Was kommt bei einer Eidesstattlichen Versicherung auf mich zu?
Hallo, ich habe vor über einem Jahr etwas bei Weltbild bestellt und mein Paket nie erhalten. Nach einigen Telefonaten mit Weltbild schien die Angelegenheit geklärt und der Mitarbeiter von Weltbild sagte mir das sich damit alles erledigt hätte, das war Anfang diesen Jahres. Jetzt habe ich Post von einer Anwaltskanzlei bekommen in dem es heisst das Weltbild die Forderung an diese Kanzlei abgetreten hat und ich 200€ bezahlen muss. Nach einem erneuten Telefonat mit Weltbild und der Anwaltskanzlei heisst es das Weltbild die Angelegenheit nochmal prüft und das ich eine Eidesstattliche Versicherung abgeben muss das ich dieses Paket nie erhalten habe. Was bedeutet das für mich? Muss ich jetzt nach Kiel zu besagter Kanzlei? Ich bin etwas ratlos was jetzt weiter geschieht und was ich tuen muss. Vielen Dank für Antworten.
4 Antworten
Wie das schwarze Katzenbild schon erklärte soll eine EV darüber abgeben werden, dass Du die Sendung nicht erhalten hast.
"...und das ich eine Eidesstattliche Versicherung abgeben muss das ich
dieses Paket nie erhalten habe."
>Was bedeutet das für mich? Muss ich
jetzt nach Kiel zu besagter Kanzlei?
Zu der Kanzlei musst du nicht.
Die Kanzlei soll bzw. wird Dir einen Vordruck schicken, den du dann einfach unterschreibst.
Du sollst schriftlich an Eides statt, versichern, dass Du das Paket nicht erhalten hast. Das ist so in etwa wie ein Eid. Und wenn man vor einer Behörde eine falsche EV abgibt, dann gibt es eine Strafe.
Erstens musst du zwar nicht unterschreiben aber wenn das Verfahren damit beendet ist ist das soch super.
Eine strafbewehrte EV kann man eigentlich nur vor einer Behörde abgeben. Daher würde es evtl. noch nicht einmal etwas machen, wenn die EV nicht der Wahrheit entspricht. Was es um so einfacher macht.
Bevor gegen dich Forderungen vollstreckt werden können, bedarf es erst einmla eines Titels. Haben Weltbild oder die Kanzlei schon einen Mahnbescheid gegen dich beantragt ? Wenn ja, hast du Widerspruch eingelegt ? Dann müssten die dich erst verklagen, um einen vollstreckbaren Titel zu bekommen. Wenn nicht, musst du nur aufpassen, dass du die Frist beim Mahnbescheid nicht versäumst.
Wenn du zur Abgabe der EV bzw der Vermögensauskunft gezwungen wirst, stehst du im Schuldnerverzeichnis. Dann bekommst du an verschieden Stellen (Bank, Ratenzahlungen, Handyvertrag ect.) Probleme. Du bsit dann als jemand gebrandtmarkt, mit dem man keine Verträge schließen sollte. Das solltets du unbedingt vermeiden.
Fazit: Wenn es keinen Nachweis über die Zustellung des Pakets gibt, dann sag denen das und dass du nix zahlen wirst. Wenn der ANtrag auf Mahnbescheid kommt, unbedingt WIderspruch ans Gericht schreiben. Dann wird das Verfahren abgebrochen...
Die EV ist ein Mittel der Vollstreckung, wenn jemand eine vollstreckbare Forderung hat und du nicht zahlst. Dann kann er über den Gerichtsvollzieher die Abgabe des Vermögensverzeichnisses (früher EV) verlangen. Das geht aber nur, wenn der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel (Urteil, Vollstreckungsbescheid oder Unterwerfung) hat.
Solange gegen dich kein Urteil oder Vollstreckungsbescheid erlassen wurde, musst du keine EV oder ein Vermögensverzeichnis abgeben. Das Anwaltsbüro blöfft nur, dass du die Forderung anerkennst !
Es geht hier nicht um eine eidesstattliche Versicherung um die 200 €. Du sollst nur eidesstattlich versichern das Du das Paket nicht bekommen hast. Dazu reicht es wenn Du dem Rechtsanwalt schreibst. "Hiermit versichere ich eidesstattlich das ich das Paket von der Firma Weltbild nicht erhalten habe".
Unterschrift und fertig.
Ich denke, das machst du beim Amtsgericht.
Nein, wegen einem Mahnbescheid habe ich bisher keine Post bekommen. Wieso kommt das denn dann ins Schuldnerverzeichnis? Ich habe doch garkeine Schulden. Was bedeutet das für Laufende Verträge und meinen Dispokredit? Wenn ich keine Eidesstattliche Versicherung abgebe geht das ganze doch bestimmt vor Gericht, oder?