Wer haftet für ein verschollenes Paket mit Wert über der DHL-Standart-Versicherung?

6 Antworten

Das kommt drauf an: Kauf von privat oder von geschäftlich?

Wenn du bei einer Privatperson gekauft hast, dann hast du pech gehabt. DHL erstattet nichts, wenn der Wert einer Sendung über der Versicherungssumme liegt. 0. Rechtlich ist die Privatperson nur solange verantwortlich, bis sie die Sendung abgeschickt hat. Entsprechend kann und wird Paypal da dem Verkäufer rechtgeben (und selbst wenn nicht, dann wird dich dieser privat auf die 700€ verklagen und auch vor Gericht recht bekommen - das wird dich mehr kosten! Von daher am besten Paypal erst gar nicht versuchen).

Wenn geschäftlich, dann dir egal. Verkäufer haftet, bis es bei dir ankommt.

Wenn du höhere Werte versenden willst, kannst du diese natürlich auch versichern.

Wenn du dir die Prämie dafür gespart hast, ist die Sendung gar nicht versichert.

Wenn dieses Paket wirklich nicht mehr auftaucht, welche Partei bleibt dann auf den 200€ sitzen, die über der DHL Versicherung von 500€ liegen?

DHL haftet bis 500 €.

Liegt der Wert der versendeten Ware aber über 500 €, dann erstattet DHL überhaupt nichts, das sollte man wissen.

Bezahlt habe ich mit Paypal + Käuferschutz. Für wen würde Paypal entscheiden?

PayPal-Entscheidungen lassen sich nicht vorhersagen, aber PayPal wird hier wahrscheinlich für den Verkäufer entscheiden, da der einen Versandnachweis vorweisen kann.

PayPal erstattet auch nicht, wenn Artikel während des Versands verlorengehen:

Der PayPal-Käuferschutz wegen nicht versandter Artikel gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. Falls der Verkäufer einen gültigen Versandbeleg fristgerecht (wie im Detail in der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie beschrieben) oder ein entsprechendes zwischen Verkäufer und PayPal vereinbartes geeignetes Äquivalent vorlegt, lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab.

Quelle: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full

Oder gibt es sogar eine klare Rechtslage?

Die gibt es, es gilt auch hier der § 447 BGB:

Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

Wenn der private Verkäufer nachweisen kann, dass er das versendet hat, dann trägt das Risiko der Käufer.

Warum hat man nicht den kompletten Wert versichert?

Was ist den der GENAUE, letze, status beim tracking ?