nach sieben monaten ein gutachten von der berufsgenossenschaft?

4 Antworten

Ich nehme mal an, dass ihre Tochter, am Tag des Unfalls, von einem Arzt behandelt wurde. Diese Unterlagen hat sich die BG geholt oder muss sie sich noch holen. Ansonsten will die BG, durch einen Gutachter, nur feststellen lassen, inwieweit die Heilung vorangeschritten ist um gegen eventuelle spätere Ansprüche, z. B. Rente, gewappnet zu sein.

Die BG ist verpflichtet den Unfall in regelmäßigen Abständen gutachterlich zu untersuchen da die BG hier auch die Behandlungskosten trägt. über die Entscheidung eines Arbeitsunfalles entscheidet einzig und alleine die Berufsgenossenschaft da der Arzt dies nicht enscheiden kann

Lumbago666  28.09.2016, 10:54

Für eine einfache Heilverlaufskontrolle reicht ein stink normaler Befundbericht.

Das wird eine Zusammenhangsbegutachtung sein, die überwiegend nach Aktenlage erfolgt. Nach Aktenlage heißt, dass im Wesentlichen die schon bestehenden Befunde, aus den vergangenen 7 Monaten und ggf. der Zeit vor dem Unfall, bewertet werden. Neue Befunde, aus einer persönlichen Begutachtung können mit einfließen.

Die Problematik ist hier offenbar, dass eine Kniescheibe bei einem Sturz auf das Knie eigentlich gar nicht rausspringen kann, soweit das Knie vorher gesund und anatomisch normal war. Auch ist für ein unfallbedingtes Geschehen ungewöhnlich, dass die Kniescheibe sofort wieder zurückspringt. Hier spricht einiges für eine Fehlform des Kniegelenks oder einen Vorschaden, der vor dem Unfall entstanden ist und auch für das Geschehen wesentlich mitverantwortlich war.

Das Vorliegen eines Vorschadens ist nicht zwingend ausreichend für ein Ablehnung, aber häufig ist der Vorschaden gegenüber dem Unfallhergang die wesentliche Teilursache. Das muss aber halt vom Fachmann bewertet werden.

Der Gutachter wird eine gutachterliche Stellungnahme treffen. Die entgültige Entscheidung hat aber die BG / Unfallkasse. Diese muss, natürlich mit guter Begründung, der Entscheidung des Gutachters nicht folgen. Also kurz: Die BG entscheidet.

Was passiert mit dem Verletzten bei Ablehnung? Er bekommt keine weiteren Leistungen mehr von der UV. Hier wird aber dann die Krankenkasse zuständig. Eine Rückforerung von Leistungen erfolgt beim Betroffenen grundsätzlich nicht; Ausnahme: Versicherungsbetrug, vorsätziche Falschangaben, etc..

ich habe mal eine frage und zwar hatte meineTochter ein Betriebsunfall
in der pflege und ist nun schon sieben Monate krank wo der Arbeitgeber
sie schon gekündigt hat und nun läuft es Sie ist bei einer Patientin im
Bad gestürzt u die Kniescheibe war raus ist aber zum Glück wieder rein
zum glück .

nix verstehen.. schenke dir punkt und komma..