Wer hat auf einem Grundstück das Hausrecht der Eigentümer oder der Pächter?

2 Antworten

Es kommt auf deinen Pachtvertrag an, in der Regel darfst du auf einer Pachtfläche keine Veränderungen ohne Zustimmung des Eigentümers vornehmen, genauso wenig wie du zB aus einer Ackerfläche einen Tannenwald machen darfst. Ob sich der Verpächter ohne Terminabsprache von der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung überzeugen darf, kommt auf den Vertrag und die Pachtfläche an.

Edelgasleckage 
Fragesteller
 23.04.2016, 18:06

Ich hatte mein Auto auf einem offen zugänglichen und befahrbaren Weg abgestellt der evtl. zu einem Firmengelände gehört. Der Weg ist nicht abgesperrt oder irgendwie als Firmengelände ausgewiesen.Ich saß im Auto. Dann kam ein Mann der sich als Besitzer ausgab und wollte wissen was ich dort mache. Er meinte ich dürfe dort nicht stehen. Bisschen ominös das alles. Die Herren waren zu zweit mit 2 Autos und hatten sich so hingestellt, dass ich auch nicht so ohne weiteres wegfahren konnte. Allerdings liegt das Gelände direkt an einer öffentlichen Strasse. Ich werde dann mal mit dem Pächter reden.

kabbes69  23.04.2016, 18:31
@Edelgasleckage

Firmengelände geht eher Richtung Mietrecht, aber merkwürdig war die Situation auf jeden Fall und behaupten kann man viel, wenn man es nicht beweist. Frag doch eher mal im Rathaus, ob es sich hier um einen Privatweg handelt, der aber normal auch als solcher ausgewiesen sein muss. Zumal die Mitarbeiter vom Bauhof ja auch wissen, welche Wege sie unterhalten. 

Der Pächter.

In einer Wohnung hat auch der Mieter das Hausrecht. Der Vermieter/Besitzer kann da wenig bestimmen.