Haftpflichtversicherung und Polizeieinsatz?
Ich arbeite an einer Tankstelle und bin abends nach der Schicht als ich die Alarmanlage schon aktiviert hatte aus dem Laden raus ... draußen habe ich bemerkt das ich etwas vergessen hatte rauszustellen für die Müllabfuhr am nächsten Tag. Ich bin nochmal rein vergas aber die Alarmanlage zu deaktivieren, der Stille Alarm ging an und ich habe es nicht bemerkt ... kaum war ich zuhause rief der Chef an das die Polizei vor der Türe der Tankstelle steht natürlich umsonst. Jetzt meine Frage wer bezahlt den Einsatz ? Es wären für den Einsatz hier in Rheinland-Pfalz 110 Euro pauschal fällig übernimmt so etwas meine Haftpflichtversicherung im Falle das ich es begleichen muss ... Danke für die Antworten...
5 Antworten
Hi,
zunächst muss dir der Einsatz überhaupt erstmal in Rechnung gestellt werden.
übernimmt so etwas meine Haftpflichtversicherung im Falle das ich es begleichen muss
Eine Privathaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, welche Du Dritten gegenüber verursacht hast. Ein unnötiger Polizeieinsatz zählt da eher weniger dazu - ich tippe darauf, dass Du die Kosten selbst übernehmen musst.
LG
Nach meinem Verständnis gehören die Kosten für den Polizeieinsatz zum Berufsrisiko des Arbeitgebers. Die Tätigkeit des Müllrausstellens war beruflich bedingt, das Vergessen der Alarmfunktion gehört zum normalen Bereich menschlicher Flüchtigkeitsfehler und müsste daher als leichte Fahrlässigkeit gelten.
Als Arbeitnehmer haftet man bei leichter Fahrlässigkeit nicht:
https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerhaftung
Bei uns würde es die Firma bezahlen (schon "getestet" bei einer Strafe wegen eines Funk-Headsets, dass nicht den deutschen Standards entsprach und hier das Mobilfunknetz störte - es war getestet, als untauglich verworfen aber nie demontiert worden).
Private Haftpflichtversicherungen zahlen nicht für Bußgelder und Verwarnungen, weder für private noch für welche als Arbeitnehmer.
Das tun nur spezielle Berufshaftpflichtversicherungen wie für Ärzte und Hebammen.
Du auf keinen Fall. Dafür kann dein Chef dich höchstens abmahnen. Wer arbeitet kann auch einen Fehler machen. Das ist das Risiko eines Arbeitgebers.
Nur wenn du absichtlich etwas beschädigst, gilt diese Regelung nicht.
Deine private Haftpflichtversicherung würde hier die unberechtigte Forderung zurück weisen (auch vor Gericht)
Eine Privataftpflicht zahlt in der Regel keine Schäden die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis entstehen.
Fehler passieren auf Arbeit und der AG ist in den meisten Fällen veranlasst diese Fehler selbst zu bezahlen.
Ausnahmen gibt es bei grober Fahrlässigkeit. Ob dein Verhalten zu grober Fahrlässigkeit zählt kann ich nicht beurteilen.
Ev nach Arbeitnehmerhaftung googlen
Es wären für den Einsatz hier in Rheinland-Pfalz 110 Euro pauschal fällig
Ach, das wäre aber günstig...
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Aktion irgendeine Person alleine bezahlen soll. Weder Versicherung, noch Tankstellenbesitzer, noch du!
Es war ein Versehen, was nur menschlich ist. Ich denke die Kosten werden von der Steuerkasse bezahlt und somit auf jeden von uns Bürgern umgelegt. Aber was solls? Die Polizei hat täglich 1000e Fehl-Einsätze.
Der Fragesteller ist Erfüllungsgehilfe seines Arbeitgebers. Wenn überhaupt, zahlt das die Firma. Dass es mal zu einem unbeabsichtigten Fehlalarm kommt, ist einfach so.
Die private Haftpflichtversicherung heißt so, weil sie nur für private Risiken Deckung gibt.
Selbstverständlich wird eine Rechnung geschrieben. Adressat ist der Besitzer/Betreiber der Alarmanlage (-aufschaltung). Und der holt sich das evt. vom FS zurück.
https://www.180-grad.de/kosten-falschalarme-fehlalarme/