Opa möchte Auto und co. vor ableben an mich verkaufen.

5 Antworten

Klar, das geht. Bei Fahrzeugen hat man ja sowieso einen schriftlichen Kaufvertrag. Dort ordentlich den Verkäufer und Käufer nennen, die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs auch richtig eintragen und tada, ihr habt einen rechtsgültigen Kaufvertrag.

Wenn du deinem Opa das Geld gibst, lässt du dir am besten von ihm noch eine Quittung ausstellen, damit nicht nur der Vertrag steht, sondern auch bewießen ist, dass du gezahlt hast.

Wenn er dich für den Hof ins Testament schreibt, also den Hof nicht seinen Kindern vererbt , dann können die Kinder garnichts verlangen/erklagen etc

Kinder haben einen Anspruch auf einen gewissen Anteil vom Gesamterbe und können diesen auch notfalls vor Gericht einklagen.

Dein Opa kann dir Wertgegenstände vor seinem Tod verkaufen, wenn er dir diese schenkt wirst du Erbschafssteuer zahlen müssen. Seine Kinder haben Recht aufeinen prozentuallen Anteil des hinterlassenen Erbes, wozu aber dann die beiden Fahrzeuge nicht mehr dazu zählen würden.

Mein Opa ist Todsterbenskrank und möchte z.B. Auto und Traktor an mich für kleines Geld verkaufen bevor er stirbt

Klar geht das.

ohne das nach dem Tod siene Kinder kommen und ich sie auzahlen muss oder ect.

Nein. Über die Differenz des Verkehswertes zum Kaufpreis holen sich die Erben dann von dir die sog. gemischte Schenkung in bar zurück :-O

G imager761

Ich zähle ja nicht als Erbe sonder nur meine Tanten, Onkel und meine Mutter. Opa wohn in unserem Haus zur miete, hat aber wie z.b. auch einige Sägen gekauft, diese sollen halt hier bleiben und da fällt mir nur verkaufen ein, damit diese nicht erst ins Erbe eingerechnet werden?