Wer muss sich um den Unterhalt kümmern?

9 Antworten

Grundsätzlich ist es Sache des Unterhaltsberechtigten den Unterhalt zu fordern. Der potentiell Unterhaltspflichtige muß den Unterhaltsberechtigten den Unterhalt nicht hinterhertragen.

Als Geldschuld ist der Unterhalt eine sogenannte Bringschuld.

Langsam langsam, es kommt darauf an, ob eine Unterhaltsverpflichtung tituliert wurde. Wenn ein Unterhaltstitel besteht, dann ist dieser zu bedienen. Hier ist der Unterhalt monatlich im Voraus zu zahlen. Wird nicht gezahlt, egal aus welchen Grund, laufen bei einen bestehenden Titel Schulden auf.

Gibt es aber keinen Unterhaltstitel, weil der Unterhaltsberechtigte schlicht keinen Unterhalt verlangt hat, dann muß auch kein Unterhalt gezahlt werden.

Rückwirkend muß dann erst ab dem Zeitpunkt gezahlt werden, ab dem Auskunft über das Einkommen verlangt wurde. ( liegt daran, das der Unterhaltspflichtige ab diesen Zeitpunkt weis, das er in Anspruch genommen wird und entsprechend Rücklagen bilden kann. )

Hierbei kann der Unterhaltsberechtigte ohne Angabe von Gründen alle 2 Jahre Auskunft über das Einkommen verlangen. Dazwischen müßte er darlegen, das sich etwas geändert hat.

Wurde bereits Auskunft verlangt und nur aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit kein Unterhalt geschuldet, ist ab Entstehen der Leistungsfähigkeit Unterhalt geschuldet.

Sie müssen ihr Einkommen generell alle 2 Jahre nach Aufforderung offenlegen, aber auch dazwischen, wenn sich ihre Einkommenssituation geändert hat. Nach Arbeitsaufnahme zahlen sie dann zunächst den laufenden Unterhalt, falls sie dann noch über dem Selbstbehalt liegen, wird noch die Rückzahlung für den Vorschuss gefordert.

Hallo,

im Endeffekt ist das ganz einfach. So lange sich niemand bei Dir meldet wegen Unterhalt (Jugendamt z. B.) brauchst Du erst einmal gar nichts machen. Es sei denn, Du möchtest gerne freiwillig Unterhalt zahlen. Hier berät Dich in der Regel das Jugendamt in Deiner Stadt gerne.

Wenn Deine Ex-Freudin Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen hat, kannst Du sicher sein, dass die sich wahrscheinlich schon vor Deiner ersten Gehaltsbrechnung bei Dir melden werden. In dem Moment, wo Dein neuer Arbeitgeber Dich sozialversicherungs-technisch anmeldet, bekommt das auch das Jugendamt mit.

Du kannst Dich klugerweise vielleicht auch mit deiner Ex-Freundin einigen. Grundlage ist eh' die Düsseldorfer Tabelle.

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2013/index.php

folgendes aus...http://anwalt-scheidung.net/Content-pa-showpage-pid-8.html

Als Geldschuld ist der Unterhalt eine sogenannte Bringschuld. Dies bedeutet, dass es dem Unterhaltsverpflichteten obliegt dafür Sorge zu tragen, dass der Unterhalt zum verbredeten Tag auf dem Konto des Unterhaltsberechtigten eingeht. Eine Verletzung der Unterhaltsverpflichtung kann sogar zu einer strafrechtlichen Sanktion führen (vgl. § 170 StGB).