Wer prüft die Berufsgenossenschaft§bezirksregierung?

2 Antworten

Hallo elliot,

abgesehen von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, bei welcher das Bundesversicherungsamt die übergeordnete Behörde ist, ist bei allen anderen Berufsgenossenschaften das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die übergeordnete Behörde. http://www.bund.de/DE/Behoerden/B/BMAS/Bundesministerium-fuer-Arbeit-und-Soziales.html?nn=40

Viele Grüße

AnonJura

sabirke  21.08.2014, 22:09

Alle BGen werden von beiden Behörden kontrolliert.

AnonJura  22.08.2014, 10:04
@sabirke

Hast du dafür auch irgendeine belegbare Quelle? Würde mich mal interessieren.

Viele Grüße

AnonJura

elliot 
Fragesteller
 22.08.2014, 20:32
@AnonJura

..mich auch ... intressieren

Alle Berufsgenossenschaften werden sowohl vom Bundesversicherungsamt als auch vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales die übergeordnete Behörde beaufsichtigt. Die Interne übergeordnete Instanz der Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der Länder ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit Sitz in Berlin und Sankt Augustin. Die Bezirksregierung/Landesämter oder Gewerbeaufsicht sind Landesbehörden und den jeweiligen Landesregierungen unterstellt. Aber hast Du die Frage nicht vor ein paar Tagen schon gestellt?

elliot 
Fragesteller
 22.08.2014, 20:31

danke für hilfreiche antwort...

ja ich weiss du damals kam keine vernümpfige antwort daher...

nun bin ich cleverer

elliot 
Fragesteller
 18.10.2015, 11:07

Kann sein .. Da ich keine gute antwort bekommen Hatte stell ich nochmal