Wer prüft die Berufsgenossenschaft§bezirksregierung?
Wer ist für die zuständige..
Da die Angelegenheit schon 1 jahr läuft..
Bitte nur ernste antworten
2 Antworten
Hallo elliot,
abgesehen von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, bei welcher das Bundesversicherungsamt die übergeordnete Behörde ist, ist bei allen anderen Berufsgenossenschaften das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die übergeordnete Behörde. http://www.bund.de/DE/Behoerden/B/BMAS/Bundesministerium-fuer-Arbeit-und-Soziales.html?nn=40
Viele Grüße
AnonJura
Hallo dank f.Info
Alle BGen werden von beiden Behörden kontrolliert.
Alle Berufsgenossenschaften werden sowohl vom Bundesversicherungsamt als auch vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales die übergeordnete Behörde beaufsichtigt. Die Interne übergeordnete Instanz der Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der Länder ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit Sitz in Berlin und Sankt Augustin. Die Bezirksregierung/Landesämter oder Gewerbeaufsicht sind Landesbehörden und den jeweiligen Landesregierungen unterstellt. Aber hast Du die Frage nicht vor ein paar Tagen schon gestellt?
danke für hilfreiche antwort...
ja ich weiss du damals kam keine vernümpfige antwort daher...
nun bin ich cleverer
Kann sein .. Da ich keine gute antwort bekommen Hatte stell ich nochmal
http://www.bund.de/DE/Behoerden/V/VBG/Verwaltungs-Berufsgenossenschaft.html