Kann ein gemeinnütziger Verein einem anderen gemeinnützigen Verein Spendenquittungen ausstellen?

3 Antworten

Nur ein als gemeinnützig anerkannter Verein kann eine Spendenbescheinigung ausstellen, die auch vom Finanzamt anerkannt wird. Für den Empfänger dieser Bescheinigung ist diese insbesondere dann interessant, wenn er selbst steuerpflichtig ist und diese im Rahmen seiner Steuererklärung dem Finanzamt vorlegen kann. Wenn der andere Verein also steuerpflichtig ist, solltet Ihr diesem Verein die Spendenbescheinigung also auf jeden Fall vorlegen.

In steuerlicher Hinsicht kommt es nicht darauf an, ob die beteiligten Vereine eingetragene Vereine sind oder nicht. Entscheidend ist, ob sie vom Finanzamt als steuerbegünstigt (also als mildtätig, kirchlich oder gemeinnützig) anerkannt sind.

Ein als steuerbegünstigt anerkannter Verein darf seine Mittel einem anderen Verein nur dann zuwenden, wenn dieser ebenfalls steuerbegünstigt ist (§ 58 Abs. 2 AO). Hierüber darf der empfangende Verein eine Zuwendungsbestätigung (vor vielen Jahren auch als "Spendenquittung" bezeichnet) ausstellen. Es ist allerdings fraglich, ob der zuwendende Verein damit etwas anfangen kann, da er ja selber steuerbegünstigt ist.

Ist der zuwendende Verein hingegen nicht als steuerbegünstigt anerkannt, dann wird er an einer Zuwendungsbestätigung sehr interessiert sein.