Einnahmen von nichtrechtsfähigem Verein

6 Antworten

Hallo Leute,

vielen Dank für eure Antworten!

Mir ist aber nich nicht wirklich klar was sich genau ändert, wenn wir einen e.V. gründen würden.

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist doch eh die Abgabe von Umsatzsteuer an das Finanzamt notwendig.

Als nicht eingetragener Verein, haben wir zwar keinen Eintrag ins Amtsregister, aber werden von der Gemeinde schon seit Jahren wie ein "richtiger" Verein behandelt, zum Beispiel wenn es um Bezuschussung geht. Wir haben auch eine Satzung und einen Vorstand und eine Mitgliederversammlung. Bis auf die Haftung wird doch meines Wissens ein nichteingetragener Verein genau so behandelt wie ein eingetragener.

tomasch  11.12.2009, 13:38

Zitat aus dem S T E U E R - R AT G E B E R F Ü R V E R E I N E:

KLEINUNTERNEHMERREGELUNG: Die für steuerpflichtige Umsätze geschuldete Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn der Gesamtumsatz zuzüglich der Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Dabei gehören zum Gesamtumsatz nicht nur Einnahmen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, sondern auch die sog. unentgeltliche Wertabgabe (darunter versteht man die Überführung oder Verwendung von Gegenständen sowie die Entnahme von sonstigen Leistungen aus dem unternehmerischen Bereich in bzw. für den nichtunternehmerischen Bereich). Nicht zum Gesamtumsatz rechnen dagegen u.a. bestimmte steuerfreie Umsätze (z.B. Einnahmen für erteilten Sportunterricht, Startgelder, Mieteinnahmen).

Quelle:

http://www.saarland.de/dokumente/themasteuern/Steuerratgeber2008AktuelleVersion.pdf?foid=10193&fotype=O (siehe Seite 33)

hallo zusammen, wenn ihr etwas verkauft, dann wird auf alle Fälle die Mehrwertsteuer fällig 19%, in wenigen Ausnahmen (Bücher, Blumen, frische Lebensmittel) 7%. Wenn der Verein nicht rechtsfähig ist, dann haftet ihr als GbR, dh. jeder haftet für alle _Schulden gesamtschuldnerisch. Wenn der Verein nicht rechtsfähig ist, kann er nicht handeln. Wenn er gemeinnützig ist, darf er keinen Gewinn machen. junge, Junge! Das beste, einer der kein Hartz4 hat, und arbeiten geht, meldet das Gewerbe an. Er ist derjenige, der verkauft, auf seinen Namen laufen die Kassenbons und die Steuernummer. Er haftet gegenüber dem Finanzamt. Sind Aushilfen tätig, meldet er sie als seine geringfügig Beschäftigten an, und zahlt die Aushilfslöhne, ggfs. "0". Dann versteuert er den Ü+berschuss mit seinem restlichen Einkommen, und wenn dann was übrig ist, gibt er es an den Verein, bekommt aber keine Spenden- quittung. oder so ähnlich. mfg,

thomaszg2872  10.12.2009, 12:55

Achso ja, frische Waffeln? verpackte Waffeln? Gesundheitsausweis?

Ja, "Meldepflicht" bei Sammlungen besteht immer. Was letztendlich versteuert werden muss, obliegt der Gesetzgebung. Da ein nicht rechtsfähiger Verein einem Gewerbe gleich kommt, es sei denn, es ist ein kommunal anerkannter "Verein" (z.B. getragen ohne e.V. über die Stadt), dementsprechend nach der Gesetzgebung. Ob letztendlich nicht der "good will" Faktor entscheidet, liegt bei der entsprechenden Finanzbehörde.

thomaszg2872  10.12.2009, 12:56

es ist ja keine Sammlung, sie wollen ja was verkaufen. Ware, Umsatz.

Natürlich ist der Stand beim Veranstalter, der Gemeindeverwaltung, angemeldet.

Würde sich die Rechtslage ändern, wenn wir ein e.V. (vielleicht sogar gemeinnützig) wären?

quietprof  10.12.2009, 01:20

Ja, siehe Vereins- und Steuerrecht.

den stand musst du doch sicherlich anmelden oder ???