Mutter fordert Familienpsychologisches Gutachten bei Familiengericht...welche Chancen habe ich, dass dieser Antrag abgelehnt wird?

4 Antworten

Das Gericht kann den Antrag auf jeden Fall ablehnen, einfach so muss man sich nicht begutachten lassen. Das Gericht kann eine Gutachten anordnen, aber auch nicht einfach aus Jux und Dollerei, sondern nur wenn der Verdacht auf entsprechende Probleme vorliegt und dort auch so gesehen wird. Was nach Deiner Aussage ja nicht der Fall ist.

Wenn Deine Ex-Frau ein von Gericht beschlossenes Urteil oder einen Vergleich oder eine Einigung ablehnt geht diese Ablehnung wieder vor Gericht und wird dann neu verhandelt. Es kann auch sein, dass es im Hauptverfahren dazu genommen wird und noch mal entschieden.

Wichtig ist was auf dem Gerichtsbeschluss steht, ob dieser überhaupt nachträglich abgelehnt werden kann und wenn ja über welches Gericht. Man kann da nicht einfach anrufen, sagen ich will nicht mehr und denken damit wäre es hinfällig. So geht das nicht.

Fraglich ist, ob sie auf diesen Weg weiterhin Prozesskostenhilfe bekommt. Das Gericht bewilligt das ja nicht aus Langeweile weil schönes Wetter ist. Da muss schon ein guter Grund dahinter sein.

Sie macht sich unglaubwürdig wenn sie erst im Termin zustimmt, dann abgelehnt und dann was anders fordert das wieder gegen Dich geht.

Hast Du keinen eigenen Anwalt? Es ist im Familienverfahren immer besser selbst einen zu haben.

Was ist das Hauptsacheverfahren genau? Sorgerecht an sich?



Hallo und recht herzlichen Dank für deine Antwort. Ich hab das nach Recherche ebenfalls so gelesen, fühle mich aber von meinem Rechtsanwalt da etwas schlecht beraten, wenn ich ehrlich bin. Dieser sagt nur, Rechtsanwälte sowie Richter sind nur Juristen und keine Psychologen, von daher können sie keine Angaben darüber machen, wo die Kinder besser aufgehoben sind. Dies leuchtet mir ja auch ein, nur in diesem Fall gab es in der Anhörung von Beginn an für den Richter keine Option, die Kinder aus ihrem gewohnten Umfeld zu entreißen und zur Mutter ziehen zu lassen. Die Kinder sind gut entwickelt und dies wurde von allen Stellen auch bescheinigt. Die Vereinbarung (gegen die sich die Mutter im Termin noch sehr sträubte) sah vor, dass sie in die nähere Umgebung der Kinder zieht, damit diese eine Woche bei ihr und eine Woche bei mir bleiben, hierfür wurde eine Frist zur endgültigen Einwilligung von 3 Tagen gegeben, welche sie vor dem Ablauf dann wieder ablehnte. Und jetzt will sie einen Antrag stellen für eben dieses Gutachten. Ich hab das Gefühl, die kann machen was sie will. Prozesskostenhilfe hat sie ja bereits bekommen, die Frage ist, ob sie diese für das Gutachten auch bewilligt bekommt?

@Marcego

Wenn die Chancen sehr schlecht stehen, dass sie dieses psychologische Gutachten bekommt. Wird ihr nur im seltenfall PKH zugesprochen.

Wenn das Familiengericht, anordnet dieses psychologische Gutachten machen zu lassen, muss es auch geschehen. Aber die Chance, dass das durchgeht sehe ich ihn diesem Falle als sehr niedrig an. Vor dem Familiengericht sagen Kinder in diesem jungen alter, leider nicht sehr viel  ( kann ja sein, dass sie die kinder beeinflusst haben) aus werden, aber selbstverständlich auch berücksichtigt. Ich denke mal allem in allem sollte der Antrag abgelehnt werden, falls der Richter an das wohl der Kinder denkt. Ich hoffe auch mal, dass sie einen Anwalt für Familienrecht haben.

Familien- oder Kinderpsychologisches Gutachten??? Was sagt das Jugendamt dazu? Einschalten! Die Richter halten sich i.d. Regel an deren Empfehlung.

Ich hab´seinerzeit gesagt: " NIcht das Kind muss beweisen, dass die Psyche ok ist, sondern dieser Elternteil, dass er was taugt!

der richter kann das ablehnen, wenn ein solches gutachten seiner meinung nach nicht sinnvoll ist.die frage ist, was möchte das kind? es hat seine wünsche geäußert und dabei wird es auch bleiben. also hab keine angst.