Wer kennt siCh im Arbeitsrecht von AVR Caritas aus?

3 Antworten

Wann der Arbeitsvertrag verlängert wird, ist egal.

Einen Vertrag kann man nur verlängern, so lange er läuft. Endet beispielsweise ein Jahresvertrag am 31. Januar 2016 und die Vertragsverlängerung wird erst am 1. Februar 2016 unterzeichnet, ist es juristisch gesehen ein Neuabschluss – und wie immer gilt auch hier: Weil zwei ohne Sachgrund befristete Verträge nacheinander nicht rechtens sind, ist der neue Vertrag unbefristet.

Ist ein befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen, ist das Arbeitsverhältnis auf jeden Fall beendet.

Manche Arbeitnehmer greifen zu verzweifelten Mitteln, wenn es darum geht, ihren Job zu behalten: etwa weiter zur Arbeit gehen, obwohl der Vertrag ausgelaufen ist. Das sollte der Arbeitgeber unbedingt unterbinden und den Arbeitnehmer nach Hause schicken. Denn nach Paragraf 15, Absatz 5 TzBfG kommt es zu einer stillschweigenden Verlängerung des Vertrags, wenn der Arbeitgeber nicht „unverzüglich widerspricht“.

Nachzulesen hier: https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/befristeter-arbeitsvertrag/2188756.html

Engelchen1213  20.12.2016, 09:06

Hätte dabei schreiben sollen das die Dicken Titel Irrtümer sein sollen.

Es muss mehrfach verlängert werden (je nach Rechtsprechung bis zu 9 mal). Eine einmalige Verlängerung erzwingt also noch keine Festanstellung.

Nein, das kann schon mal passieren, dass man im allgemeinen Tagesgeschäft gerade um die Feiertage herum so viel zu tun hat, das man nicht zur Anfertigung eines Vertrages kommt.

Das bedeutet aber nicht automatisch, dass dann sofort ein unbefristeter Vertrag draus wird. Das ist Wunschdenken und gehört ins Reich der Träume.

Wenn die Person ihren Job behalten will, sollte sie einfach locker flockig arbeiten gehen, der Vertrag wird ihr dann schon in ein paar Tagen vorgelegt.

Engelchen1213  20.12.2016, 08:37

Das ist nicht richtig. 

Manche Arbeitnehmer greifen zu verzweifelten Mitteln, wenn es darum geht, ihren Job zu behalten: etwa weiter zur Arbeit gehen, obwohl der Vertrag ausgelaufen ist. Das sollte der Arbeitgeber unbedingt unterbinden und den Arbeitnehmer nach Hause schicken. Denn nach Paragraf 15, Absatz 5 TzBfG kommt es zu einer stillschweigenden Verlängerung des Vertrags, wenn der Arbeitgeber nicht „unverzüglich widerspricht“.

GoodFella2306  20.12.2016, 08:40

und was hat das jetzt bitte mit der Verlängerung um ein Jahr zu tun? Der Fragesteller hat weder etwas von Verzweiflung gesagt, noch dass die Person einen nicht akzeptablen Weg zur Arbeit hinnehmen muss. Zudem sagte die Fragestellerin, dass ihr Freund schon weiß dass der Vertrag verlängert wird. Insofern nimmt er jetzt keinen Gang nach Canossa auf sich, um irgendwie seinen Arbeitsplatz zu behalten, sondern fragt lediglich wann denn jetzt der Vertrag ausgestellt wird. Also bitte mal nicht solche komischen Mutmaßungen mit Paragraphen, die überhaupt nicht zum vorliegenden Fall passen.

Engelchen1213  20.12.2016, 08:50
@GoodFella2306

Versteh deine Aufregung nicht. Ich kann es dir auch ohne Paragrafen erklären. 

Endet ein befristeter Arbeitsvertrag ohne das während der Laufzeit eine Verlängerung unterzeichnet wird und geht der Arbeitnehmer (in ihrem Fall ihr Freund) weiterhin arbeiten (auch wenn er um eine Verlängerung weiß) zur Arbeit, ist dies ein Stillschweigendes Einverständnis zu einem Arbeitsverhältnis, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht bittet zu gehen. (Arbeit verhindert).

Da ein befristetes Arbeitsverhältnis immer die Schriftform bedarf, wäre es wenn die Firma zu dusselig ist einen Vertrag aufzusetzen bis der Alte endet ein unbefristeter Vertrag. Selbst wenn dann noch ein befristeter vorgelegt wird, ist dies nichts zulässig weil zwei befristete Verträge ohne Sachgrund nicht rechtens sind.

Im überigen dürfen Arbeitgeber immer für 2 Jahre befristen ohne Sachgrund, unabhängig wie oft der Vertrag verlängert wird. Aber er muss verlängert werden und nicht Neu aufgesetzt. Ich denke schon das ich ihre Frage beantwortet habe. 

GoodFella2306  20.12.2016, 09:01

Welche Aufregung? Wir unterhalten uns hier über ein Thema, oder habe ich was verpasst?

GoodFella2306  20.12.2016, 09:02

schlussendlich stellt sich doch bei aller Gesetzestreue immer noch die Frage, wie das Verhältnis von Angestelltem zu Arbeitgeber aussieht, sobald man eine vertragsrechtliche Situation wirklich einklagt bzw einfordert. Das Vertrauensverhältnis bzw die Loyalität dürfte doch in einem solchen Fall immensen Schaden nehmen.

wiwa1989 
Fragesteller
 20.12.2016, 09:07
@GoodFella2306

Wir sind weder verzweifelt noch wird er probieren mit allen Mitteln den Job zu behalten. Das braucht  er gar nicht, da er bereits auf dem Dienstplan steht. Der AG schafft es seid 9 Wochen nicht Einen Vertrag aufzusetzen... da er nur noch wenige Tage dieses Jahr arbeitet kam einfach meine Frage auf. Zum Beispiel dass wenn er bis 30.12. Nicht unterschrieben hat und am 1.1. Anfängt das es ein unbefristeter Vertrag wird. . So einfach ist das.... 

Macht doch nicht so ein Fass auf.

Familiengerd  20.12.2016, 13:38
@wiwa1989

Zum Beispiel dass wenn er bis 30.12. Nicht unterschrieben hat und am 1.1. Anfängt das es ein unbefristeter Vertrag wird. . So einfach ist das.... 

Das ist richtig!

Wenn Dein Freund ab dem 01.01. weiterhin zur Arbeit geht, ohne dass ein neuer Vertrag über eine Verlängerung der Befristung schon unterschrieben wurde, dann steht er einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

Siehe dazu das Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG § 14 "Zulässigkeit der Befristung" Abs. 4:

Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(die Notwendigkeit der Schriftform mit den Originalunterschriften beider Parteien beinhaltet grundsätzlich auch das Vorliegen des Vertrag vor dem Beginn der Befristung oder der Verlängerung) und

§ 15 "Ende des befristeten Arbeitsvertrages" Abs. 5:

Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.

Familiengerd  20.12.2016, 13:45
@GoodFella2306

schlussendlich stellt sich doch bei aller Gesetzestreue immer noch die Frage [usw.]

Das ist wohl richtig, und dass "Recht haben" nicht zwangsläufig "Recht bekommen" bedeutet und dass man in einer konkreten Situation immer berücksichtigen muss, was machbar und opportun ist und was nicht, auch.

Aber erst einmal muss man überhaupt wissen, welches Recht man denn nun hat, bevor man sich darüber Gedanken machen kann, ob man es denn auch durchsetzen soll oder kann.

GoodFella2306  20.12.2016, 09:12

hier macht niemand ein Fass auf, wir diskutieren lediglich über die von dir gestellte Frage. natürlich gibt es entsprechende Gesetze, die in einem solchen Fall greifen und ein mögliches Fehlverhalten des Arbeitgebers sanktionieren können. meine Frage war einfach nur, ob es wirklich so sinnvoll ist, einem Arbeitgeber sofort mit Gesetzestexten und Paragraphen zu kommen, wenn der doch schon zugesagt hat einen neuen befristeten Vertrag auszustellen. wenn das Arbeitsverhältnis bisher gut war, wovon ich ausgehe denn ansonsten gäbe es ja keinen neuen befristeten Vertrag, sollte man dieses Arbeitsverhältnis nicht dadurch gefährden dass man sofort mit Paragraphen winkt.

Familiengerd  20.12.2016, 13:40
@GoodFella2306

Ein Tipp, GoodFella2306:

Wenn du auf einen Kommentar antwortest, dann klicke auf die drei Punkte rechts darunter und dann auf "Kommentieren".

Ansonsten weiß man irgend wann nicht mehr, worauf sich eine Erwiderung denn nun bezieht.

GoodFella2306  20.12.2016, 13:47

Ein Tip, Familiengerd: Wenn man über die Android-App antwortet, gibt es keine Schaltfläche zum Antworten. Habe ich auch schon bemängelt, lässt sich aber momentan nicht ändern.

Familiengerd  20.12.2016, 14:48
@GoodFella2306

Das brauche ich nicht als "Tipp", aber erklärt natürlich diesen Umstand.