Wer hat das Hausrecht bei einem verpachteten Vereinsheim? Pächter oder Verein?

4 Antworten

Der Pächter hat das Hausrecht, soweit im Pachtvertrag nichts anderes vereinbart ist (das müßte Euer Vorstand ja wissen, was er vereinbart hat).

Das Hausrecht des Pächters erstreckt sich auf alle verpachteten Räume. Sollten in Eurem Vereinsheim noch Umkleideräume und ähnliches sein, sind die und die dazugehörigen Verkehrsflächen wahrscheinlich nicht mit verpachtet, was heißt, dass Eurd Mitglieder dort sich aufhalten dürfen.

Wenn im Pachtvertrag kein Aufenthaltsrecht der Mitglieder ohne Verzehrzwang festgeschrieben ist, handelt der Pächter rechtmäßig.

Allerdings bleibt die Frage, ob der Pächter auf lange Sicht so sein Geschäft befördert, denn der Appetit kommt beim Essen (bzw. Zusehen), und auf lange Sicht rechnet es sich schon, auch nicht verzehrende Gäste zuzulassen.

Anders liegt der Fall, wenn die Gaststätte z. B. auf lange Zeit verpachtet ist, den Mitgiedern der Pächter aber nicht passt und diese den durch z. B. Blockade von Sitzplätzen wirtschaftlich aus dem Lokal mobben wollen

Wie verhält sich das wenn der Pächter eines Vereins Lokals dem 1. und 2. Vorstand ein Hausverbot für die Gaststättenräume, Toiletten und den Biergarten erteilt hat. Die Personen müssen aber durch den Biergarten gehen um an den separaten Eingang der Vereinsräume zu gelangen.

Haben diese Personen dementsprechend ein Wegerecht damit sie zu ihren Vereinsräume kommen?

Können die Vorstände dann an einem Tag wo laut Pachtvertrag die Gaststättenräume vertraglich zur Mitgliederversammlung ausschließlich dem Verein zur Verfügung gestellt werden müssen, die Gaststättenräume betreten und die Versammlung leiten?

Das ausgesprochene Hausverbot an Mitglieder, die die verpachteten Flächen nur als Aufenthaltsort nutzen wollen, ist rechtmäßig. Als Mieter eines stinknormalen Wohnraumes habe ich das Recht, in meiner Wohnung Personen zu dulden, die mir angenehm sind. Der Vermieter kann mir doch auch nicht vorschreiben, wen ich in meine Wohnung lassen darf. Zu prüfen wäre, welche Vereinbarungen im ausgehandelten Pachtvertrag festgehalten sind. Diese Informationen sollten vom Vorstand (Verhandlungspartner des Pächters) einzuholen sein.

Natürlich kann er das. Er betreibt es ja nicht im Auftrag des Vereins, sonder zahlt für die Nutzung. Wenn Besucher (Vereinsmitglieder) dieses Gebäude dann als "Aufenthaltsraum" nutzen, muss er das nicht dulden.