Wer bekommt die Abmeldebescheinigung Leasing-Fahrzeug?
Hallo zusammen,
ich habe ein Leasing-Fahrzeug zurückgegeben. Hierbei gab es ziemlich viel Ärger. Die Abmeldung des Fahrzeuges wurde von mir selber vorgenommen. Nun schreibt mich der Autohändler immer wieder an, dass er die Abmeldebescheinigung sowie den Fahrzeugschein erhalten möchte.
Ist es nicht so, dass die Abmeldebescheinigung bei dem Versicherungsnehmer bleibt? Und der alte Fahrzeugschein auch? Bei vielen Zulassungsstellen wird dieser doch sogar einbehalten.
Habt ihr Antworten für mich? Vielen Dank und beste Grüße
Balbina
5 Antworten
Also, eine Außerbetriebsetzung geht ja nur mit Brief vom Leasinggeber, Schein und Nummernschilder. Und die Urkunden bekommt die Leasingfirma, denn die sind ja Eigentümer der Kiste und müssen die bei einer Zulassung vorlegen! Alles eigentlich ganz einfach, oder?
Na, ich fürchte, ein wenig kühn, oder? Auszug Merkblatt Zulassungsstelle hier bei uns: Sie möchten Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen? Nur vorübergehend oder endgültig? In beiden Fällen müssen Sie es abmelden. Folgende Unterlagen benötigen Sie in jedem Fall:
Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) Kennzeichenschilder
hallo
seit zwei jahren schon nicht mehr !! mensch ich mach das jeden tag
Hier bei uns eben nicht, ganz einfach und ob nun täglich oder nicht täglich.
Ach, ja. Stand 20.11.2013, so jedenfalls das Merkblatt und auch das aktuelle Internetportal.
Das ist genau umgekehrt. Teil1 war der Fzschein und Teil 2 der Brief. Und nein, zur Abmeldung benötigt man den Teil2 /FzBrief nicht, nur zur Anmeldung. Geändert in 2005!
Erforderliche Unterlagenggf. Fahrzeugbrief
Die Vorlage des Fahrzeugbriefs ist nur erforderlich, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde. Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I
Kennzeichenschilder bzw. Kennzeichenschild bei einem Krad
ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II
Die Vorlage der ZBII ist nicht erforderlich, sofern der im Fahrzeugregister eingetragene Halter persönlich vorspricht oder der Vorsprechende eine Vollmacht des eingetragenen Halters zur Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges vorlegt. Bei anschließender Wunschumkennzeichnung ist die Vorlage der ZBII obligatorisch
die bescheinigungen braucht der händler um das fahrzeug wieder anzumelden. du solltest sie dir kopieren und dir vom händler bestätigen lassen das er die originale bekommen hat.
Der entwertete Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) gehört zum Händler / Leasinggeber. Du hast damit nichts mehr zu tun. Kannst dir ja eine Kopie machen, wofür auch immer.
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 bleibt beim Händler!! Die Abmeldebescheinigung kannst du ihm ja kopieren...glaube nicht dass er die im Original haben muss.
Der Fahrzeugschein ist Eigentum des Landes und verbleibt bei Abmeldung beim KVA (Kraftverkehrsamt)
bist ja ein richtiger komiker
hallo nein , schein kennzeichen brauchst du zum stilllegen , der brief wird nicht benötigt , nur zum an oder ummelden brauchst du den brief