Wer trägt die kosten für ein mit Urinstein verstopfte Abwasserleitung in meiner Gaststätte?

3 Antworten

Dein Vermieter hat die Instandhaltung der Abflußrohre zu gewährleisten, wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde.

Denn es ist die Aufgabe des Vermieters den vertragsgemäßen Zustand der Gaststätte aufrecht zu erhalten und somit natürlich auch die Abwasserleitungen. Sind diese durch Urinstein zugesetzt, dann ist es seine Sache und auch seine Kosten.

Aber vorsicht, gerade bei gewerblichen Mietverträgen befindet sich häufig eine Regelung im Bezug auf die Instandsetzung (da hier nicht das Mieterschutzgesetz gilt), die dem Mieter die Kosten auferlegt. Daher mein Rat, lese dir deinen Mietvertrag in Ruhe durch und wenn du dort nichts findest, kannst du dich beruhigt zurück lehnen.

Du hast doch denen Getränke Verkauft,somit war es deine Flüssigkeit.Oder hat dein Vermieter die Toilette allein Benutzt.Setz es ab an der Steuer.Wer den Schaden hat muss für den Abfluss sorgen.

da musst du in deinen mietvertrag gucken. das sind grenzfälle und im zweifel nur durch ein gericht zu klären.dinge die mit der nutzung zusammenhängen ,muss ein gewerbemieter im zweifel selber bezahlen. und es sind deine kunden,die pinkeln.