Innerhalb welcher Frist hat eine Räumung nach einer Zwangsversteigerung zu erfolgen?

4 Antworten

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Eigentlich mit dem Zuschlag. An dieser Stelle wäre es sinnvoll, sich mit dem neuen Eigentümer auf eine angemessene Räumungsfrist zu einigen. 2-6 Wochen wären m. E. in Ordnung. Wichtig wäre hier guten Willen zu zeigen und sofort mit der Suche nach einer neuen Bleibe zu beginnen.

Alternativ, kann er sich auch räumen lassen. Dann bestimmt die Wohnungsfürsorge der Gemeinde die neue Wohnung.

Mit dem Zuschlagsbeschluß hat der neue Eigentümer einen sofort vollstreckbaren Räumungstitel in der Hand, mit dem er den Gerichtsvollzieher beauftragen kannst, den Alt-Eigentümer sofort und nötigenfalls zwangsweise zu räumen.

Umgehend.

Er ist ja kein Mieter - für seine Anwesenheit dort besteht somit keine Rechtsgrundlage mehr und er hält sich dort unbefugt auf.

Schwer zu sagen. Wenn er nie ein Veto eingelegt hat, wohnt er dort vermutlich schon Illegal. Dann müsste er SOFORT raus.

Die Zwangsversteigerung war ja erst am Dienstag dieser Woche.

@Karianda

Die Zwangsversteigerung ist nicht an das Nutzungsrecht gebunden.

Da müsste mann die Papiere genau studieren, wann der Ex Besitzer der Wohnung verwiesen wurde.

Wenn er sich nicht gegen Fristen gewehrt hat, kann ein Rausschmiss auch von Heute auf Morgen rechtsgültig sein.

@Rockuser

"Die Zwangsversteigerung ist nicht an das Nutzungsrecht gebunden."

Was möchtest du uns damit sagen?

@Karianda

Hat sich diese Situation geklärt?