Wer haftet wenn Minderjährige auf einer Party trinken?

6 Antworten

Es hört sich so an, also ob du der Veranstalter bist.

Also bist du in der Pflicht. Egal was da so alles bei deiner Party so abläuft.

Auch bei einer Privatveranstaltung? Ich kenne das nämlich nur so das jeder Gast für sich selbst haftet und ich nur für Schäden am oder im Veranstaltungsort oder wenn ich persönlich Minderjährigen Alkohol gebe. Wenn sie aber Abends Richtung Toilette geht und dort von Fremden Alkohol annimmt wieso sollte ICH da haften nur weil ich die geschlossene FB Gruppe erstellt habe?

@MaggieMou

Ich meine auch auf privaten Veranstaltungen haftet unter bestimmten Voraussetzungen der Veranstalter. Zumindest hat er dafür Sorge zu tragen, dass er alles notwendige unternimmt bzw. alles so organisiert, dass Minderjährigen kein Alkohol ausgeschenkt wird.

Für Schäden, die vielleicht angerichtet werden haftet jeder für sich selbst. Für Lärmbelästigung etc. der Veranstalter/Wohnungs- oder Garteninhaber. Ansonsten hat die Polizei auf Privatpartys nix zu suchen. Und es macht sich auch niemand strafbar, das hat TheGrow ja schon sehr gut erklärt.

Also alles gut, seht zu, dass niemand belästigt wird, dass die Gäste ruhig das Haus verlassen, wenn Schluss ist und nicht auf der Straße rumschreien oder rumtorkeln, keine Körperinhalte in Nachbars Garten hinterlassen, dann wirds ne tolle Party! Viel Spaß!

Und achtet bitte darauf, dass keiner betrunken mit einem Fahrzeug nach hause fährt, auch nicht mit Fahrrad oder Skateboard. Richtet lieber ein paar Schlafplätze her.

Es ist strafbar, Jugendlichen unter 18 harten Alkohol zugänglich zu machen oder sie ihn in der Öffentlichkeit triken zu lassen. Im Zweifelsfall macht sich also der strafbar, der sie nicht am Verzehr hindert.

Ne Privatparty ist aber keine Öffentlichkeit.

Hallo MaggieMou,

wenn man sich den in Frage kommenden § 9 des Jugendschutzgesetzes (https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__9.html) ansieht stellt man fest, was überhaupt verboten ist.

Das ist zum einen:

  • die Abgabe und zum anderen
  • die Gestattung des Verzehrs

Des weiteren wird man feststellen, dass das Verbot nicht überall, sondern nur an den drei folgenden Örtlichkeiten verboten ist

  1. in Gaststätten,
  2. in Verkaufsstellen oder sonst
  3. in der Öffentlichkeit  

Die von Dir angeführte Privatfeier gehört aber zu keinen der drei Örtlichkeiten.

Insofern begeht auch Niemand

  • eine Ordnungswidrigkeit oder
  • eine Straftat

Schöne Grüße
TheGrow

Du hast nichts zu befürchten da es sich schließlich um eine Privatparty handelt. Wenn du minderjährigen harten alkohol reichst, dann könntest du ein problem bekommen ansonsten musst du dir keine sorgen machen. Selbstverständlich solltest du aber als "Veranstalter" ein auge auf alle haben, nicht aus gesetzwegen sondern nur weil du eben der Gastgeber bist. Wenn es jemanden schlecht geht einfach helfen