Wenn ich mich beim Vermieter über einen Nachbarn beschwere, darf der Vermieter dem Nachbarn dann meinen Namen nennen bzw meine Adresse oder email-Adresse geben?

7 Antworten

bzw meine Adresse oder email-Adresse geben?

Die Weitergabe der e-mailadresse ist ohne Deine Zustimmung nicht erlaubt:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Weitergabe-von-Adressdaten--f41196.html

darf der Vermieter dem Nachbarn dann meinen Namen nennen

Ob er ihn nennen darf habe ich noch nicht herausgefunden, aber dass er es nicht soll, weil er eine Fürsorgepflicht allen Mietern gegenüber hat, das steht hier:

http://www.n-tv.de/ratgeber/Mieter-erfaehrt-nicht-wer-ihn-beschuldigt-article14554891.html

Der Beschwerdeführer muss damit rechnen, dass ihn der andere Mieter zur Rede stellt und das sollte der Vermieter bedenken.

Herzlichen Dank. Die erste fundierte Antwort, die wirklich eine Antwort ist. Alle hergucken, so geht das.

Ja. Du beschuldigsst jemanden gegenüber dem Vermieter, dann musst du auch ertragen, dass der Beschuldigte weiß, wer sich da beschwert hat.

Wenn du Angst vor dem Nachbarn hast, kannst du den Vermieter bitten, deine Identität zu verschweigen. Dann musst du aber auch ertragen, dass der Vermieter sagt: "Ich hab vor dem auch Angst, ich unternehme lieber nichts."

Kannst du das irgendwie belegen, dass das Gesetz das so vorsieht?

@linneus

Gesetze regeln das, was verboten ist. Es ist aber nicht verboten, den Denunzianten gegenüber dem Denunzierten zu nennen. Wie sollte das in ein Gesetz gefasst sein?

@Schuhu

Ich will einfach nur wissen, woher du das weißt. Danke

Vielleicht solltest Du Deinem Vermieter sagen, das Du gerne ungenannt bleiben möchtest. Ich kann mir vorstellen, dass es Nachbarn gibt, die auf eine Beschwerde ungehalten reagieren. Manchmal hilft es aber auch die Probleme einfach mit dem Nachbarn zu besprechen. 

Auch komisch, dass hier offenbar in allen Antworten vorausgesetzt wird, man hätte nie miteinander gesprochen

Das wird er sicher tun, wenn man sich über jemanden beschwert, muss man auch den Mut haben, dazu zu stehen!

Das war nicht die Frage. Die Frage war, ob er das darf

@linneus

Ja, zum Glück darf er das.

@Feuerherz2007

Danke. Kannst du dein Wissen noch irgendwie belegen? Das wäre hilfreich

@linneus

Schaue in deinen Mietvertrag und in die Gemeinschaftsordnung, falls dort nichts anderes vereinbart wurde, darf der Eigentümer das. Es dient ja schließlich dem allgemeinen Interesse und der andere Mieter hat das Recht zu erfahren, wer in beschuldigt und vor allem um was es geht. Er hat auch das Recht, sein Gegenargument vorzubringen.

@Feuerherz2007

Mit dem Vermieter des Nachbarn habe ich keinen Vertrag

@Feuerherz2007

Schaue in deinen Mietvertrag und in die Gemeinschaftsordnung, falls dort nichts anderes vereinbart wurde, darf der Eigentümer das. 

1. Nicht alles was in Verträgen steht ist wirksam.

2. Sowas steht garantiert nicht in einem Mietvertrag oder sonstigem Beiblatt.

Es dient ja schließlich dem allgemeinen Interesse und der andere Mieter hat das Recht zu erfahren, wer in beschuldigt und vor allem um was es geht. Er hat auch das Recht, sein Gegenargument vorzubringen.

Das Recht gegen eine Abmahnung vorzugehen hat der Mieter erst bei einer Klage.

Erst da ist der Vermieter in der Beweispflicht.

Gegen eine Abmahnung kann man als Mieter vorher nichts machen, auch wenn sie nicht berechtigt ist.

Laut Deinem Profil willst Du ja Anderen helfen, dann sollte man sich aber mit dem Thema auskennen.

Du hast ja noch keine Frage gestellt, aber wenn, dann willst Du bestimmt auch nur richtige Antworten.

@johnnymcmuff

Das ist viel BlaBlaBla und hat mit der Realität nichts zu tun.

Nicht wenn du ihn darauf hingewiesen hast dies nicht zu tun.