Wer hat recht Gebraucht handy verkauf?

4 Antworten

Deine Beschreibung ist etwas verwirrend!

Die Fakten:

Der Handy-Preis: 220,- EUR VB

Die Anzahlung von 150,- EUR erhalten

Restzahlung von 70,- EUR zahlbar am 15. Dezember

Der Kaufvertrag: ein privaten Vertrag abgeschlossen in dem steht, dass der Käufer die 70€ dann am 15. zahlt und 150€ angezahlt hat.

Den noch zu zahlenden Betrag hat der Käufer unterschrieben, beigelegt hat er seine AOK Karte mit Bild und Name.

Nachgefragt:

Auf die Frage von SETTAR: Habt ihr zwei Ausdrucke vom Vertrag?

hast du geantwortet:

Habe das Original und ein Bild per Whatsapp an dem Käufer geschickt...

Wie ist denn die Unterschrift des Käufers auf den Vertrag gekommen?

Warum hast du dir nicht den Personalausweis zeigen lassen. So hast du ja nicht mal die Adresse des Käufers!

Wurde das Handy persönlich übergeben oder verschickt?

krkrtl96 
Fragesteller
 02.12.2020, 07:13

Persönlich übergeben und den Vertrag hat er dann nach der Übergabe unterschrieben... Als der Käufer mir dann mit 170€ kam habe ich ihm den Kaufvertrag per Whatsapp nochmal geschickt.

Wenn du das Teil fuer 220 angeboten hast, ihr euch einig geworden seid und auch keinen anderen Preis vereinbart habt, bleibt es natuerlich bei den 220. Wo sollen auch nun ploetzlich die vom Kaeufer behaupteten 170 her kommen?

Lasse ihn doch zum Anwalt gehen, du bist ja im Recht.

Oponn  02.12.2020, 06:52

Was ihm ja so gar nichts hilft, weil er die 70€ ja nicht hat.

Du hast recht. Die 70€ hast du dadurch aber nicht.

krkrtl96 
Fragesteller
 02.12.2020, 07:18

Die sollte ich ja laut Kaufvertrag auch erst am 15.12. bekommen... Der Käufer sagt aber wir hätten uns auf 170€ Gesamtpreis geeinigt, weder auf eBay Kleinanzeigen noch auf Whatsapp ist von dieser Summe geschweige denn von einer Verhandlung die Rede...

Oponn  02.12.2020, 07:21
@krkrtl96

Wie schon gesagt, du hast recht. Wenn er aber weiter bei seiner Behauptung bleibt und dir nur 20€ überweist, hast du das Problem, an die restlichen 50€ zu kommen.

krkrtl96 
Fragesteller
 02.12.2020, 07:26
@Oponn

Der Käufer möchte ja rechtlich vorgehen 🙃

Oponn  02.12.2020, 08:05
@krkrtl96

Wogegen will er rechtlich vorgehen? Wenn er schlau ist, zahlt er dir einfach nur 20€.

krkrtl96 
Fragesteller
 02.12.2020, 08:38
@Oponn

Wenn im Kaufvertrag doch steht, dass er noch 70 Euro zu zahlen hat, wie ist dies dann möglich? Oder ist der Vertrag ungültig? Der hat den ja unterschrieben.

Oponn  02.12.2020, 08:42
@krkrtl96

Das nennt sich die Macht des Faktischen. Was willst du tun, wenn er dir nur 20€ überweist? Ihn virtuell mit einem virtuellen Kaufvertrag verprügeln?

krkrtl96 
Fragesteller
 02.12.2020, 11:42
@Oponn

Der Kaufvertrag ist aber nicht virtuell, es ist auf Blatt Papier vom Käufer unterschrieben, dieser droht mir ja mit dem Anwalt :-)

Oponn  02.12.2020, 11:47
@krkrtl96

Da kannst du ihn ja mit dem Blatt Papier virtuell verprügeln. Dein Geld hast du dadurch nicht.

krkrtl96 
Fragesteller
 02.12.2020, 11:49
@Oponn

Sorry, aber anscheinend schreibst du aus einer Insel ohne Recht & Gesetz.

Oponn  02.12.2020, 12:04
@krkrtl96

Nein, gemäß Recht und Gesetz steht dir das Geld durchaus zu, wie ich ja wiederholt geschrieben habe. Allerdings hast du es durch deinen Anspruch ja noch nicht. Wenn er es dir nicht zahlt, musst du ihn eben verklagen. Damit hast du dann das Problem.