Wer hat schuld wenn Haus abrennt, weil man Zigarette nicht löschen konnte?

12 Antworten

Der Zigarettenhersteller schon einmal nicht, der Vermieter auch nicht, das steht bestimmt fest.

Laut Frage bist Du der Löscher und es ist Deine Zigarette, somit wird es nicht viele geben, die für Dich haften.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Man löst einen Brand in der eigenen Wohnung aus, weil man nicht auf seine Zigarette geachtet hat.

Da braucht man weder Richter noch Philosophen, um die Schuldfrage zu erörtern.

Ein Brand, der durch eine Zigarette entstand, kann ja noch ohne Wasser gelöscht werden.

Aber die Feuerversicherung ist in jedem Fall bei einer "sich selbständig ausbreitenden Flamme" im Risiko.

Eine andere Frage wäre dann die der Haftung. Wer eine brennende Zigarette liegen lässt, ist haftpflichtig.

das abstellen des wassers ist vorher angekündigt worden.

und du willst doch nicht behaupten, dass nicht im klo noch ein becher wasser zu bekommen ist.

ausserdem die frage: wie lange besteht der mietvertrag schon? in den meisten neueren mietverträgen ist das rauchen in der wohnung nicht gestattet.

schuld ist, wer den brand verursacht hat.

LouPing  27.02.2020, 13:44
Ein über die Gemeinschaftsflächen hinausgehendes Rauchverbot, das für die eigene Wohnung gilt, ist laut Bundesgerichtshof (BGH) nur möglich, wenn dies als individuell ausgehandelte Vereinbarung im Mietvertrag steht (Az.: VIII ZR 37/07). Unwirksam ist dagegen eine vorformulierte Klausel mit einem Rauchverbot – sprich:
Wer einen Mietvertrag mit einem Rauchverbot für die eigene Wohnung vorgelegt bekommt, der kann diesen getrost unterschreiben. Denn daran muss er sich nicht halten.
(Mietrecht)

Die Schuldfrage ist erstmal eindeutig. Wer ein Schadenereignis auslöst, ist Schuld. Punkt. Selbst wenn man aus Versehen oder unwissend einen Schaden verursacht. Da ist das BGB eindeutig.

Möglicherweise gehts dir aber um die Versicherungssachlage.

Wer auf etwas Glimmendes/Brennendes wie z.B. eine Zigarette nicht achtet, handelt grob fahrlässig. Wenn man keine geistige Einschränkung hat, wodurch einem die Bedeutung von Feuer nicht bewusst ist, dann handelt man grob fahrlässig. Außer natürlich, es war Vorsatz. Was mir bei der Schilderung nicht ganz abwegig erscheint ;)

Wenn man dann noch nichtmal versucht, den beginnenden Brand zu löschen (nur) weil kein Wasser verfügbar ist, begeht man auch noch eine Obliegenheitspflichtverletzung (Schadenminderungspflicht). Danach ist man verpflichtet, alles mögliche zu unternehmen, außer man gefährdet damit sein Leib und Leben. Aber ein tödlicher Großbrand wird von einer glimmenden Zigarette nicht binnen Sekunden entstehen. Es sei denn, die Zigarette lag "zufällig" in der Nähe sehr potenter Brandbeschleuniger ;)

Ich konzentriere mich jetzt erstmal auf die grobe Fahrlässigkeit, denn bei Vorsatz leistet keine Versicherung (bzw. holt sich die Zahlungen vom Verursacher wieder). Da kommt es erstmal drauf an, wen man geschädigt hat (Dritte, sich selbst). Danach richtet sich, welche Versicherung greift. Grobe Fahrlässigkeit und Verstoß gegen Obliegenheitspflichten und Sicherheitsbestimmungen sollten dann allerdings schon mitversichert sein. Sonst wirds richtig doof ;)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung