Kündigung öffentlicher Dienst Vertrag teils befristet, teils unbefristet?

3 Antworten

@kitte1706,

in § 34 steht doch:

Bei einem Arbeitsverhältnis von bis zu einem Jahr beträgt die Kündigungsfrist ein Monat zum Monatsschluss.

Von mehr als einem Jahr - 6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

Maßgebend ist doch hier der unbefristete Vertrag.

Frag lieber da einen Fachanwalt für Arbeitsrecht , der kann dir dazu mehr sagen und mehr Hilfreiche Informationen geben

hallo,falls du mitglied bei der gewerkschaft bist,frag dort nach,die haben einen fachanwalt