Wer kümmert sich um die Finanzen und das Vermögen wenn keiner sich in der Familie auskennt und sich auch keiner drum kümmern möchte?

11 Antworten

Geht es hier um den Fall, dass du irgendwann stirbst?

Wenn ja, redet man nämlich am besten frühzeitig darüber und erklärt auch schon mal die Grundlagen.

Ja, wenn sich keiner interessiert und auskennt wird das Vermögen vermutlich nicht mehr groß wachsen, aber so kann man immerhin ein paar größere teure Fehler vielleicht verhindern.

Wenn sie das nicht wollen, selbst Schuld.

Zudem ist dann vielleicht schon geklärt wer (vorerst) zuständig ist. Ganz nach dem Motto: Wer nichts tut, soll auch nicht meckern.

Kümmert sich beispielsweise dann erstmal deine Frau drum, dann dürfen die Töchter nicht meckern falls mal was nicht so gut läuft und das spätere Erbe schmälert.

Wenn ich es richtig verstanden habe, hast du auch Immobilien. Hier könnte man frühzeitig eine Hausverwaltung einschalten oder zumindest ein paar Ratschläge geben, am besten auch kurz und einfach schriftlich zusammen gefasst zum später nachlesen Wenn es soweit ist, worauf es ankommt und auf was sie achten sollten.

Ebenso für bereits angelegtes Geld in anderen Investitionen, kurze Zusammenfassung was ist das für ein Produkt und ggf. einen Ratschlag, wie man sich als Erbe diesbezüglich verhalten könnte. Das ganze möglichst kurz und verständlich, auch wenn einem das nach jahrelanger Erfahrung ggf. schwer fällt.

Was sie dann daraus machen, ob sie sie Ratschläge verfolgen usw. ist ihre Sache, aber man versucht wenigstens ihnen für den Start einen kleinen Leitfaden an die Hand zu geben.

Letztlich müssen sie dann wie so oft im Leben ihren eigenen Weg finden damit umzugehen.

Solche Situationen sind in der Tat ein Problem.

Der beste Weg scheint mir, die Familienmitglieder einzuberufen und die Angelegenheit zu thematisieren.

Dabei soll jeder seine Anforderungen einbringen und begründen, weshalb er es so will, wie er es will.

Auf diesem Wege könnte man in der Familie eine Diskussion zum Thema entfachen, z. B. wie unser Geldsystem überhaupt funktioniert.

Nun wird es vermutlich so ausgehen, dass die Mehrzahl für die Klassiker, mit denen man wirklich keinen Blumentopf gewinnen kann, aus Unkenntnis tendiert.

In diesem Falle sollte man, wenn man anderer Meinung ist, vorschlagen, etwaigen geerbtes Vermögen in unterschiedliche Assetklassen aufzuteilen und die Angelegenheit nach 5 Jahren neu bewerten.

Mitunter ist es das Aha-Erlebnis, um bestimmte Personen in ihrer Haltung umzustimmen.

Die Bank oder Sparkasse macht dann von sich aus Vorschläge. Natürlich verticken sie die Fonds der eigenen Gruppe, aber es wird normalerweise "Interesse wahrend" gemacht, so dass die Kundin auch etwas davon hat und es keine Schwierigkeiten gibt.

Damit ist das Geld erstmal aus dem Weg und man kann sich um andere Dinge kümmern.

Einer muss zum Erbschaftsgericht gehen und das Testament und die Sterbeurkunde vorlegen.

Wenn kein Testament vorhanden, tritt die gestzl. Erbfolge in Kraft.

albatroz1102 
Fragesteller
 17.01.2021, 15:14

Das ist mir klar, aber keine Antwort auf meine Frage.

XObelixxxx  17.01.2021, 15:16
@albatroz1102

Da kümmert sich niemand drum, wenn nicht jemand beauftragt wird. Was soll also überhaupt so eine Frage. Bisschen logisch denken kann man doch voraussetzen.

albatroz1102 
Fragesteller
 17.01.2021, 15:17
@XObelixxxx

Wie würdest Du das lösen?

XObelixxxx  17.01.2021, 15:21
@albatroz1102

Ein Familienmitglied muss sich da einarbeiten. Alle anderen Lösungen (Finanzberater der Bank oder so) kosten Geld.

Dann beauftragt einen Steuerberater und einen Vermögensberater. Die werden es schon richten. Ihr könnt euch auch einen gerichtlichen Betreuer holen.

albatroz1102 
Fragesteller
 17.01.2021, 15:19

Wozu braucht man einen gerichtlichen Betreuer? Unwissen ist doch keine Behinderung! Zudem: Steuerberater kennen sich da auch nicht aus und übernehmen keine Vermögensverwaltung.

olipoli  17.01.2021, 15:20
@albatroz1102

Was wolltest du denn dann wissen? Euch sollte doch jemand helfen, weil ihr es nicht könnt? Man muss nicht behindert sein, um einen gerichtlichen Betreuer zu bekommen. Du kannst das beantragen. Du kannst genau so gut deinen Nachbarn für deine Vermögensverwaltung einsetzen.

albatroz1102 
Fragesteller
 17.01.2021, 15:21
@olipoli

Sorry Deine Antwort ist nicht hilfreich. Wenn Du keine Ahnung hast solltest Du auch nicht antworten.