Opa verstorben, Tageszeitung will noch 3,5 Monate länger Geld haben. Mit welcher Frist ist eine außerordentliche Kündigung möglich?

9 Antworten

Aus Kullanz können sie das auch sofort beenden aber, wenn nicht besteht leider die Kündigungsfrist.

Ihr könnt nochmal freundlich nachfragen ob das nicht auch sofort geht bzw kürzer als 3 Monate. Falls es nicht möglich ist könnt ihr aber verlangen das ihr dafür die restliche Zeit auch die Zeitung bekommt, denn ihr Zahlt ja für das Abo dann haben die zu Liefern, für nichts Geld zu verlangen ist unverschämt.

Da ist die Zeitung bei uns sehr viel Kulanter. Mein Onkel ist ganz überraschend gestroben, hatte auch ein Zeitungsabo und als sie informiert wurden das er verstorben ist und daher das Abo gekündigt werden muss, war das da kein Problem das sofort zu beenden.

Sicher wollen sie die Zeitung Verkaufen aber sie sollten doch trotzdem daran denken das ihr auch Abos habt bzw machen könntet aber nach sowas natürlich auch kündigen werden bzw nie ein Abo abschließt und auch anderen davon erzählt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Kein Beileid, kein Dank dafür dass Opa jahrzehntelang diesen Schrott mitfinanziert hat durch sein Abo.

Das sind automatisierte Nachrichten, denen man keinen großen Wert schenken darf.

Bei vermutlich mehreren tausend Abonnenten ist es nicht möglich, jedes mal persönliche Mails zu schreiben.

Ich bin kein Jurist, aber für mich grenzt dies schon an Sittenwidrigkeit.

Nein, ist es nicht, da es hierfür kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht gibt

Das ist in anderen Bereichen genauso. Die Kündigung von Mietverträgen ist beispielsweise auch mit Kündigungsfristen von 3 Monaten verbunden. Selbiges gilt für Kfz-Versicherungen, Stromanbietern, Telefon-/Internetverträge, etc.

Im Übrigen ist der Wohnungsmietvertrag der einzige Vertrag, für den lt. Gesetz ein Sonderkündigungsrecht bei Tod besteht.

Alle anderen Verträge enden entweder automatisch (Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung) oder gehen auf den Erben über, bzw. müssen gekündigt werden.

Es stellt sich die Frage, wie man einem größeren Personenkreis das Benehmen dieser Herrschaften publik machen.

 Gar nicht. Das ist (leider) völlig normal und gesetzeskonform.

die Zeitung interessiert das nicht ob jemand verstorben ist.. das ist eine vorgedruckte Standardantwort und völlig normal.. also reg dich bitte nicht so auf-

warum sollen sie sich bei EUCH bedanken.. ? der Opa hatte das Abo.. nicht ihr.. ihr übernehmt es jetzt nur nach dem Tod.. was auch völlig normal ist

und das mit dem weiterbezahlen.. auch hier gibt es eine Kündigungsfrist..

wenn du das alles publik machen willst, dann blamierst du dich und deine Angehörigen nur selbst.. denn die Zeitung ist völlig im Recht

antivirusfan 
Fragesteller
 18.12.2019, 15:49

Dann ist die vorgedruckte Standardantwort eine Frechheit und Geschmacklosigkeit. Mal schauen, vielleicht richte ich eine Beschwerde an den Presserat.

Atlantica666  18.12.2019, 15:50
@antivirusfan

jetzt übertreib mal nicht.. dein Opa würde sich über so viel Unverschämtheit deinerseits ja im Grabe umdrehen.. sag mal ehrlich.. soll die Zeitung noch einen Kranz für das Grab schicken ? Deine Beschwerde würde übrigens auch keinen interessieren ..

ChristianLE  18.12.2019, 16:00
@antivirusfan

Da steht geschrieben: "Dank für Ihre Mitteilung, wenngleich wir den Umstand bedauern, der zur Kündigung führte."

Was soll daran geschmacklos sein? Was hat der Presserat mit einer Kündigungsbestätigung am Hut? Der kümmert sich um Einhaltung der publizistischen Grundsätze in diversen Medien.

Kein Beileid

Gab es doch.

kein Dank dafür dass Opa jahrzehntelang diesen Schrott mitfinanziert hat durch sein Abo.

Er hat nichts aus Gutmütigkeit finanziert, er hat für eine erhaltene Leistung bezahlt.

Ich bin kein Jurist, aber für mich grenzt dies schon an Sittenwidrigkeit.

Also wenn du DAS schon als sittenwidrig empfindest...

Es stellt sich die Frage, wie man einem größeren Personenkreis das Benehmen dieser Herrschaften publik machen.

Kannst dich ja gern an die Bild Zeitung wenden. Die gebildete Öffentlichkeit wird sich kaum dafür interessieren, dass eine Zeitung die Kündigung eines Abos nur vertragsgemäß akzeptiert.

mit welcher Frist wäre eine außerordentliche Kündigung (Sonderkündigung) aufgrund des Todesfalls möglich?

Hier ist überhaupt keine Sonderkündigung möglich. Die ordentliche Kündigung ist mit 6 Wochen Frist zum Quartalsende möglich. Also eben zu Ende März 2020.

Leider ist die Zeitung hier im Recht. Die meisten Verträge enden nicht mit dem Tod, sondern gehen auf die Erben über:

https://www.aboalarm.de/blog/finanzen/kuendigung-bei-todesfall/

Die Verträge können dann nur unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist beendet werden.

antivirusfan 
Fragesteller
 18.12.2019, 15:51

Danke für den Hinweis. Es gibt aber auch andere Quellen, die ein Sonderkündigungsrecht im Todesfall nennen:

https://www.recht-finanzen.de/faq/5211-kuendigung-eines-abonnements-der-westdeutschen-allgemeinen-zeitung-waz

ChristianLE  18.12.2019, 15:57
@antivirusfan

Sonderkündigung heißt aber nicht fristlose Kündigung. Es gibt auch solche Verträge, die eine Mindestlaufzeit von 1-2 Jahren haben. Diese können dann eher gekündigt werden.

In der Regel sind das dann 3 Monate.