Scheidung kann man trotzdem dass Haus behalten?

12 Antworten

Kommt drauf an, wem das Haus gehört. Also wer im Grundbuch steht. Stehen beide Eheleute drin, dann müssen sie sich einigen. Gelingt das nicht, dann muss das Haus entweder verkauft und der Erlös geteilt werden. Oder derjenige, der im Haus bleiben will zahlt den anderen aus.

Wenn dem Ehepartner die Hälfte des Hauses gehört, kann man es in der Regel nicht behalten. Denn dann wird es verkauft, um dem Ehepartner seinen Anteil auszuzahlen. Wenn man alleine Eigentümer des Hauses ist, es sich aber nicht leisten kann, muss der Ehepartner nicht die Kosten finanzieren. Es ist dem Ehepartner sowieso nicht zuzumuten, den anderen Ehepartner finanziell zu unterstützen. Jeder kann arbeiten gehen.

Das kann man so nicht sagen. 

Es fragt sich vor ab einmal ob das Haus Dir gehört, sprich ob Du es alleine finanziert hast, oder ob ihr es gemeinsam erwirtschaftet habt.

Denn dann gehört die hälfte des Hauses Deinem Ex-Mann und Du müsstest ihm zum Marktüblichen Preis, seine Hälfte abkaufen.

Es kommt auch darauf an ob Dein künftiger Ex-Mann ein genügend grosses Einkommen hat.

Also ich schätze mal, ihr werdet vermutlich das Haus verkaufen müssen und Euch, falls ihr es gemeinsam erwirtschaftet habt, den Gewinn teilen....davon kannst Du Dir dann eventuell etwas eigenes kleineres erwerben.

Was sich allerdings wirklich lohnt ist, keinen Rosenkrieg zu beginnen, denn dann schiebt ihr am Ende alles Geld bloss den Anwälten in den Rachen.

Es ist eigentlich alles definiert und man kann dies recherchieren, so dass ihr euch gütlich trennen könnt, damit es nachher beiden in etwa gleich gut geht.

Wenn man ein Haus besitzt, darf man es auch weiter besitzen, wenn man sich scheiden lässt. 

Auch wenn auf meine Antwort viele schreiben werden, dass das Blödsinn ist versuche ich dir grob zu erläutern wie es wahrscheinlich laufen wird. Natürlich fehlen hier viele Angaben, daher nehme ich an, dass das Haus euch beiden zu gleichen Teilen gehört und während der Ehe angeschafft wurde.

Der Ehepartner, der im Haus wohnen bleibt, ist formaljuristisch verpflichtet für den Anteil des ausgezogenen Miteigentümers eine Nutzungsentschädigung (Miete) für dessen Anteil zu zahlen.

Weiterhin wird im Scheidungsverfahren der Zugewinn während der Ehe festgestellt. Es kann also u.U. geschehen, dass dein Mann oder Du Vermögensausgleichsansprüche erwerben.

Sollte im schlechten Fall, dass du deinem Mann einen Vermögensausgleich zahlen musst wird es schwierig, da du im Zweifel Miete, Zugewinnausgleich und vielleicht auch noch Ehegattenunterhalt zahlen musst.

Es kann auch richtig gut für dich laufen und dein Mann muß einen Vermögensausgleich zahlen und Ehegattenunterhalt.

Dies könnte wiederum dazu führen, dass dein Mann dir deine Hälfte überschreibt, um seinen Verpflichtungen dir gegenüber nachzukommen.

Wie du siehst, ist die Frage ohne deine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu kennen unmöglich seriös zu beantworten.

Daher kann diese Frage nur folgendermaßen beantwortet werden.

Es kommt darauf an. Es wäre durchaus im Bereich des möglichen.