Wer bekommt das Baby nach der Scheidung?

5 Antworten

Das Kind bleibt bei einer Scheidung normalerweise hauptsächlich bei dem Elternteil, wo eine für das Kindswohl besser Versorgung gewährleistet ist. Das wird bei Säuglingen eigentlich immer die Mutter sein. Der Vater bekommt allerdings ein Umgangsrecht, dessen Umfang sich nach dem Entwicklungsstand des Kindes richtet. Sinnvollerweise regeln die Ehepartner solche Fragen aber erstmal einvernehmlich, da eine gerichtliche Klärung nicht nur Geld kostet, sondern auch unnötig Porzellan zerschlägt.

Jemand hat mir gesagt: ich kann Baby bis 2 oder 3 jahre "take care" danach kann Mein Mann das Kind mitnehmen. Stimmt das?

@myhoang

Sehr unwahrscheinlich. Nach den ersten zwei oder drei Jahren dürfte das Kind so massiv von dir geprägt sein, dass es nur im Ausnahmefall nach deutschem Recht dem Kindeswohl entsprechen kann, wenn der Vater dann das Kind bekommt.

nein, das stimmt nicht!

@Miwalo

Das Kind kann wählen wann über 12. Ich hab Angst wenn mein Mann hab alles und er kann vor dem Gericht sagen: ich hab nichts, ich kann nicht Baby "take care". dann kann ich mein Baby verlieren :(

@myhoang

Also nach deutschem Recht kann das Baby nicht mit zwölf Jahren frei wählen. Aber es muss durch das Gericht natürlich angehört werden im Rahmen eines etwaigen Verfahrens über das Sorgerecht. Und häufig wird der Wunsch des Kindes auch dem Kindeswohl entsprechen.

Die finanzielle Situation ist rechtlich gesehen allerdings kein Argument: Solange das Kind bei dir ist, kannst du Kindesunterhalt vom Kindsvater verlangen.

@myhoang

Dein Mann mag Haus und das nötige Geld haben.  Aber wenn er durch seine Arbeit viel reisen muß, kann er sich nicht angemessen um ein Kind kümmern.

Das Baby bleibt in den meisten Fällen bei der Mutter.  Aber es wird darauf geschaut wo es ihm besser geht. Bessere Versorgung gewährleistet ist.

Wenn ihr bei der Geburt noch verheiratet seid, habt ihr beide automatisch das Sorgerecht und somit auch das Aufenhaltsbetsimmungsrecht.

Wenn dein  noch Mann viel reisen muß und das auch nicht anders regeln kann, ist die Warscheinlichkeit hoch das das Kind bei dir lebt.

Ob du Arbeit hast oder nciht spielt dabei nur bedingt eine Rolle.

Da ihr verheiratet seid haben beide automatisch das Sorgerecht.
Das bleibt auch so bei einer Scheidung.

Das Sorgerecht wird bei einer Scheidung nur geregelt, wenn es einer alleine möchte.
Entweder der andere stimmt der Übertragung zu, oder es kommt zu einem Sorgerechtsentzug, was aber schwer durchzusetzen ist

Hatte er das Haus schon vor der Ehe? Oder während der Ehe gekauft? Er muss dir auf jeden Fall Unterhalt zahlen ( Wohnung usw). Das Kind wird bei dir bleiben, es sei denn du vernachlässigst es oder so. Aber natürlich bekommt dein Mann Besuchsrecht

du kannst alimente (unterhalt) von deinem mann verlangen und die vom staat zahlen dir noch kindergeld

ja. Ich meine: wann mein Mann möchte mein Baby mitnehmen, und er das mit rechtsanwalt sprechen. Ich kann velieren oder? weil ich keine Arbeit, kein Geld, kein Haus hat wie er.

Nein, er kann nicht einfach so das Kind nehmen, denn du hast auch das Sorgerecht. Die Gründe, die du angibst rechtfertigen auch keinen Sorgerechtsentzug

@huldave

 Ich hab Angst wenn mein Mann hab alles und er kann vor dem Gericht sagen: ich hab nichts, ich kann nicht Baby "take care". dann kann ich mein Baby verlieren :(
Was denken Sie?

Bein, einfach so geht das nicht, das kann nur ein Gericht entscheiden und dazu braucht es schwerwiegende Gründe. Nur weil du zB kein Haus hast, das reicht niemals. Außerdem wird in diesem Verfahren auch immer das Jugendamt gehört. Sehe das Amt als Unterstützung für dich, gehe jetzt schon hin und erkläre deine Situation und bitte um Beratung

@huldave

so muss ich Jungendamt gehen und fragen  für Hilfe? Er ist Deutscher, ichbin ausländerin, Jungendamt wird mir glauben? Danke

@myhoang

Auch wenn du Ausländerin bist, müßtest du allein durch die Heirat mit ihm eine deutsche Staatsbürgerschaft haben. 
Abgesehen davon ist es unrelevant ob du gebürtig deutsch bist oder nicht. 

Natürlich kannst du dich an das Jugendamt wenden wenn du Fragen hast und Unterstützung möchtest. 

Zumal es dir positiv ausgelegt wird, wenn du Hilfe in Anspruch nehmen möchtest, weil du dich unsicher fühlst.

*Nein