Rückgabe einer Mietsache bei Formulierung im Vertrag "im sauberen Zustand"- Schönheitsreparatur?

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Interessante Infos gibts auch unter:

http://www.umzug.info/wohnungsuebergabe.html

He Danboice, also solange die Schönheitsreparaturen nicht im Mietvertrag vereinbart wurden, können Sie das dem entsprechend auch nicht von dir verlangen.

Guck einfach mal hier runter, vielleicht hilft es dir ja.www.bestform24.de

Ist die Bude bereits renoviert beim Einzug, musst du das beim Auszug auch wieder in dem Zustand abgeben.

Hast du selbst renoviert, kannst du einfach so ausziehen.

Schließlich muss man das ja nicht 2x machen!!!

Dann reicht "besenrein" - also nicht vorher noch lange Fenster putzen oder Bad schrubben!!

HariboDealer65  27.05.2010, 09:21

Übrigens:

Hast du unverhältnismäßig viele Löcher in die Wände gebohrt/genagelt, hast du diese Löcher auf jeden Fall zu beseitigen!!

Also z.B. 18 Nagellöcher, um ein Bild aufzuhängen... grins

Schönheitsreparaturen umfassen die durch gewöhnliche Abnutzung erforderliche Renovierung: Nachdunkelungen der Wandanstriche, fettige Küchendecke usw. Die darf nur duch wirksame Vereinbarung auf den M übertragen werden, ansonsten fällt sie dem VM an, da sie mit dem Mietzins abgegolten wurde.

Unsachgemäße oder übermäßige Abnutzung, also Beschädigungen, hat der Mieter dagegen immer zu beheben: Knallige Wandfarben, auffällige Muster-, gar Fototapeten, Rotweinflecken oder Kratzer durch Möbelrücken auf dem Bodenbelag usw.

ich würde es als besenrein bezeichnen, bei Schönheitsreparaturen gibt es neue Urteile, die sind nicht mehr nötig

HariboDealer65  27.05.2010, 09:18

Überhaupt nicht mehr?????

Dann kann man seine Kaution ja bereits zurückfordern, bevor man auszieht, oder??

wunhtx  27.05.2010, 09:22

Diese Auskunft ist völlig falsch.

Es gibt selbstverständlich Schönheitsreparaturen, die zu leisten sind, wenn im Vertrag wirksam vereinbart.

Es gibt kein einziges Urteil, das sich darauf bezieht, dass grundsätzlich Schönheitsreparaturen nicht mehr zu leisten sind.