäre gemeinnützig. Voraussetzung Anerkennung als Denkmal! Er muss nur zusehen, dass er selbst sich nicht bereichert aus direkten Zahlungen an ihn selbst. Der Verein sollte möglichst Baumaßnahmen direkt bezahlen, indem er z. B. die Dachreparatur übernimmt.

Einfacher wäre es vielleicht noch, wenn Ihr euch vom direkten Besitz trennt und das ganze in eine Stiftung überführt. Die Stiftung könntet Ihr dann auch noch so gestalten, dass Ihr weiter "die Finger" dran hättet!!

Vielen Dank. Ja, das gesamte riesige, mehrstöckige Jugendstil-Objekt ist vom Landesamt für Denkmalpflege usw. bei der letzten großen Besichtigung als Denkmal festgestellt und als förderungswürdig eingestuft worden. Genau. Wir auch dachten daran, dass es so am besten ist, wenn der Verein gänzlich auch Bauherr für den Erhalt des Denkmals ist, alle Baumaßnahmen unmittelbar bezahlt, alle Baumaßnahmen selbst plant, alle Aufträge vergibt usw.

es wird nicht ohne treuhänder (für die kontrolle der finanzen) möglich sein -- aber ansonsten spricht nichts gegen dieses vorhaben

Ja, das ist gut: Eine unabhängige Instanz die gerne den Verkehr und den Einsatz der finanziellen Mittel des Vereins kontrolliert, dass sie auch gänzlich dem Vereinszweck (Restauration des Baudenkmals) entsprechen und über den Finanzverkehr ständigen Überblick hat.

@Vollmilchmieze

Treuhänder im Verein, dafür reicht ein weiterer Kassenwart im Verein bzw. zusätzlich die Kassenprüfer, dass müßt Ihr per Satzung regeln!!