Wer darf alles i. A. (im Auftrag) unterschreiben?

12 Antworten

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  • i.A. heißt im Auftrag.
    Diese Unterschrift heißt, daß etwas im Auftrag des Chefs erledigt wurde. Eine offizielle "Vollmacht" ist dafür nicht notwendig.
    Wer so und was unterschreiben darf, regelt der jeweilige Vorgesetzte.
  • i.V. heißt in Vollmacht.
    So dürfen Angestellte mit "Handlungsvollmacht" unterschreiben - auch Verträge, für die sie die Handlungsvollmacht bekommen haben
  • ppa. ist die Abkürzung für die Prokuristen.
    Prokuristen haben sehr weit gehende Vollmachten, sie können auch Verbindlichkeiten für das Unternehmen eingehen und Prozesse führen.
    Prokuristen können anderen Angestellten Handlungsvollmacht erteilen.
    Zur Abgrenzung von Prokuristen und Handlungsvollmacht siehe hier
    http://de.wikipedia.org/wiki/Prokura#VertretungsmachtdesProkuristen

Wer im Auftrag unterschreiben darf, entscheidet der Firmenchef, wenn nicht ein Prokurist im Betrieb ist!

Das regeln die Firmen sehr unterschiedlich und Regeln sind da schon erforderlich, denn mit der Unterschriftsberechtigung hat man ja auch die Verantwortung, für dass, was man im Auftrag vom Vorgesetzten unterschreibt.

Das wird vorher abgesprochen. Wenn der Chef z.B. einen Brief diktiert und sagt zu der Sekretärin, unterschreiben Sie mal. Dann handelt diese im Auftrag des Chefs und darf auch i.A. unterschreiben. Oder es wurde vorher ausgemacht, dass die Sekretärin z.B. Büromaterial ohne Nachfrage bestellen darf. Auch hier darf sie i. A. unterschreiben.

MoniThor  12.09.2012, 11:11

gut erklärt, Anni70, Danke!

dafür tragen sie aber auch die verantwortung für ihre unterschriften