Wer haftet wenn WEG keine Gebäudeversicherung abschließen möchte?

5 Antworten

Dagegen kann sich der eigentümer C gar nicht verweigern. Denn es ist als Verwalter, seine Pflicht, sich um eine Versicherung zu kümmern. Das ergibt sich auch §21 Abs.5 Nr.3 WEG:

(5) Zu einer ordnungsmäßigen, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entsprechenden Verwaltung gehört insbesondere:
1.die Aufstellung einer Hausordnung;
2.die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums;
3. die Feuerversicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert sowie die angemessene Versicherung der Wohnungseigentümer gegen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht;
4.die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung;
5.die Aufstellung eines Wirtschaftsplans (§ 28);
6.die Duldung aller Maßnahmen, die zur Herstellung einer Fernsprechteilnehmereinrichtung, einer Rundfunkempfangsanlage oder eines Energieversorgungsanschlusses zugunsten eines Wohnungseigentümers erforderlich sind.

Das bedeutet gleichzeitig auch, dass C die Kosten mit tragen muss.

Das Gesetz sieht nur eine Feuerversicherung als verpflichtend an. Aber in der Praxis haben die Versicherungen standardmäßig auch andere Leistungen in den Tarifen dabei. Von daher ist reell mehr abgesichert als nur Feuer.

Aber mal davon abgesehen. Warum stimmt ihr nicht darüber ab und macht einen Beschluss? A und B sind dafür, sind also 2:1. Oder ist laut eurer Teilungserklärung festgelegt, dass die Stimmen nach Miteigentumsanteilen zu werten sind?

Das ist fast unmöglich.

Hat die Eigentümergemeinschaft das Gebäude bar bezahlt? Eine Finanzierung ohne Feuerversicherung ist undenkbar.

Frag deinen Berufsschullehrer, wo er dieses seltsame Konstrukt her hat.

Eine Gebäudeversicherung ist gesetzliche Auflage und somit Pflicht.

http://versicherungsvergleich.immobilien/fuer-eine-eigentumswohnung-eine-eigene-gebaeudeversicherung/

Da kann ein einzelner wollen was er will.

  1. ja
  2. nein
  3. nein
  4. ja
Woher ich das weiß:Recherche
NamenSindSchwer  04.09.2018, 17:20
Eine Gebäudeversicherung ist gesetzliche Auflage und somit Pflicht.

Das stimmt so nicht bzw. ist die Formulierung irreführend. In Deutschland ist eine Gebäudeversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wenn sich alle Eigentümer einig sind, muss keine abgeschlossen werden.

Aber: Die Wohnungseigentümer können von der Verwaltung verlangen, dass eine Feuerversicherung für das Gemeinschaftseigentum abgeschlossen wird (wobei in jeder Gebäudeversicherung auch das Sondereigentum mitversichert ist). Daran hat sich die Verwaltung auch zu halten.

... so etwas steht bei uns in der TE und eine WEG hat zu haben und es haftet der Verwalter, wer denn auch sonst?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dir ist wohl nicht klar, dass gem. Wohnungseigentumsgesetz WEG die Parteien A, B und C nur jeweils 1 Stimme haben!?

Mehrheiten verschieben sich in Richtung der Opposition :-)

Jetzt denk' nochmal über eure Konstellatiin nach!

P.S. : Euer Verwalter ist ein IDIOT!!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung