Rechte Erstrang Gläubiger

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Bank 1 kann sich zurücklehnen und braucht dem Verfahren aus Kostgengründen überhaupt nicht beizutreten. Macht Sie dies unverständlicher Weise dennoch, so steht Ihr im 1. Termin ein Versagungsrund für den Zuschlag bei Nichterreichen der 7/10-Grenze zu. Diese Einrede steht im übrigen auch allen anderen Gläubigern zu, die das Verfahren betreiben bzw. diesem beigetreten sind, soweit diese erkennbar innerhalb der 7/10 Befreidgungerlagdn könnten. WSird im ersten Termin weniger als 50 % des Verkehrswertes geboten, dann mjuß der Zuschlag von amtwegen versagt werden und es kommt in angemessener First auf Antrag zum nächsten Termin in dem dann die Grenzen entfallen. Stoppen können das Verfahren nur alle betreibenden Gläubiger gemeinsam. Zum Verfahren werden stets die Grundschulden insgesamt nebst den dinglichen Zinsen voll angemeldet um bei geringem Gebot keine Kostennachteile zu erleiden. Später zum Verteilugnstermin wird nach Kostenfestsetzung dann gegenüber dem Gericht exakt abgerechnet. Entsprechend dieser Abrechnung findet dann die rangweise Verteilung des Versteigerungserlöses statt.

Bitte immer angeben:

09/0068/11/SE / SE

Bremen, den 26.11.2009

Sparkasse Mainfranken Würzburg

Geschäftsstelle Zell

Hauptstraße 138

97299 Zell

Basharat ./. Sparkasse Mainfranken Würzburg, LBS

Darlehensvertrag, Rückforderung Sparguthaben

Sehr geehrte Frau Dürrnagel,

da auch meine Mandantin bereits eine Reihen von Unterlagen besitzt, wird derzeit von einer Übersendung derselben durch Ihr Haus erst einmal abgesehen, ggfs. würde der von Ihnen genannte Betrag gezahlt werden müssen, um auf diese Weise die entsprechende Endabrechnung nachvollziehen zu können.

Gleichwohl darf ich Sie auffordern, zu dem meiner Beauftragung zugrunde liegenden Sachverhalt Stellung zu nehmen bzw. mich entsprechend zu informieren.

Am 10.01.2003 verstarb der Ehemann meiner Mandantin. Im März desselben Jahres wurden die bei Ihrem Hause geführten Darlehen über Bausparverträge mit der LBS abgelöst.

Dennoch finden sich auf den Kontoauszügen Nachweise, dass von den Sparbüchen der vier Kinder meiner Mandantin Gelder entnommen wurden, ebenso von dem bestehenden Termingeldkonto und dem für die Einzahlung von vermögenswirksamen Leistungen angelegten Sparkonto. Ich muss Sie daher bitten, mir zumindest in diesem Hinblick die entsprechenden Endabrechnungen vorzulegen.

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf mein Schreiben vom 20.10.2009 und darf Sie zusätzlich bitten, mir im Hinblick auf meine Mandantin und ihre Familie bestehende Verbindlichkeiten aufzulisten, sollten solche vermeintlich bestehen.

Es soll darum gehen, die Angelegenheit nachvollziehbar aufzuklären, dies ist sicherlich auch in Ihrem Interesse und dürfte nicht zu viel verlangt sein.

Mit freundlichen Grüßen

Sellerie landgericht würzburg richter und rechtsflägern Betrüger heutzutage ja auf die abstrusesten Ideen, um Menschen zu schädigen. trotzdem meine haus mit zwang uber mich haus verkauft und Landgericht von uns Geld kasiert und gesagt ich glauben nichts deine rechtsanwalten briefe und rechtsanwaltin gekauft

Rechtsanwältin

Warum sollte die erstrangige Bank ihren zu 50% getilgten Kredit aufstocken um die zweitrangigge Bank abzulösen, wenn die Zwangsversteigerung anhängig ist. Wenn bei der zweitrangigen Bank nicht ordentlich bezahlt wurde wird sich die Erstrangbank doch nicht unnötig Probleme an den Hals hängen. Sie wird sich, wenn bei ihr nicht auch Zahlungsrückstände bestehen, einfach zurücklehnen und abwarten. Die Grundschuld der Erstrangbank bleibt in der Versteigerung bestehen und muß vom Ersteher übernommen werden. Die Erstrangbank braucht auch keinen 7/10 Antrag stellen, weil ihre Forderung durch das Bestehenbleiben der Grundschuld ohnehin gesichert ist. Die Grundschuld muß sogar in voller Höhe vom Ersteher übernommen werden, auch wenn sie nur nur zur Hälfte valutiert. Aber das geht im Hinblick auf die Fragestellung zu weit.

Wenn Bank 2 vollstreckt bleiben die Schulden von Bank 1 erhalten und der Käufer übernimmt die Restschuld von Bank1. Somit wird der Versteigerungserlös nur für Gläubiger 2 und folgende sein. Ich würde mal mit Gläubiger 1 reden ob der nicht nochmal auf 100% aufstocken will um Gläubiger 2 und folgende zu streichen. Wenn bei G1 die Raten bisher immer gezahlt worden sind dürfte das eigentlich kein Problem sein. Ansonsten hat G1 nix mit dem Verfahren zu tun seine Ansprüche bleiben ja erhalten.

... und wovon träumen Sie nachts? Weshalb sollte ein erstrangiger Gläubiger, der bereits die Hälfte seiner Forderung sicher hat und über Ausbietungsgaraten in Form nachrangiger Gläubiger verfügt, einem Zahlungsunfähigen oder -unwilligen Schuldner Geld geben? Der müßte ja "mit dem Klammerbeutel gepudert sein"!

@schelm1

Du hast es nicht begriffen die Grundschuld von Gläubiger 1 bleibt erhalten sie haben 50% erhalten und für die verbleibenden 50% haben sie immer nach das Haus als Pfand. Nur der Hauseigentümer hat gewechselt.

Hallo

gute infos gibt es bei der Internetseite der Schutzgemeinschaft für Bank- und Sparkassenkunden.

Frage 1: Bank 1 kann Verfahren nicht stoppen.

Frage 2: nein, bei einem Verkauf müssen alle Grundschuldgläubiger zustimmen. Bank 1 kann bei Nichterreichen der 7/10 grenze widersprechen. Zur Verteilung werden immer Grundschulden plus Zinsen angemeldet. Ist die Forderung der Bank 1 weniger wird der Überschuss über der Forderung ans Gericht zurückgezahlt und weiterveteilt nach Rang.

Du solltest mal bei obigem Verein anrufen.Kann denn ein Verwandter die Grundschulden der Bank 1 ablösen. Derjenige bekäme dann bei Versteigerung als Erstrangiger Grundschuld plus Zinsen bei der Verteilung.

Gruss Feurigel