hi,unser TV hat durch eine Kerze Feuer gefangen,Versicherung zahlt nicht,wegen grobe Fahrlässigkeit,wann ist so ein Kerzenbrand keine grobe Fahrlässigkeit?

6 Antworten

Hallo,

die Frage, ob in einem konkreten Fall grobe Fahrlässigkeit vorliegt, lässt sich nur mit entsprechender Detailkenntnis beantworten. Dazu bedarf es schon einer ausführlichen, mit allen relevanten Fakten versehenen Schadenschilderung.

Es ist somit zu pauschal, davon auszugehen, dass bei einem Schaden durch eine Kerze bzw. offene Flamme IMMER grobe Fahrlässigkeit vorliegt. (Ebenso wenig kann man es pauschal ausschließen.)

Ein Beschreiben, was KEINE grobe Fahrlässigkeit ist, ist aber auch nicht hilfreich, da es hier ja nicht darum gehen sollte, was im fiktiven Fall WÄRE, sondern was im konkreten Fall IST. (Anderenfalls könnte man eine entsprechende Schilderung auch als Anleitung zum Schummeln missverstehen...)

Dennoch ein kleiner Hinweis: Es ist von entscheidender Bedeutung, über welche Art der Versicherung wir hier überhaupt sprechen. 

Geht es um einen Haftpflichtfall? Dann müsste eine entsprechende Haftpflichtversicherung sehr wohl leisten, weil auch und gerade grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist.

Oder ist die Hausratversicherung angesprochen? Auch dann ist die generelle Ablehnung nicht in Ordnung, weil das "Alles-oder-Nichts"-Prinzip schon längst nicht mehr gilt. Vielmehr müsste die Versicherung dann zumindest anteilig leisten.

Viele Grüße

Loroth

... aber warum so umfangreich? Meine orndet und dies finde ich gut, Auszug: Führen Sie oder Ihr Repräsentant den Schaden grob fahrlässig herbei,verzichten wir auf die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, unsere Leistung zu kürzen, so jedenfalls meine Hausrat!

@schleudermaxe

Das ist ja auch schön, dass Deine Hausrat auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet.

Das hat aber ganz offensichtlich nichts mit der Beantwortung der Ursprungsfrage zu tun.

Guten Tag, es ist so, wenn die Kerze eine entsprechende sicher Haltung hat und es fernab von entzündlichen Gegenständen steht.

Solange du deine eigenen Sachen beschädigst, zahlt keine Versicherung der Welt... 

Eine Haftpflichtversicherung würde z.B. dann bezahlen, wenn die Kerze eigentlich "sicher" in einem Kerzenhalter steht und ein Gast sie versehentlich umstößt.

.. wie bitte? Wer sagt denn so etwas? Wenn ich meine Scheibe zerstöre, ordnet ja auch meine Glasversicherung und hier, bei einem Feuer, ordnet die Hausrat natürlich auch! Führen Sie oder Ihr Repräsentant den Schaden grob fahrlässig herbei,verzichten wir auf die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, unsere Leistungzu kürzen, so jedenfalls meine!

Sorry, jeder Brand durch eine offene Flamme gilt als grobe Fahrlässigkeit, da die Rechsprechung bei deren Umgang ständige Anwesenheit und sofortiges Eingreifen bei Brandverursachung fordert.

... macht meine Versicherung da etwas rechtswidriges? Führen Sie oder Ihr Repräsentant den Schaden grob fahrlässig herbei,verzichten wir auf die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, unsere Leistung zu kürzen, so jedenfalls meine Hausrat!

@schleudermaxe

Der verzicht auf grobe Fahrlässigkeit ist erst vor ein paar Jahren eingeführt worden. Es gibt auch noch alte Verträge, oder Versicherungen, die dies nicht in ihren Bedingungen aufgenommen haben, oder Basistarife wo dies ausgeschlossen ist.

Das kann jede Gesellschaft für sich entscheiden.

@Julkama

... ach, bist Du Dir sicher, daß die liebe Kundschaft da mitspielt und sich das gefallen läßt?

Wenn eine Kerze brennt ist alles in Ordnung. Wenn eine Kerze einen TV in Brand setzt ist das immer grobe Fahrlässigkeit und zwar aus mindestens zwei Gründen: Mangelnder Abstand zu brennbaren Materialien und mangelnde Aufsicht (sonst wäre drohendes Unheil schon durch den Geruch aufgefallen).

...na und? Führen Sie oder Ihr Repräsentant den Schaden grob fahrlässig herbei,verzichten wir auf die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, unsere Leistung zu kürzen, so jedenfalls meine Hausrat!

@schleudermaxe

@sm  Danke für die persönliche Nachricht: Ich freu mich für dich wie Bolle...wie alle anderen oben und unten auch.