Wie trennt man sich bei Hartz IV?

6 Antworten

Das ist eine ausrede von ihm rede mit deinem Sachbearbeiter den du darfst nur bestimmte kosten dann für die Wohnung haben zb eine bestimmte kalt miete bzw holst du dir erst mal einen WBS Schein von dem Wohnungsamt auch wäre noch zu klären ob die jetzige Wohnung für dich und Kinder dennoch auch ohne ehe man angemessen ist wen das so ist muss er ausziehen!!

Je nach dem wer ausziehen muss muss sich ja auch neu einrichten auch da kann das Jobcenter helfen!

Selbst wen du dir eine Wohnung suchst muss das Jobcenter erst mal zustimmen bevor du den Mietvertrag unterschreiben kannst!

Kläre erst mal ab ob die Wohnung für euch angemessen ist und ob das Amt das auch dann so weiter bezahlt! Wen die Wohnung auch weiter angemessen ist kannst du sie dir notfalls auch vom Gericht zuweisen lassen!Wen du aber vor der Wohnungssuche alles abklärst mit dem Amt kannst du zb auch eher bei einem Vermieter punkten!Aber dazu gehört dann auch die Kaution zb!

Sicher steht euch dann eine eigene angemessene Wohnung zu,wenn ihr jetzt schon ALG - 2 / Sozialgeld bezieht !

Du machst am besten mit deinem SB - einen Termin zum persönlichen Gespräch,da kannst du dann alles vor Ort klären.

Auf keinen Fall ohne vorherigen Antrag auf Kostenübernahme und Bewilligung einen Mietvertrag unterschreiben,dann würdest du z.B. kein zinsloses Darlehen für die Kaution vom Jobcenter bekommen.

Wenn du dich Scheiden lassen möchtest gehst du am besten mit deinem ALG - 2 Bescheid und aktuellen Kontoauszügen zu deinem zuständigen Amtsgericht,da kannst du einen Beratungsschein für einen Anwalt beantragen,dann suchst du dir einen Fachanwalt für Familienrecht,machst einen Termin und alles weitere ergibt sich dann.

Würde dich dann auch nichts kosten,dieser beantragt dann für dich bei Gericht eine Gerichtskostenbeihilfe.

Nach der Trennung steht dir dann auch die volle Regelleistung für ein Single von derzeit 416 € zu und nicht mehr nur 374 €,außerdem kommt dann noch ein Alleinerziehenden Mehrbedarf dazu.

Wenn deine Kinder noch so klein sind,dann würden das zusätzlich 36 % von deiner Regelleistung sein.

Wenn dir dann an Wohnungseinrichtung noch etwas fehlen sollte,dann kannst du beim Jobcenter mit einem formlosen Antrag die fehlenden notwendigen Sachen beantragen,auch wenn ihr evtl.schon einmal eine Erstausstattung für die Wohnung bekommen habt,steht dir nach einer Trennung / Scheidung zu

Hallo, also du musst nicht verheiratet bleiben, um weiter Hartz IV zu bekommen. Genauso wenig kannst du gezwungen werden, dort wohnen zu bleiben. Wenn du geschieden werden willst und ausziehen willst, ist das auch dein gutes Recht.

Du solltest dich allerdings direkt an das Jobcenter werden und deine Absichten bezüglich der Scheidung und dem Auszug mitteilen. Dort wird man dich ggf. anschließend bitten, Wohnungsangebote einholen, die den Anforderungen entsprechen.

Eine ähnliche Frage war HIER vor 7 Jahren schon mal.

Hier der einzig brauchbare Auszug....

Gleichzeitig mit dem ALG2- Antrag stellst du einen Antrag auf Zustimmung zum Umzug wegen Trennung und lässt dir von der ARGE die Angemessenheitskriterien für Eure zukünftige Wohnung nennen (= die vor Ort angemessene maximale Miete / qm für 2 Personen; das Kind zählt dabei als "volle" Person). Mit der schriftlichen (!) Zustimmung der ARGE müssen sie (auf vorherigen, bewilligten Antrag) auch die Umzugs- und Renovierungskosten und das Kautionsdarlehn übernehmen. Mit erteilter schriftl. Zustimmung kannst du dir dann eine angemessene Wohnung suchen . Auch WBS beim Wohnungsamt besorgen und dort als wohnungssuchend listen lassen; auch bei Wohnungsbaugesellschaften usw. Alle Suchbemühungen am besten protokolliert festhalten und Nachweise aufbewahren (Annoncen, Daten, Ansprechpartner, Absagen etc.) - falls nachweislich keine angemessene Wohnung zu finden ist, muss die ARGE später auf Antrag auch Maklerkosten übernehmen.

Deine und Kinds Unterhaltsansprüche gegenüber deinem Mann sind vorrangig vor dem Bezug von ALG2. Solange er nicht zahlt (bzw. wenn er nicht voll zahlungsfähig sein sollte), kannst bzw. musst du zunächst beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss für das Kind beantragen (der dann auf die ALG2- Leistung angerechnet wird). Dein Mann ist bezgl. der Unterhalte auskunftspflichtig.

"Oder suche ich mir einfach eine geeignete Wohnung und gehe dann mit dem Mietvertrag zum Jobcenter?" 

Versuchs so. Allerdings nicht Mietvertrag, sondern Wohnungsangebot.  Dein Mann kann Dich nicht zwingen, bei ihm wohnen zu bleiben.