Arbeitsvertrag nochmal befristen?

1 Antwort

Das BAG hat in seiner unermesslichen Weisheit entschieden, dass sachgrundlose(!) Befristungen auch bei zwischenzeitlichem Wechsel des AG nicht verfallen.

Eine weitere sachgrundlose Befristung über die max zulässigen 2 Jahre hinaus wäre also rechtswidrig.

Ausnahmen: Wenn die 1. Beschäftigung

- sehr lange zurückliegt,

- ganz anders geartet war oder

- von sehr kurzer Dauer war.

Zum Nachlesen: BAG, Urteil vom 23. Januar 2019, Az.: 7 AZR 733/16