Unterhalt zahlen obwohl ich nur1100verdiene?

4 Antworten

Es wird dann ganz scharf darauf geschaut, wie es zu deiner Einkommenskürzung kam.

Es wäre nicht das erste Mal, dass ein unterhaltspflichtiger Vater mit seinem Arbeitgeber eine Gehaltskürzung vereinbart und sich die Differenz unter der Hand in Naturalien z.B. auszahlen lässt.

Ich bin zur zeit krank geschrieben da ich psychische Probleme habe setze mich auf der Arbeit  selber unter druck das ich auf meine 1350 komme (Akkord arbeit)

Und das kann ich nicht mehr heißt ich mache weniger auf der Arbeit als sonst dadurch verdiene ich weniger

@Twente1991

"... leider hat sich die Auftragslage in der Firma verschlechtert."

Das sind aber zwei unterschiedliche Aussagen, oder?

Sowas sollte dir nicht im Gespräch mit dem Jugendamt passieren, da werden die sehr, sehr argwöhnisch.

@Mojoi

Es sind die beiden Punkte einmal schlechtere auftragslage und meine psyche

Dein AG kann Dir legal gar nicht einfach weniger zahlen.

Wenn Du tatsächlich legal weniger verdienst, dann musst Du zum Anwalt gehen und den Titel abändern lassen.

Bei Deinem Gehalt bekommst du Prozesskostenbeihilfe.

Der Selbstbehalt ist fest gesetzt JA muss übernehmen

Ja die wollen dann die lohnabrechnungen der letzten 12 Monate da habe ich ja auch noch gut verdient. Das heißt die rechnen dann aus das ich den vollen Unterhalt zahlen kann

@Twente1991

Du bist nicht zum Sparen gezwungen, du bist deiner U Pflicht nachgekommen. Dein Einkommen hat sich geändert... Monatsende zählt nicht das Jahr

@MKausK

Das sehen die anders hab mir schon woanders Rat geholt und jeder sagt mir das das ausgerechnet wird und das es nicht möglich ist das die jeden Monat gucken was ich verdiene

@Twente1991

Doch du musst schriftlich widersprechen und eine Neuordnung der Sachlage erbitten

@MKausK

Nein, es zählen die vergangenen 12 Monate und er wird dem Richter nachweisen müssen, warum er plötzlich so viel weniger verdient.

@Menuett

Kann er ja....

Per Gehaltsbuch...einem armen kann man nicht in dieTaschen greifen...

Wer nix hat kann nix geben

Hat jemand seine Arbeit verloren, z.b. Selbstständiger und hat keine Arbeit mehr, ist er nicht Aufgrund vorhandener oder nicht mehr vorhandener, zahlungspflichtig

Nur das derzeitig erfassbare, monatlich zur Verfügung stehende, ist einordbar....

Was genau wiedersprechen?

Kennst dich ja gut aus in der Sache 

@Twente1991

Das ist immer so, die Ämter reagieren nur auf schriftlichen Widerspruch per Einschreiben am besten und noch per Mail, vom Eingangsdatum an, müssen sie dir dann das Geld zurück zahlen, den Widerspruch gewinnst du...was zählt ist der schriftliche Eingang...

Mündliches wird nicht zur Kenntnis genommen.... bestimmt eine Dienstvorschrift die nur von Druidenmund zu Druidenohr geht (Besmtenmachtgelüste)

@MKausK

Hier kann er so viel schriftlich widersprechen wie er will. Nutzt ihm nichts.

Er muss sich schon selbst zum Anwalt begeben.

@Menuett

Muss er nicht, später vielleicht, für einen Datumsfixierenden Widerspruch braucht man keinen Anwalt

Wenn das so festgesetzt wurde,  muss es abgeändert werden.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/bestehenden-unterhaltstitel-abaendern-aber-wie_064049.html

Das hätte Dir der Jugendamtmitarbeiter aber auch sagen können/müssen.

Das Jugendamt vertritt das Kind, nicht die Eltern.

Die Situtation des Kindes darf sich durch das Jugendamt nicht verschlechtern.

@Menuett

Der Mitarbeiter kann ja ausnahmsweise mal nett sein, oder?