Muss ich persönlich vor dem sozial Gericht aussagen?

4 Antworten

Hallo Molly1708,

Sie schreiben:

Muss ich persönlich vor dem sozial Gericht aussagen?

Antwort:

Müßen tun Sie gar nichts!

Wenn Sie aber ernsthaft Leistungen beziehen wollen, dann sollten Sie zusammen mit Ihrem Rechtsbeistand beim Sozialgericht Flagge zeigen!

Ansonsten wird ggf. rein nach Aktenlage entschieden!

Natürlich sollten alle Gutachten und Akten komplett sein!

Auch der Entlassungsbericht aus der psychosomatischen REHA kann im Endeffekt eine entscheidende Rolls spielen, denn in der Psychosomatik sollte der Mensch als Ganzes auf den Prüfstand kommen und nicht nur Teilbereiche!

Sprechen Sie dort mit Ihren Ärzten und Therapeuten und bitten Sie um einen hilfreichen Entlassungsbericht!

Für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente sollte aus diesem Entlassungsbericht glasklar und sehr detailliert ersichtlich sein, wieso, warum und weshalb Ihre Leistungsfähigkeit dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Molly1708 
Fragesteller
 26.10.2017, 20:06

Vielen lieben Dank Herr Huber , ihre Nachricht hat mich sehr erleichtert. 

Gruß Bärbel 

Das Sozialgericht berücksichtigt bei einer Entscheidung alle vorliegenden oder möglichen Beweismittel.

Da du zum einen noch zu einem Gutachter sollst und auch noch eine Reha-Maßnahme hast vermute ich, dass es keine Entscheidung geben wird bevor nicht Gutachten und Reha-Entlassungsvorliegen.

Ein persönliches Erscheinen vor dem Sozialgericht ist nur notwendig wenn es durch das Gericht angeordnet wird.

Ich halte es aber für sinnvoll einen Termin selbst wahrzunehmen um seine Situation möglichst glaubhaft darlegen zu können.

Molly1708 
Fragesteller
 26.10.2017, 11:41

Persönlich zu erscheinen ist für mich ein riesiges Problem, da ich auch an Depressionen und Angstzustände leide. Schon der Gedanke daran macht mir große Sorgen. 

Schnoofy  26.10.2017, 11:48
@Molly1708

Dann solltest du keine Scheu haben, das dem Sozialgericht so mitzuteilen. Auch dort sitzen nur Menschen die den Umgang mit Problemfällen gewohnt sind. 

Du musst schon alles offen legen, wenn du Leistungen beziehen willst

Ohne das Gutachten kann das Gericht nicht entscheiden.

Und ja, vor dem Gericht sollte man persönlich erscheinen! Man möchte ja auch schließlich Leistungen beziehen, oder?