Wer ist denn bei Kfz-Leasing für die Versicherung verantwortlich?

6 Antworten

Das ist abhängig vom Leasingvertrag.

Meist sind die Verträge so gestaltet, dass der Leasingnehmer den Unterhalt einer Kraftfahrthaftpflichtversicherung sowie einer Vollkaskoversicherung (Selbstbehalt begrenzt) nachweisen muss, die Versicherungsleistungen werden an den Leasinggeber abgetreten. Die Versicherungsverträge können i.d.R. nicht ohne Zustimmung des Leasinggebers geändert oder gekündigt werden.

Es gibt auch die Möglichkeit des Full-Service-Leasing. Dabei werden dann alle Leistungen rund um das Fahrzeug (außer der Kfz-Steuer) mitgeleast, also je nach Vertrag der Werkstatt-Service, Verschleißteile wie Reifen etc., Versicherung u.s.w. Ein Full-Service-Leasing wird meist von Unternehmen für deren Fuhrpark genutzt.

Normalerweise der Leasingnehmer, also "Du selbst". Das Fahrzeug ist ja auch auf Dich zugelassen. Der Leasinggeber schreibt vor, wie das Fahrzeug zu versichern ist. Du musst üblicherweise die Versicherungsgesellschaft ermächtigen, dem Leasinggeber den Versicherungsumfang mitzuteilen (das nennt sich "Sicherungsschein beim Leasingvertrag").

Ob der Leasinggeber Dir vorschreiben darf, das Fahrzeug bei einer bestimmten Gesellschaft zu versichern, weiß ich nicht. Das ist aber auch nicht normal.

Bis auf wenige Ausnahmen gilt: Derjenige, auf den das Fahrzeug zugelassen ist, muss sich um Versicherung und Steuern kümmern. Der Leasinggeber wird Dir vorschreiben, einen bestimmten Kasko-Versicherungsumfang abzuschließen (also z.B. Vollkasko mit 300 Euro SB).

Also ohne Kfz-Haftpflichtversicherung kannst du das Leasingauto überhaupt nicht zulassen bzw. anmelden!

In der Regel verlangt das Leasing-Unternehmen einen Nachweis, dass das Leasingauto auch eine Vollkaskoversicherung hat!

Also trägst du als Leasingnehmer selbst die Kfz-Haftpflicht und -Vollkasoversicherungsbeiträge !

Auf wen ist das Fahrzeug angemeldet? Wenn das Leasing- Unternehmen angemeldet ist, zahlt es die Versicherung und Kfz- Steuer, legt die Kosten aber auf den Leasingnehmer um. Wenn der Leasingnehmer als Kraftfahrzeughalter eingetragen ist, zahlt er natürlich die Kfz- Steuer und die Versicherung. Das ist übrigens die normale Variante.

Also, bei einem Leasing, bist du gezwungen eine Vollkasko abzuschließen, da du den Werterhalt des Fahrzeugs sicherstellen musst. Die Kosten für die Versicherung trägt der Leasingnehmer.